IG Gegenwind

Abstände zu Siedlung und Wanderwegen - Die Argumente der IG WINDLAND


Viele störende Einflüsse von Windanlagen können durch genügenden Abstand zu Wohnsiedlungen und oft begangenen Wegen verhindert werden. Abstand ist das billigste und wirksamste Mittel gegen störenden Eiswurf, bewegten Schatten und Lärm. Wird ein Mindestabstand von 1'500 Metern eingehalten, ist Lärm kaum mehr hörbar, Schattenwurf nicht mehr spürbar und Eiswurf keine Gefahr für Wanderer und Freizeitsportler mehr.

So wird der minimale Abstand zu Wohngebieten im Ausland angewendet:

  • Dänemark: 4x Höhe der Windanlage
  • Deutschland: 1'000 - 1'500 Meter
  • England: bis 3'000 Meter minimal, je nach Höhe der Anlage
  • Holland: In der Praxis 4x Höhe der Windanlage
  • Spanien: Je nach Region, 1'000 Meter Abstand von Bauland
  • Australien: Minimum 2'000 Meter, auch wenn keine pathologische Wirkung bekannt

Wie sieht es auf dem Heitersberg aus? Das von der Windradlobby einseitig definierte "Konzept Windenergie Schweiz" verlangt einen Mindestabstand von 300 Meter bei 70 Meter Nabenhöhe zu bewohnten Gebäuden. Da wir hier eine Nabenhöhe von 108 Metern haben, sollte der Abstand mindestens 463 Meter betragen. Ein unerreichbarer Wert in dieser kleinräumigen Gegend. Der Abstand von Flügelspitze zu erstem Wohngebäude Sennhof ist gerade mal 360 Meter. Die von der IG Wind angegebenen 410 Meter sind immer noch viel zu nahe an Wohnsiedlungen und ausserdem auf der Basis einer falschen Windradposition errechnet. Dort wo die IG Wind das Windrad aufstellen will (gemäss Orientierungstafel vor Ort) liegt ein Wasserschutzgebiet, der Abstand zum Wald und Wanderweg ist auch nach grosszügigen Auslegungen zu klein und der zu entschädigende Bauer erteilt die Bewilligung dort nicht. Unsere Positionsangaben stammen direkt vom Landbesitzer des Windradprojekts. Aber scheinbar wurde der Vertrag nicht nach den Kriterien des Schweizerischen Bauernverbandes erstellt. Da würden für die Initianten nämlich Reservationsgebühren fällig. Im Umkreis von 100m um die Anlage herum muss jeder Landbesitzer entschädigt werden. Wenn man das den Bauern nicht sagt, ist die Reservation unter Umständen billiger zu haben.

 

Auf Bild klicken für Vergrösserung Eiswurf Testanlage Gütsch

Abstand zu Wanderwegen: Der Abstand zum Wanderweg Sennhof - Egelsee (historische Zürcherstrasse) beträgt ca. 20 Meter. Wir haben da garantierten Eiswurf im Winter. Eine Sperrung des ganzen umliegenden Geländes bedeutet für viele Bauern, die Jäger, den Wildhüter und natürlich alle Wanderer und Spaziergänger ein unverhältnismässiges Zutrittsverbot.

Die Grafik zeigt die Situation bei der Testanlage auf der Gütsch. Der Rotordurchmesser beträgt da nur 42 Meter. Auf dem Heitersberg hat der Rotor einen Druchmesser von 82 Metern ... Die Wurfdistanzen erhöhen sich entsprechend. Auch der beste Fahrradhelm nützt bei einem Eisbrocken von 1 Kg Gewicht mit 150 km/h nicht mehr viel. Wie verhält es sich genau mit dem Eiswurf? Schauen Sie hier ...

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