England: Beamte vertuschen Bericht über Lärm von Windparks

(Bericht in der Sunday Times vom 13. Dezember 2009, Jonathan Leake and Harry Byford, Übersetzung aus dem Englischen durch Christof Merkli, IG WINDLAND)

Beamte haben Warnungen verheimlicht, dass Windkraftwerke im Umkreis von mehreren Quadratkilometern krankmachenden Lärm erzeugen können.
Die Empfehlungen der Berater enthalten die Aussage, dass die Geräuschpegel der drehenden Flügel und Getriebe so hoch angesetzt worden sind — 43 Dezibel — dass Anwohner empfindlich gestört werden könnten, wenn der Wind stark weht. Besonders in der Nacht müssen Anwohner mit einem empfindlich gestörten Schlaf rechnen.
Der Bericht sagte aus, der beste Weg die Anwohner zu schützen sei ein maximal erlaubter Geräuschpegel von 38 Db. Bei pulsierendem Lärm sogar lediglich 33 Db.

Nun hat sich herausgestellt, dass die Beamten diese Warnungen aus dem Entwurf des Berichts von Hayes McKenzie Partnership (HMP) aus dem Jahr 2006 entfernt haben. Die endgültige Fassung des Berichts erwähnt sie nicht mehr.
Das bedeutet, dass hunderten von britischen Windparks wesentlich höhere Lärmemissionen erlaubt wurden. Das löste nun Proteste von Anwohnern der Windparks aus.

Davon betroffen ist Jane Davis, 53, ein pensioniertes Kadermitglied des nationalen Gesundheitswesens. Sie musste ihr Haus wegen des Lärms verlassen. Es liegt ca. 800 Meter vom Windpark Deeping St Nicholas im südlichen Lincolnshire entfernt, wo 2006 acht Turbinen aufgestellt wurden.

Unsere Probleme begannen drei Tage nachdem die Turbinen ihren Betrieb aufgenommen haben und sind seither nicht mehr verschwunden. Es ist, wie wenn ein Helikopter über einen hinwegfliegen würde. In einer schlechten Nacht ist es wie wenn drei oder vier Helikopter herumfliegen,

sagt sie.

Wir haben darauf unser Haus verlassen. In einer Entfernung von 8 Km haben wir dann ein Haus gemietet und verbringen da bereits die vierten Weihnachten. Wir haben in unserem Haus nicht mehr schlafen können. Mein Arzt bezeichnet es als Folter. Drei Stunden Schlaf pro Nacht ist eine Folter.

Der HMP Bericht wurde ursprünglich durch das Wirtschaftsdepartement in Auftrag gegeben. Es war verantwortlich ist für Belange der Windkraftnutzung bis diese Funktion durch Ed Miliband’s Departement für Energie und Klimawandel (Department of Energy and Climate Change (DECC) übernommen wurde.
Die Entscheidung, die höheren Lärmpegel anzuwenden, wurde die offizielle Richtlinie für lokale Baubehörden zur Bewilligung von Projekten der Windparkbetreiber. Es wurde auch von Ministern und Beamten dazu verwendet, die Ansicht zu unterstützen, dass eine Revision der Lärmvorschriften zur Gesunderhaltung und dem Wohlbefinden der Anwohner nicht nötig sei.

Im 2007 hat eine Gruppe von Anwohnern des geplanten Windparks in Devon namens “Den Brook Judicial Review Group” mit Mike Hulme an der Spitze einen Antrag zur Offenlegung des ursprünglichen Berichts deponiert. Prompt wurde der Antrag von Beamten zurückgewiesen unter dem vorgeschobenen Argument es sei nicht von öffentlichem Interesse. Darauf appellierte Hulme beim staatlichen Büro für Information, welches Ed Miliband’s Energiedepartement zur Veröffentlichung gezwungen hat.
Der unveränderte Bericht von HMP hat dann die ursprünglichen Empfehlungen von 38 Db bzw. 33 Db aufgezeigt. Diese Lärmpegel sollten angewendet werden, wenn die Turbinen wischenden oder pulsierenden Lärm, auch bekannt unter der Bezeichnung “aerodynamic modulation“ erzeugen würden.

Die Forscher von HMP haben ihre Empfehlungen aufgrund von Zeugenaussagen gemacht. Sie haben Lärmmessungen bei Häusern in der Nähe dreier Windparks durchgeführt: Askam in Cumbria, Bears Down in Cornwall und Blaen Bowi in Carmarthenshire.
Sie erkannten dabei, dass das wischende Geräusch bei den meisten Windparks signifikant grösser war als es durch die Autoren der staatlichen Richtlinien vorausgesagt worden ist. Sie haben auch herausgefunden, dass pulsierender Lärm schlafstörend wirkt, wenn der Umgebungslärm kleiner ist und dass der pulsierende Lärm problemlos auch Wände durchdringen kann. Im Original empfehlen die HMP Forscher die “Überprüfung der Kriterien für Lärm in der Nacht” und bemerken, dass diese Angaben mit den Empfehlungen zur Verhinderung von Schlafstörungen der WHO übereinstimmen würden.

Ein unbekannter Regierungsbeamter ergänzte den Bericht mit Bemerkungen, dass diese Vorschläge die Entwicklung von Windparks behindern würde. Er oder sie schrieb:

Was wird wohl die Wirkung davon sein? Wir sollten uns über die Folgen dieser Empfehlungen im Klaren sein, wenn dies für alle Windparks gelten soll“.

Im abschliessenden Bericht wurden dann alle Lärmreduktionen oder Einschränkungen für den Betrieb von Windparks mit pulsierendem Lärm gestrichen. Den lokalen Baubehörden wurde empfohlen, weiterhin die Werte aus den Anweisungen von 1996 zu verwenden
Dazu sagt Hulme:

Das zeigt den Interessenkonflikt innerhalb des Energie und Klimadepartements: Weil es die Verantwortung für die Förderung von Windkraftwerken UND die Vorschriften für den Lärmschutz – den Schutz der Anwohner – innehat„.

Ron Williams, 74, ein pensionierter Dozent, lebt ca. 800 Meter Entfernung des Wharrels Hill Windparks in Cumbria. Er muss jede Nacht Schlafmittel einnehmen seit die acht Turbinen im Jahr 2007 in Betrieb genommen worden sind.

Den Lärm den wir hier haben ist ein leichtes unaufhörliches Wischen, jede Nacht,“ sagt er. “Es ist wie die Chinesische Folter. Im Winter, wenn die Sonne tief steht und sie hinter den Turbinen untergeht, beginnen die Räume in meinem Haus hell/dunkel zu flackern. Wie wenn jemand die Lichter des Autos auf das Fenster richtet und sie dauernd an- und abschaltet. Es betrifft uns alle und es ist schrecklich. Ein richtiger Horror.

Lynn Hancock, 45,  betreibt ein Geschäft zur Gartenpflege. Sie leidet unter Schlafstörungen seit die 12- Turbinenanlage des Red Tile Windparks mehrere hundert Meter von ihrem Haus entfernt im Jahr 2007 den Betrieb aufgenommen hat.


Stellen sie sich einen 7 Tonnen schweren Lastwagen vor, der die ganze Nacht auf der Strasse vor dem Haus herumkurvt. So empfinde ich das,“ sagt sie. „Manchmal beschreiben es die Leute als ein Flugzeug oder ein Helikopter oder einen Zug, der nie ankommt. Wie wenn es kommen würde aber niemals da ist.

Solche Symptome werden immer häufiger auftreten. England hat momentan 253 Windparks, die eine Leistung von 3.5 GW aufweisen. Aber es ist das Zwei- bis Dreifache davon bis ins Jahr 2020 geplant. Nur um die Ziele der CO2 Reduktion zu erreichen.

Italienische Mafia in Windenergie verstrickt

Am 10. November 2009 wurde Oreste Vigorito, Kopf der IVPC (Italian vento power corporation) und Präsident der italienischen Windenergievereinigung verhaftet. 13 weitere Beteiligte wurden in den Regionen Sizilien und Neapel inhaftiert, nachdem sich der Verdacht auf Unregelmässigkeiten in Bezug auf Fördergelder für Windparks erhärtet hat. Unter dem Codenamen Vom Winde verweht, hat das Finanzministerium im Jahr 2007 mit den Untersuchungen begonnen. Es wurden Zuschüsse im Wert von € 9,4 Mio.  durch das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung gewährt. Im vergangenen Jahr hat die Polizei sieben Windparks mit 185 Anlagen in Sizilien im Zusammenhang mit IVPC beschlagnahmt. Die Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft in Sizilien hat eine weitere Untersuchung eingeleitet. Der „Financial Times“ wurde im April gesagt, dass eine große Anzahl von Windparks mit öffentlichen Fördergeldern gebaut wurden aber noch nie funktioniert haben.

Die Berner Kraftwerke AG investiert enorm in Windparks in Italien. Dabei ist nicht ganz klar, was sie dabei für Absichten verfolgt. Der in Italien hergestellte Windstrom kann nicht ernsthaft in der Schweiz als grüner Strom verkauft werden. Dazu ist der Transport schlicht zu weit, als dass dieser Strom wirklich noch grün in der Schweiz ankommen könnte. Italien hat ein enormes Problem mit Strom, weil sie selber keine Atomkraftwerke betreiben. Es wäre pervers, wenn Italien über die Schweiz und Frankreich billigen Atomstrom importiert und die Berner den grünen Strom aus Italien nach der Schweiz exportieren. Solche Machenschaften zeigen, wie die Stromlobby wirklich funktioniert. Der „grüne“ Strom wird irgendwo in der Welt unter fraglichen Umständen „produziert“ um ihn den dummen Schweizern teuer verkaufen zu können. In der Region, wo die Windparks stehen, wird der eigentlich grüne Strom als billiger Atomstrom verkauft und hier in der Schweiz kann man dann den gleichen Atomstrom als teueren grünen Strom verkaufen, weil es hier tatsächlich immer noch Leute gibt, die glauben, sie hätten grünen Strom in der Steckdose, wenn sie dafür mehr bezahlen.

Die Vorschriften zur Deklaration des grünen Stroms sind in der Schweiz dermassen gummig, dass solche Konstrukte gut funktionieren. Die Menge von grünem Strom an der schweizer Steckdose wird doch tatsächlich an der Quelle gemessen. Die wunderbar grünen Elektronen, im schönen Apulien erzeugt, kommen hier direkt auf die Stromrechnung des umweltbewussten Verbrauchers obwohl sie auf dem Weg bis nach Zürich praktisch komplett verlorengehen. Damit der Verbraucher trotzdem die gekaufte Kilowattstunde erhält, wird sie mit dem hiesigen Stromix (Atom- Wasser und noch etwas Kohle und Gas aus dem restlichen Europa) „aufgefüllt“. Der apulische Bauer erhält den echten grünen Strom, weiss davon aber nichts und bezahlt ja auch nur den Preis für den lokalen Strommix. Eine total verkehrte Welt. Aber für Unternehmen wie die BKW eine lukrative Einkommensquelle.

Man könnte ja nun sagen, es sei eigentlich egal, wo der grüne Strom erzeugt wird. Die Stromerzeugung mittels Windkraft ist aber dermassen undurchsichtig und technisch praktisch nicht nachvollziehbar, dass man eben nicht davon ausgehen kann, dass der produzierte Strom auch verbraucht wird. Der Transport von Strom über längere Distanzen hat enorme Verluste zur Folge. Im europäischen Stromnetz ist das ca. 30% des an der Quelle erzeugten Stroms. Dazu kommt, dass Windkraftwerke, weil nicht regelbar, oft dann Strom produzieren, wenn er gar nicht gebraucht wird. Dieser Strom geht praktisch vollständig verloren. Aus praktischen Gründen darf man also von den 100% produziertem Strom beim Windkraftwerk höchstens 50% überhaupt als verbraucht und damit als verrechenbar bezeichnen. Mit dem Konstrukt der BKW und anderer Windstromverkäufer in der Schweiz wird aber 100% verrechnet! Die Hälfte des grünen Stroms ist also ein Mix von Strom aus Atom- Wasser- Kohle- und Gaskraftwerken! Und damit ist auch klar, dass die Produktion von Strom mittels Windkraft immer auch einen ganz ansehnlichen Teil CO2 erzeugt. Aber selbst ohne diese Mischrechnung: Ein Windkraftwerk erzeugt im Laufe seines Lebenszyklus pro KWh 10g CO2 und darüber hinaus noch andere treibhauswirksame Gase. Dass Windkraft eine CO2 – neutrale Energiequelle ist, entspricht einer weitverbreiteten Behauptung all jener Geschäftemacher, die damit vor allem Eines im Sinn haben: Den umweltbewussten Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Bezeichnenderweise weigert sich die Juvent SA, eine Tochter der BKW, die genauen Energiedaten ihres Windparks auf dem Mont Crosin zu veröffentlichen. Die viertelstündlichen Produktions- und Verbrauchsdaten würden einer unabhängigen Stelle nämlich erlauben, die eigentliche Produktion im Vergleich mit dem Verbrauch nachzuprüfen. Dabei würde möglicherweise ein weitaus schlechteres Bild dieser Windparks gezeichnet, als dasjenige, das durch Behauptungen und Übertreibungen in die Pressewelt gesetzt wird. Das Hauptziel ist die Desinformation einer breiten Bevölkerung. Die ist aber nicht so dumm, wie sie die Stromverkäufter gerne hätten: Der Verkauf dieses unsauberen Produkts „Grüner Strom“ läuft sehr harzig und kommt nicht so richtig vom Fleck. Vielleicht sollte es das Marketing der Stromlobby mal mit der Wahrheit versuchen?

Wie bei Asbest und anderen unterschätzten Stoffen …

Stephan Schmidheiny muss in Italien vor Gericht, weil seine Firma in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts etwas spät realisiert und akzeptiert hat, dass Asbestfasern Lungenkrebs, Asbestose oder Pleuramesothelium verursachen können. Seit 1900 war die Ursache von Asbestose bekannt. Seit 1943 wusste man um die ursächliche Wirkung von Asbest bei Lungenkrebs.

Das hat die Industrie nicht davon abgehalten, tausende Arbeiter dieser Faser ungeschützt auszusetzen. Die Einrichtungen hätten den Gewinn geschmälert und den Arbeitsprozess verteuert. Die verantwortlichen Politiker und Wirtschaftführer haben es  erfolgreich geschafft, während rund 70 Jahren den Kopf in den Sand zu stecken. Was hat das nun mit der Windkraftnutzung in der Schweiz zu tun?

Dr. Med. Nina Pierpont und vor ihr schon eine ganze Reihe ausgewiesener Fachkräfte bezeichnen heute die grossen Windräder ab ca 1 MW Leistung als Ursache der Symptome, die unter dem Begriff „Wind Turbine Syndrome“ einen Namen bekommen haben. Sie weist den Zusammenhang der Symptome wie Migräne, Verwirrtheit, Herzrythmusstörungen, Konzentrationsschwäche oder Tinnitus mit der Nachbarschaft zu Windkraftanlagen wissenschaftlich exakt nach.

Das hindert Politiker und die Windradlobby nicht daran, diese Symptome als Phantasie abzutun. Notabene ohne je die Studie überhaupt gelesen zu haben. Wieder stecken sie den Kopf in den Sand. Die offizielle Version der Studie ist in diesen Tagen (Dezember 2009) als Buch in englischer Sprache erschienen. Das Buch beinhaltet je einen Teil für Mediziner und für Laien. Den Teil für Laien (und dazu muss sich jeder Mensch ohne medizinische Ausbildung zählen) haben wir eine Vorversion des Texts für Laien vom März 2009 ins Deutsche übersetzt.

In 10 Jahren kann niemand sagen, er hätte davon nichts gewusst. Wir merken uns die Namen der Politiker genau, die momentan auf die grüne Tour machen, die Welt retten wollen und dabei, weil sie blind sind, jegliche Nachteile der Windkraftnutzung ausgeblendet haben.

Angebot: Alle schweizer Politiker und Entscheidungsträger, die sich ehrlich mit diesen Symptomen befassen wollen, können unter „info(at)windland.ch“ unter Angabe ihrer Adresse das Buch für 4 Wochen ausleihen (wir haben dafür einige Exemplare erworben, weil im schweizer Buchhandel nicht erhältlich). Für den Bunderat Leuenberger würden wir sogar ein Exemplar gratis spenden! Oder sogar zwei, drei, damit seine Beamten im Bundesamt für Energie auch mal eine kritische Stimme zur Windkraftthematik aufnehmen können.

Windmessungen auf dem Heitersberg – Ein Beispiel der Ignoranz

Auf dem Heitersberg findet man dazu das reine Chaos! Schon die Bewilligung wurde dermassen laienhaft aufgegleist, dass die Betroffenen erst NACH DEM AUFSTELLEN überhaupt davon Kenntnis erhalten haben. Der Gemeinderat hat „Auf eine öffentliche Ausschreibung“ verzichtet, weil er sich sicher war, dass das ja eine gute Sache sei. Die Einflussmöglichkeiten der Anwohner wurden so illegal beschnitten. Und die Resultate lassen sich nach 19 Monaten sehen: Nichtöffentliche, nichtüberprüfbare Winddaten, die während der gesamten Zeit auf der Festplatte desjenigen Bauunternehmers und Mitglieds der initiierenden IG Wind plus lagen, der mit grosser Wahrscheinlichkeit dann das Fundament der Anlage bauen darf. Die Daten wurden der Öffentlichkeit vorenthalten mit dem Argument, es könne ja jemand Anderer mit diesen Daten eine Baubewilligung beantragen! Natürlich ist der Grund etwas anders gelegt: Bis heute kann niemand nachvollziehen, was da für abenteuerliche Angaben zu Windgeschwindigkeiten gemacht wurden. Es war mal 7m/s dann wieder 5.3m/s, kurze Zeit später 5.8m/s und in der Baueingabe wieder 5.6m/s. Theoretisch hochgerechnet selbstverständlich und deshalb erst recht unsicher. Alle Windmessungen in der Schweiz, die in Zusammenhang mit professionellen Windparkprojekten durchgeführt wurden, haben mit Lidar- Sodartechnik gearbeitet, weil die Resultate nur so überhaupt auswertbar werden. Beheizte Anemometer sind schon seit Jahren Standard für Gegenden mit möglicher Eisbildung. Nichts von alledem auf dem Heitersberg. Es hat billig sein müssen, darum wurde auch irgendwelches Material aus Deutschland eingesetzt. Es ging ja auch gar nicht um genaue Messwerte. Es sollte einfach eine Windmessung sein, damit man damit die Behörden und die gutgläubigen Politiker überzeugen kann. Beweise, Methodik und wissenschaftliches Vorgehen sind da eher hinderlich.

Die Gemeinde Bellikon hat sich mit Steuergeldern an den Windmessungen auf dem Heitersberg beteiligt. Mit CHF 6’000.- Davon hat die Öffentlichkeit aber nichts. Kein Einwohner von Bellikon hat Zugang zu diesen Daten erhalten. Unseres Wissens auch nicht die Mitglieder der Behörden. Ein Indiz, das an der Richtigkeit der Daten gar nie ein Interesse bestanden hat. Windmessung, damit man eine Windmessung hat. Reiner Aktionismus auf dem Weg ins Chaos!

Die Windrad – Connection – Europaweit tätig, auch in der Schweiz

Wie funktioniert die Windrad – Connection? Die Übersicht über dieses geheimbundähnliche Netzwerk hat niemand. Aus dem äusseren Verhalten zu schliessen, gibt es Absprachen zwischen den Herstellern von Windkraftanlagen und kleinen, unterfinanzierten GmbH’s in der Schweiz. Firmenkonstrukte, die als Eingangstor für die Schweiz arbeiten und nur über versprochene Kommissionen funktionieren. Denn zu verdienen gibt es vor dem Bau der Anlagen in der Regel nichts. Bei der Suche nach Informationen stösst man bei den Windbauern auf geschlossene Türen und Dokumente:

  • Windmessungen
  • Vogelstudien
  • Technische Angaben zu Windräder
  • Preise und Kommissionen, Absprachen

Warum muss das alles so geheim sein? Weil sonst jemand Anderer eine Windkraftanlage an der gleichen Stelle bauen könnte? – Es gibt niemand Anderen. Der Grund ist trivial: Mit allen Mitteln die Aufklärung über die wirklichen Begebenheiten und Hintergründe verschleiern. Die Opposition soll verständlicherweise im Unklaren gelassen werden.

Auf dem Schwyberg war es die ENERCON höchstpersönlich, die sich bei der WEGA Energiemanagement GmbH gemeldet hat. Man solle doch auf dem Schwyberg schon mal Windmessungen durchführen. Die WEGA Energiemanagement GmbH mit einem Stammkapital von gerade mal CHF 20’000.- hat diese Windmessungen als Vertreter in der Schweiz angestossen und unter Begleitung der Meteotest durchgeführt. Interessant ist die Geschichte dieser Firma: Ursprünglich in Zug domiziliert hat man da noch mit Adressen gehandelt. Dann ist man nach Kloten gezügelt und bald darauf schon nach Flums. Im Hintergrund immer noch die alten Beteiligungen und Verbindungen nach Deutschland, dem Land der ENERCON. Während dieses Domizilwechsels ist die Firma vom Adressenhandels- zur Energieconsultingunternehmen mutiert.

Auf dem Heitersberg war es die Luventa GmbH. Ebenfalls etwas unterfinanziert, hat man die Windmessungen auf dem Heitersberg und anderen Standorten im Raum Aargau – Luzern angestossen. Mit eigenen Mitteln gemäss Auskunft der umtriebigen Gesellschafter. Da die Investitionen doch etwas grösser ausgefallen sind, musste man (nach Angaben der Luventa) die Winddaten an die frisch gegründete IG WIND + verkaufen. Wie der Deal genau ausgesehen hat, wissen nur die Beteiligten. Auf jeden Fall blieben die beiden Gesellschafter der Luventa noch bis heute sehr aktiv auf dem Heitersberg. Im Fall von Thomas Leitlein hat dieser sogar den Vorsitz des „Vereins zur Förderung der Windenergie im Aargau“ übernommen. Mit dieser Konstellation müssen wir annehemen, dass die investierten Mittel von schätzungsweise CHF 80’000.- nur auf eine Art wieder hereinkommen: Man muss die Anlage auf biegen und brechen bauen! Denn dann fallen all die Kommissionen und Beraterhonorare an, die unter der Hand versprochen worden sind.

Vogelstudien
: Petra Horch ist eine ausgewiesene Fachfrau in Bezug auf Vögel und Windräder. Sie wurde aus den Reihen der Initianten für den Windpark Heitersberg beauftragt, eine Vorstudie zur Situation der Vögel anzufertigen. Eine tolle Sache, würde man meinen. Aber die Vorstudie wurde von den Auftraggebern bis heute der Öffentlichkeit vorenthalten. Warum? Die Studie äussert sich dezidiert kritisch zum Betrieb eines oder mehrerer Windräder auf dem Heitersberg. „Es ist mit Problemen zur Rechnen“ ist das Fazit der Vorstudie, die uns, natürlich, nur in mündlicher Form vorliegt. Am Windfest auf dem Heitersberg hat die Initiantin des Windparks, Frau Theresia Meier, die Existenz einer solchen Studie nach Anfrage durch die IG WINDLAND strikte dementiert! Da haben wir sie wohl auf dem falschen Fuss erwischt. Der auch anwesenden Presse war dieser Vorfall keine Zeile wert. Nur nicht kritisch schreiben, man könnte ja einen Auftrag der örtlichen SVP verlieren! Die Hauptinitiantin des Windparks Heitersberg ist auch Präsidentin der SVP Rohrdorferberg.

Daraus zu schliessen, die SVP würde hinter diesem Projekt stehen, ist aber nicht korrekt. Innerhalb der gesamten Parteienlandschaft sind es nur die Grünen und Grünliberalen, die diese Technologie noch kritiklos als förderungswürdig bezeichnen. Aber selbst da ist eine zunehmende Infragestellung der allzu positivistischen Parteilinie zu spüren. An klaren Fakten kommen eben auch Idealisten nicht vorbei.

Technische Angaben zu Windrädern: Es ist äusserst schwierig Angaben über Gewicht, Länge und Breite solcher Anlagen zu erhalten. Es soll offensichtlich verhindert werden, dass die Öffentlichkeit mit den wahren Ausmassen eines solchen Kraftwerks konfrontiert wird. Zum Glück sind die deutschen Richtlinien über die Öffentlichen Daten wesentlich liberaler ausgelegt als in der Schweiz. So erhält man in Deutschland viertelstündliche Angaben zu Produktion und Verbrauch des Vattenfall – Netzes über das Internet geliefert. Vom Mont Crosin gibt es gerade mal monatliche Werte – für die Effizienzberechnung absolut ungenügend. Aber man muss diese Zahlen in der Schweiz ja auch dringend verstecken – sie würden sich sonst selber demaskieren. Die wahre Nabenhöhe der WKA Heitersberg wurde am Windfest am 13. Juni 2009 in aller Öffentlichkeit mit 98 Meter vorgestellt. Obwohl da schon seit dem April beim Kanton eine Bauanfrage der gleichen Leute für eine WKA mit einer Nabenhöhe von 108 Meter gelegen hat. Die Öffentlichkeit wurde bis heute – trotz einer Information der Gemeinde zum Thema – zu dieser Änderung nicht informiert. Das ist übrigens EIN roter Faden: Alle Angaben der Windradlobby auf dem Heitersberg müssen überprüft werden. Mit der 80% – igen Sicherheit, dass sie teilweise oder komplett falsch daherkommen. Teils aus Unwissen, oft aus Schönfärberei, die offensichtlich im grossen Stil notwendig ist. Selbst die einfachen Mitglieder der IG WIND plus erfahren wichtige Neuigkeiten erst durch die IG WINDLAND!

Preise und Kommissionen:
Es ist umöglich als Gegner genaue Preise für ein Windkraftwerk zu erhalten. Interessant ist aber, dass eine ENERCON 82 in Deutschland ungefähr 1/3 weniger kostet als in der Schweiz. Wo bleibt wohl der Rest hängen? Könnte das die Motivation von kleinen GmbH’s sein, sich hier überdurchschnittlich zu engagieren? Oder benötigen die hiesigen WKA auch einen Zivilschutzraum und dickere Mauern?

Umweltverträglichkeitsbericht Schwyberg – Die Analyse

Eine kritische Beurteilung des Umweltverträglichkeitsbericht vom 19.06.2009 durch Christof Merkli / IG WINDLAND. Der originale Bericht liegt uns vor. Er darf mal wieder nicht veröffentlicht werden. Untenstehend die Antworten zu den einzelnen Abschnitten des UVB, fett hervorgehoben. Aufgrund der Antworten kann man auf die Aussagen des UVB schliessen:

Allgemeines: Die jährliche Stromproduktion von 36 GWh ist eine sehr optimistische Annahme, die auf keinerlei empirischen Daten beruht. Es wird weder diese Annahme noch die grobe Schätzung der suggerierten 9’000 versorgten Haushaltungen nachgewiesen. Es findet nicht einmal eine Annäherung statt. Diese wichtige Grundlage, die am Schluss des Berichts zum positiven Fazit führt, kann nicht im Ansatz nachgewiesen werden. Vergleiche mit bestehenden, besser positionierten Anlagen wie den Mont Crosin lassen vermuten, dass die effektive Stromproduktion wesentlich geringer ausfällt.
Nachweis: Nennleistungsbereinigt produziert der Schwyberg im Vergleich zum Mont Crosin maximal 22 GWh. Erschwerend für den Schwyberg kommt dazu, dass hier mit massiven Einbussen wegen der Enteisungsmassnahmen gerechnet werden muss (bis zu 35% der Leistung im Winter). Der Mont Crosin verfügt bisher über keine Enteisungsvorrichtung (Zubau noch unklar).

Zusammenfassung: Da weder die Energieproduktion noch die Nachteile richtig beurteilt wurden, kann die Umweltverträglichkeit nicht genügend begründet werden.

Beschrieb des Vorhabens: Die massiven Verstärkungsbauten für die Zufahrt zu den Bauplätzen haben Kosten zur Folge. Hier müssen sich die betroffenen Gemeinden absichern. Eine einseitige Belastung der Gemeindebudgets ist zu vermeiden. Da die Gemeinden nur minderbeteiligt sind an der „Schwyberg Energie AG“, dürfen sie sich auch nicht über diesen Anteil an den Nebenkosten beteiligen. Das hätte eine Quersubventionierung zu Gunsten der Groupe Greenwatt zur Folge und müsste durch die Stimmbürger im Gemeindebudget zuerst Zustimmung finden.
Ausbaukosten des Mittelspannungsnetzes als Folge der Einspeisung erneuerbarer Energie kann unter Umständen durch die Swissgrid vergütet werden.

Auswirkungen auf Umwelt während dem Bau: Die Transportkosten sind für den Bau dieser Anlagen horrend. Der Aufwand übersteigt das Vorstellungsvermögen eines mit Menschenverstand ausgestatteten Geistes. Wie kann man eine Infrastruktur als „grün“ bezeichnen, wenn 9’000 Tonnen Material durch halb Europa gekarrt werden, ohne dass man die positive Klimawirksamkeit auch nur im Ansatz Nachweisen kann?
Die eingesparten 32’000 Tonnen CO2 im Vergleich zu einem Ölkraftwerk zeigt, wie weit die UVB von der Realität entfernt ist. Wer betreibt denn ein Ölkraftwerk? Sie kommen nur in ölfördernden Staaten des Nahen Ostens zum Einsatz. Gemüsehändler vergleichen doch Rosinen auch nicht mit Kürbissen. Die Zahlen entbehren jeglicher Grundlage. Ein Nachweis fehlt im Ansatz. Für die CO2 Emission einer Windkraftanlage ist der Transportaufwand marginal. Die Produktion der Flügel, des Stahls und des verwendeten Betons macht ca. 80% der CO2 Emissionen aus. Darüber wird in diesem UVB kein Wort verloren. Das Fazit „.. werden die CO2 Emissionen des Transports innerhalb von nicht einmal 2 Wochen amortisiert“ ist falsch. Ein Nachweis dieser doch sehr gewagten Aussage wird nicht versucht. Es würde sich auch kein solches Resultat ergeben.
Nachweis: http://windland.ch/doku_wind/06_XIII_Windkraft.pdf

Auswirkungen auf die Umwelt während dem Betrieb: Die Landschaft verliert ihren Charakter vollständig. Es ist ein kompletter Verlust jeglicher positiver landschaftlicher Eigenschaften vorgesehen. Diese Landschaft findet mit den 9 WKA schlicht „nicht mehr statt“. Das RPG definiert das Ziel des Landschaftsschutzes wie folgt: „Nach Art. 17b RPG sind Schutzzonen „besonders schöne sowie naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvolle Landschaften“. Diese Situation als „Verträglichkeit der neuen Windkraftanlagen mit den Landschaftsschutzgebieten“ zu deklarieren, ist gegen den Sinn des Raumplanungsgesetzes. Das Aufstellen der WKA wird äusserst negative Auswirkungen auf diese schöne Gegend haben. Da keinerlei Nutzen für Gesellschaft und Natur nachgewiesen werden kann, stellt sich hier die Frage ernsthaft: Warum stellt man solche Anlagen mitten in ein Erholungsgebiet erster Güte? Ein Erholungsgebiet, dass auf einer simplen Grundlage aufbaut: Die intakte Landschaft. Warum krümmt sich der Naturschutz und der Landschaftsschutz nicht unter schmerzlichen Qualen, wenn er an die Realisierung dieses Projekts denkt? Wo sind die grünen Politiker, die sich um einen einzelnen Arvenwald sorgen, die unmittelbar betroffenen Menschen und Tiere des Schwybergs aber gedankenlos diesen Maschinen aussetzen? CO2 Reduktion findet auf dem Schwyberg nicht statt. Der Nachweis der CO2 Reduktion von Windkraftanlagen ist nicht möglich. Nachweisen kann man aber, dass WKA in ihrem Lebenszyklus neben CO2 auch noch weitere schädliche Treibhausgase emittieren. Das bisschen Transportaufwand, das in diesem UVB beschrieben wird, deckt nicht einmal einen Zehntel der CO2 Emissionen, die für den Bau dieser Anlagen in die Atmosphäre entlassen werden. Es deckt nicht einmal im Ansatz die strukturellen und systemisch bedingten Emissionen, die durch Windkraftanlagen produziert werden.

Das Freiburger Stimmvolk wurde beim Thema Windenergie belogen

Die Gesellschaft des Kantons Freiburg hat der Zerstörung des Landschaftsbildes durch Windkraftanlagen in Abstimmungen zu Raumplanungsänderungen zugestimmt. Wenn man aber die Argumentation solcher Abstimmungsinformationen an die Bevölkerung analysiert, stellt man fest, dass mit unwahren und teilweise massiv übertriebenen und falschen Fakten die Bevölkerung getäuscht wurde. Von all den Argumenten wie „Versorgung“, „CO2 Reduktion“ und der repetitiv wiederholten Aussage von „genügend Wind haben“ bleibt nach eingehender Nachprüfung nichts mehr übrig. Es sind vorgeschobene Argumente, die sich beim Nachrechnen in Luft auflösen. Das Stimmvolk wurde in wesentlichen Teilen mit falschen Informationen versorgt.
Nachweis: http://windland.ch/doku_wind/06_XIII_Windkraft.pdf
und http://windland.ch/doku_allgemein/AXPO_Erneuerbare_Kernkraft_Kohlendioxyd.pdf

Vergleich produzierte Strommenge mit Fussballfeldern und Solarpanels (Photovoltaik): Das Flächenmass Fussballfeld passt gut zur Argumentation dieses UVB. Ein Fussballfeld kann zwischen minimal 4050m2 und 8250m2 gross sein. Ein solches Mass entspricht in etwa den grosszügigen Abweichungen dieses UVB gegenüber der Realität. Rechnet man nämlich die 350‘000 angegebenen m2 Solarfläche mit der Leistung der tatsächlich installierten Anlage der Infrawerke bei Münsingen, würde man damit 48 GWh pro Jahr produzieren. Und das erst noch wesentlich zuverlässiger als mit Windkraft. Mit einer  Anlage aus dem Jahr 2006!
Hier zeigt sich das Grundprinzip dieses UVB: Vergleiche etwas Schlechtes mit etwas noch schlechterem, dann erhält man gute Aussagen zu Gunsten des Schlechten …

Fledermäuse: Die Aussagen sind sehr widersprüchlich. Die Informationen sind dermassen spärlich, dass man dringend VOR der Bewilligung zum Bau der Anlagen weitere Studien über das Verhalten der örtlichen Fledermauspopulation anstossen muss. Es wurden keinerlei aktuelle Erkenntnisse verwertet. Studien der amerikanischen Fledermausspezialistin Erin Baerwald sind nicht im Ansatz berücksichtigt worden. So sind die tiefen mittleren Windgeschwindigkeiten auf dem Schwyberg eine nicht zu unterschätzende zusätzliche Gefahr für Fledermäuse. Bei hohen Windgeschwindigkeiten stellen Fledermäuse in der Regel die Jagdtätigkeit ein. Hohe Rotationsgeschwindigkeiten sind also nicht das Problem. Da die Verhältnisse auf dem Schwyberg aber meistens tiefe Windgeschwindigkeiten aufweisen, ist mit erhöhter Flugtätigkeit zu rechnen. Hinweise aus diesen amerikanischen Studien deuten darauf hin, dass im Gegensatz zu Aussagen im UVB, hohe Anlagen ein grösseres und nicht ein kleineres Risiko für Fledermäuse darstellen. Die zitierte Aussage des Fledermausschutzes ist in dieser Form nicht zulässig. Sie ist politisch geprägt und enthält eine Falschaussage zum Thema Klimawandel. Die Aussage „…wird Rücksicht genommen auf bedrohte Kolonien, deren Jagdlebensräume und Flugkorridore …“ trifft auf den Schwyberg nicht zu, da das notwendige Wissen dazu fehlt. Die Aussage, dass der weltweite Klimawandel 20-30% der Tier- und Pflanzenarten gefährdet, ist ohne jede wissenschaftliche Grundlage. Dass Windkraftanlagen KEINE Lösung für den Klimawandel darstellen, wurde hier bereits eindrücklich belegt.

Vögel: Warum werden immer Erfahrungen aus Deutschland herangezogen, wenn es um Vögel und Windkraft in der Schweiz geht? Wir haben durch die Vogelwarte Sempach hervorragende Studien vorliegen, die sich sehr differenziert zur Problematik äussern. Die Aussagen aus Deutschland sind bei uns kaum direkt anzuwenden. Aber die Vogelwarte Sempach äussert sich dazu halt etwas kritischer. Der UVB behauptet „die beste Datenbasis für getötete Vögel durch menschlichen Einfluss gibt es in den USA“. Wahrscheinlich, weil sie der Windradlobby in den Kram passt. Diese Vergleiche halten einer Nachprüfung nicht stand. Wie der Titel schon sagt: „Geschätzte Vogelverluste…“. Dann darf ich auch mal schätzen? Ich schätze, dass durch Windräder in Europa ca. 50 – 100 Mio Vögel getötet werden! Wer jetzt sagt, dass könne man nicht beweisen, dem sage ich: Stimmt, das kann ich nicht beweisen! Aber genau deshalb brauchen wir jetzt professionelle Studien einer Vogelwarte Sempach. VOR dem Bau, nicht nachher! Ein UVB, der sich auf Schätzungen abstützen muss, ist nicht gerade vertrauenswürdig. Vor allem dann, wenn die Schätzungen immer zu Gunsten der Windkraftnutzung ausfallen.

In diesem UVB vermisse ich folgenden wichtigen Punkt zur Vogelproblematik: Die Befeuerung für den Flugverkehr hat für die Problematik des Vogelschlags eine eindeutig negative Wirkung. Und noch etwas Wichtiges: Greifvögel wie der Steinadler, der Mäusebussard und der Rotmilan gewöhnen sich absolut NICHT an Windräder. Der Steinadler hat in den letzten Jahren seinen Lebensraum in den Jura ausgedehnt. Auf dem Weg dahin fliegen sie unter Umständen geradewegs über den Schwyberg. Greifvögel können mit der unnatürlichen Bewegung der Windräder nicht umgehen. Sie schätzen Distanzen falsch ein. Das ist auch kein Wunder bei der Geschwindigkeit der Flügelspitze von 290 Km/h. Selbst menschliche Intelligenz kann bei diesen Geschwindigkeiten eine gefahrlose Querung z.B. der Autobahn nicht mehr abschätzen. Wie soll es dann ein Greifvogel können? Sind die intelligenter?

Für genauere Aussagen muss hier ebenfalls eine vollständige Studie vorliegen. Die vorliegende Analyse ist einseitig zu Gunsten der Windkraft interpretiert. Eine Studie muss vor der Bewilligung der Anlagen abgeschlossen werden. Ein UVB, der mit einseitigen Schätzungen und ideologisch geprägten Floskeln argumentiert, kann nicht akzeptiert werden.

Lärm: Die Überlagerung von Windradlärm durch Umgebungsgeräusche ist eine oft gehörte Mär. Der Wind wird jedoch durch die Rotoren dahingehend modifiziert, dass die Geräusche pulsierend werden. Pulsierender Lärm ist aber das eigentliche Problem bei Lärm aus Windkraftanlagen. Selbst leisester pulshaltiger Lärm stört die Nachtruhe nachhaltig. Die Lärmschutzverordnung sieht bei pulsierendem Lärm eine Verschärfung der geltenden Geräuschlevels vor. Der zu beachtende Wert K3 wird im UVB nicht erwähnt. Unter Berücksichtigung dieser Pegelkorrektur fällt die positive Beurteilung des Lärms in sich zusammen.

Abstand zu bewohnten Gebäuden: Wird mit mindestens 150m angegeben. Alle bewohnten Gebäude, die weniger als 420 Meter zu diesen WKA stehen sind nach dem „Konzept Windenergie Schweiz“ zu nahe gebaut. Das Konzept Windenergie Schweiz wird für die Zertifizierung Naturmade Star ausdrücklich erwähnt. Da die Abstände nach dieser Definition wesentlich zu klein sind, kann der hier produzierte Strom nicht als „Naturemade Star und Naturemade Basic – Compliant“ bezeichnet werden.
Die in den Kriterien beschriebene „Selbstbeschränkung“ der Suisse Eole, nur „umweltverträgliche“ Anlagen aufzustellen, ist hier nicht annähernd erfüllt. Weitere Immissionen wie Infraschall und Schattenwurf verlangen einen Mindestabstand von mindestens 1‘500 Metern von Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden. Eine Missachtung dieser Werte ist eine unzumutbare Beeinträchtigung des Lebensraumes von Menschen.

Grundwasser: Jede WKA hat eine gewisse Menge Hydrauliköl, die bei einem Unfall das Grundwasser potenziell gefärden. Es kann sich pro Anlage um mehr als 1000 Liter handeln. Das ist im UVB NICHT berücksichtigt. Unfälle mit WKA sind genügend dokumentiert. Diese Tatsache einfach zu ignorieren, heisst die Verschmutzung des Trinkwassers einer ganzen Region zu gefährden.

Eiswurf: Es gibt dazu genaue Berechnungsverfahren. Die Aussagen sind unrichtig und irreführend. Der Schlussbericht Eiswurf über die Testanlage Gütsch wurde offensichtlich nicht zu Rate gezogen. Das Verhalten gerade bei diesen Anlagen ist so, dass man die Wanderwege zuverlässig über die gesamte Zeit des möglichen Eiswurfes absperren muss. Die geforderten 10 Meter Sicherheitsabstand um die WKA für den Wintertourismus sind lächerlich und entbehren jeglicher Logik. Der Abstand müsste mindestens 100 Meter sein, wenn die Anlage steht. Da nach der Enteisungsphase die Anlage automatisch wieder anläuft und dann Eisstücke durch die Fliehkraft weggeschleudert werden, muss dieser Abstand wesentlich weiter gefasst werden.
Die vom Vertreter der wega energiemanagement gmbh am Abend des Podiumsgesprächs vorgelegten Unterlagen beschreiben die Entwicklung eines verbesserten Verfahrens zur Erkennung von Eisbildung auf Strukturen (Projekt MEMFIS). Das hat mit meinen Aussagen, wenn überhaupt, nur am Rande zu tun und sollte wohl eher eine grossartige Geste zur Anzweiflung meiner Aussagen sein. Das Vorgehen der wega gmbh ist exemplarisch für die Windkraftlobby: Wo Argumente fehlen, muss im Zweifelsfall ein kleines Theater aufgeführt werden. Auf wissenschaftliche Aussagen oder sogar Beweise und Gegenargumente warten wir auch hier am Heitersberg schon lange. Man hofft auf die Gutgläubigkeit von Politikern und Volk.

Sturm und Sicherheitsabstand: Sollten diese Anlagen ausser Kontrolle geraten, genügt ein Sicherheitsabstand von 140+10 Metern nichts. Werden die Rotoren durch unerwartete technische Probleme von der Nabe getrennt, fliegen grosse Teile im Umkreis von 500 Metern herum. Eine blinde Technikgläubigkeit kann die Bedenken nicht ausräumen. Ein Restrisiko wird auch im UVB erwähnt und muss sich in den Sicherheitsabständen wiederspiegeln. Der Turm einer WKA fällt nicht einfach um. Beispiele gibt es dazu  genügend.

Blitzeinschlag: Totalverlust durch Blitzeinschlag kann nicht ausgeschlossen werden. Das muss sich in den Sicherheitsabständen wiederspiegeln. Siehe dazu Bemerkungen zu „Sicherheitsabstände“ und „Grundwasser“.

Steuerung der Anlagen: Gemäss MELANI (Melde- und Analysestelle Informationssicherung) sind SCADA – Systeme (Supervisory Control and Data Acquisition) einer erhöhten Gefährdung durch Hackerangriffe ausgesetzt. Durch bewusste Fehlmanipulation der Steuerung können die Anlagen zerstört werden, wenn sie nicht professionell geschützt sind. Darauf ist ebenfalls einzugehen.

Abstand zu Wald: Der Abstand zu Wald muss an der äusseren Sektorgrenze der durch die Rotoren bestrichenen Fläche gemessen werden. Messungen basierend auf den Turm sind widersinnig. Die Rotoren würden den Waldrand praktisch erreichen. Das entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn des definierten Waldabstandes, der zum Schutz der Vögel und der Verminderung von leistungsverhindernden Wirbelbildung hinter dem Waldrand gedacht war.

Luftreinhaltung und Klimaschutz: Die herangezogenen Zahlen des Frauenhofer Instituts sind alt und falsch. Die EMPA hat diese Fehlinterpretation schon länger korrigiert. Werte aus der Realität belegen eine starke Belastung des Klimas durch Windkraftanlagen, weil die unsichere Stromversorgung im europäischen Netz mit viel Kohle- und Gaskraftanlagen ausgeglichen werden muss. Die im UVB herangezogenen Daten sind nicht belegt und können durch aktuellere Studien der ETH Zürich und der EMPA klar widerlegt werden. Der Vergleich mit der Leistung des Perollessees oder überhaupt mit einem Speichersee ist an den Haaren herbeigezogen. Dass ein Speichersee die Landschaft mehr belasten soll als 9 Riesenrotoren auf einem weithin sichtbaren Berg ist eine durchschaubare Konstruktion von Nichtigkeiten, um die tatsächliche Verschandelung eines Windparks riesigen Ausmasses schönzureden.

Bewohnte Gebäude: Alle im UVB aufgeführten bewohnten Gebäude sind gemäss Definition „Konzept Windenergie Schweiz“ alle massiv zu nah an die Windkraftwerke gebaut. Diese Gebäude werden emotionslos den gewaltigen Emissionen der WKA ausgesetzt. Solche Abstände sind weltweit als massiv zu kurz bezeichnet worden. In ganz Kontinentaleuropa sind sie schlicht einmalig. Das ist ein Versuch, die bestehenden, eh schon viel zu kurzen Abstände noch einmal zu Gunsten der Windradlobby zu minimieren. Ein absolut unethisches Vorgehen! Die betroffenen Menschen haben offensichtlich keine Ahnung was hier geschieht. Der Staat unterstütz solches Vorgehen auch noch durch übermässige Subventionen. Es ist ein Wahnsinn!

Indirekte Auswirkungen: Erntefaktor: Erntefaktoren sollten dann erhoben werden, wenn die Ernte „unter Dach und Fach ist“. Bei den erwarteten Verlusten kann die energetische Amortisationszeit getrost auf mindestens 2 Jahre angesetzt werden. Ob der produzierte Strom bei den Konsumenten angekommen ist, muss die Betreiberin zum Glück nicht nachweisen. Also auch hier: Schöne, grosse Worte, aber keine Belege.

Grundsätzliche Ueberlegungen: Der Bundesgerichtsbeschluss zum Crêt Meuron muss wieder mal herhalten. Es wird noch ein wenig interpretiert und rechtlich gebeugt. Man kommt zum Schluss: Es ist ein Abwägen der Vor- und Nachteile gefordert. Deshalb zeigt dieser UVB vor allem die Vorteile und blendet die meisten Nachteile einfach aus. Meine Interpretation: Die Gegner können viele Nachteile dieses Windparks einwandfrei nachweisen, die wenigen unbewiesenen Vorteile holen das nicht auf. Also: Ein Entscheid zu Gunsten des Landschaftsschutzes und der Natur kann mit gutem Gewissen gefällt werden: Keine Windkraftwerke auf dem Schwyberg!

Schlussfazit im UVB: „In Anbetracht des grossen Erntefaktors und der beträchtlichen Einsparung von Treibhausgasen und Schadstoffen erachten wir die geplanten Windenergieanlagen als umweltverträglich.“

Fazit IG WINDLAND: Da der Erntefaktor nicht einmal im Ansatz nachgewiesen wird und die beträchtliche Einsparung von Triebhausgasen und Schadstoffen nicht stattfindet, erachten wir die geplanten Windenergieanlagen als NICHT umweltverträglich.
Es besteht kein echter Bedarf an Anlagen, die nur Kosten verursachen und für die Gesellschaft keinen Vorteil, aber viele Nachteile bringen. Dieser UVB ist extrem einseitig, unvollständig und in wesentlichen Teilen falsch. Er ist ein klares „Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten der Windradlobby“. Er kann als Grundlage eines positiven Schlusses zu Gunsten des Windparks Schwyberg nicht Verwendung finden. Es sind echte, neutrale Stellen und Fachkräfte hinzuzuziehen, die dieses Projekt professionell beurteilen können. Anstelle gefälligen Nickens im Kantonsparlament Fribourg empfehle ich den verantwortlichen Politikern eher eine Untersuchung wegen Korruptionsverdacht gegen die beteiligten Firmen und Behörden.

CO2 – emittieren oder einsparen? Was die EMPA und die AXPO dazu sagen

Kaum jemand zweifelt daran, dass Windräder für das Klima positiv wirken. Aber hält diese Aussage einer wissenschaftlichen Betrachtung stand? Wir meinen: Nein, absolut NICHT. Wir haben es hier wiederum mit einem typischen Vorurteil zu tun, das durch Umweltverbände wie WWF und Greenpeace manisch repetiert wird.

Betrachten wir nämlich den gesamten Lebenszyklus einer Windkraftanlage, so erhalten wir eine klare Aussage von Leuten, die das wissen müssen: Die Forscher der ETH und der EMPA. Sie haben sogar den Reifenabrieb des Lastwagens in ihre Berechnungen einbezogen und kommen zum klaren Resultat, dass eine WKA ebenfalls CO2 emittiert. Die ausgewiesenen 10g/KWh CO2 sind noch nicht das einzige treibhauswirksamen Gas, das beim Betrieb in die Atmosphäre gelangt. Sie entstehen in erster Linie durch die Fabrikation der Elemente wie Beton, Stahl und Faserverbundstoffe für die Konstruktion. Der Transport der Teile von Norddeutschland in die Schweiz macht nur gerade mal 5% davon aus.

Nun sind diese 10 Gramm pro Kilowattstunde ja nicht gerade viel. Im Vergleich mit anderen Formen der erneuerbaren Energiegewinnung ist das relativ bescheiden. Es kommt aber noch etwas ganz Wichtiges dazu: Der Strom aus Windkraft wird nur sehr stochastisch erzeugt. Ausfälle und Schwankungen wegen dem unterschiedlichen Windaufkommen lassen den Strom für das Netz zu einem grossen Problem werden: Innert weniger Sekunden muss ein Ausfall wegen Flaute ausgeglichen werden, sonst droht der Blackout des gesamten Teilnetzes. Windkraftwerke werden also in jedem Fall immer mit einem „Schattenkraftwerk“ gestützt. Dies sind KKW, Gas-, Wasser- und Kohlekraftwerke. Je mehr Windkraftwerke im Netz angeschlossen sind, desto wichtiger ist diese Verfügbarkeit dieser Schattenleistung. Denn die Voraussage von Wind erweist sich als äusserst schwierig.

Filmbeitrag: Regelmässige Flauten …


Was bedeutet das für die CO2 – Bilanz?

Die mitlaufenden Schattenkraftwerke, auf die man nicht verzichten kann, wenn der Windstrom in ein öffentliches Netz gespiesen wird, stossen pro KWh Strom aus Windkraft einen ansehnlichen Teil CO2 aus. Diesen Anteil muss man ehrlicherweise der CO2 Bilanz eines Windkraftwerks zurechnen. Die AXPO kommt bei ihrer Rechnung auf einen CO2 Anteil pro KWh Windstrom von über 300g/Kwh. Das ist definitiv nicht mehr zu vernachlässigen. Es ist Klimarelevant und bedeutet im Vergleich zu einem Kleinwagen: Strom aus Windkraft emittiert wesentlich mehr CO2 pro KWh als auch ein grösserer motorisierter Kleinwagen. Es zeigt sich hier, dass Aussagen wie diejenige des Umweltverträglichkeitsberichts am Schwyberg schlicht falsch sind:

„CO2 – Einsparung: Der Ausstoss von 14’000 Kleinwagen kann eingespart werden!“

Die gummigen Definitionen werden sehr grosszügig interpretiert

In praktisch allen verfügbaren Publikationen taucht immer wieder der Hauptgrund für den Einsatz von Windkraft auf: „Wir müssen etwas gegen den Klimawandel tun„. Obwohl hundert bessere Möglichkeiten vorhanden sind, will der Branchenverband Suisse Eole auf praktisch allen Hügeln des Mittellandes solche Windräder aufstellen. Als Gründe dazu müssen die geforderte Einsparung der CO2 – Emission und die Stromversorgung unseres Landes hinhalten. Man versteigt sich ohne nachzudenken zum Begriff „Landesversorgung“ und ignoriert die Tatsache, dass Windkraft in der Schweiz auf KEINEN Fall einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung leisten kann.

Um den Anschein eines überlegten Vorgehens zu erwecken, spricht die Suisse Eole von einer sogenannten „Selbstbeschränkung“ beim Einsatz von Windkraftwerken. Für die Zertifizierung des Stromlabels „Naturmade Star“ ist vorgesehen, dass nur „umweltverträgliche Standorte“ im Sinne des Dokuments „Konzept Windenergie Schweiz“ gebaut werden sollen.

Interessanterweise kommt das Wort „umweltverträglich“ in diesem Papier gar nicht vor. Man muss diese Gummidefinition, die immerhin Basis einer von PBC durchgeführten Zertifizierung ist, zuerst mal interpretieren und hat damit ein weites juristisches Feld vor sich: Man kann mit solchen Bestimmungen machen was man will. Ob solche Grundlagen für eine seriöse Zertifizierung geeignet sind ist fraglich. Auf jeden Fall gibt es dazu nur eine Auslegung: Die Selbstbeschränkung gemäss „Konzept Windenergie Schweiz“ muss sich auf folgende Punkte beziehen (Seite 17):

  • Nationale Inventare und Schutzgebiete ausgeschlossen
  • Wald, Abstand 50m
  • Siedlungsgebiete und bewohnte Gebäude, Abstand 300m mindestens bei Nabenhöhe von 70m
  • Windangebot mindestens 4.5 m/s auf Nabenhöhe

In der Auslegung der Abstandsdefinition wird von der Windradlobby ganz selbstverständlich der Turm als Basis genommen. Obwohl das keinerlei Sinn macht, da die Rotorspitzen so praktisch bis zum Waldrand reichen würden. Die IG WINDLAND fordert in ihren Vorschlägen zur Raumplanung für Windkraftanlagen eine Abstandsmessung an der Kreissektorgrenze der Rotoren, also ab Spitze der Rotoren bis zum Waldrand.

So ist der Abstand wirklich 50 m. Aber selbst dieser Abstand ist zu nahe, was durch die IG WINDLAND detailliert begründet wird (Seite 10). Auch für Abstände zu bewohnten Gebäuden wird selbstverständlich die für die Windradlobby günstige Ausgangslage „Turm“ verwendet. Auch hier begründet die IG WINDLAND auf Basis von internationalen Werten einen weit grösseren Abstand. Das hindert die Windradlobby aber nicht daran, selbst diese minimalsten Abstände noch stark zu unterschreiten. Auf dem Schwyberg sind Abstände von 150 Meter zu bewohnten Gebäuden geplant! Dass damit die Grundlagen einer Zertifizierung des Stroms, aber auch jegliche Zurückhaltung und „Selbstbeschränkung“ dahinfällt, leuchtet ein. Die Planer des Windparks Schwyberg kümmert das nicht. Obwohl nach obiger Definition der Mindestabstand, nach konservativster Methode gerechnet, mindestens 420 Meter betragen müsste!
Auch hier weist die IG WINDLAND  nach, dass selbst dieser Abstand noch viel zu klein ist.
Auch auf dem Heitersberg kann der im Konzept Windenergie Schweiz geforderte Abstand nicht annähernd eingehalten werden (462 Meter).Warum braucht es diese Abstände? WKA haben vier Emissionsarten, die durch den Abstand wesentlich entschärft werden:

  • Bewegter Schattenwurf (innerhalb 1200 Meter)
  • Eiswurf (innerhalb ca. 500 Meter)
  • Infraschall (innerhalb ca. 3’500 Meter, siehe Wind Turbine Syndrome)
  • Pulsierender Lärm (innerhalb mindestens 800 Meter, je nach Windrichtung)

Diese Werte sind in der Schweiz stark umstritten. Die Windradlobby will sie so klein wie möglich halten. Internationale Erfahrungen zeigen aber, dass die obigen, von der IG WINDLAND geforderten Abstände notwendig sind, damit Anwohner nicht gefährdet werden. Aber diese Vorschläge werden von der Windradlobby mit allen Mitteln bekämpft. Das ist deshalb so einfach, weil die betroffenen Anwohner immer in der Minderheit sind. Während sich die Bevölkerung mit dem Aufstellen von Windrädern das eingeredete schlechte Klimagewissen erleichtert, müssen die Anwohner teilweise massive Eingriffe in ihr Leben in Kauf nehmen. Das Wissen darüber ist dermassen wenig verbreitet, dass die Windradlobby ein leichtes Spiel zu haben scheint.

Mont Crosin

Der Mont Crosin gilt als momentan grösster Standort für Windkraftnutzung in der Schweiz. Hier werden mit einer Nennleistung von ca. 7.6 MW während eines Jahres durchschnittlich 9 GWh Strom produziert. Auch hier kursiert das ewige „Es hat genug Wind“ in allen Pressespalten. Fünf Sekunden nach einem Bericht über Boris Beckers neueste Partynummer wird noch schnell eine fundierte Meinung durch den Lokalredaktor publiziert. Denn alle wissen es ja: „Es hat genug Wind“. Auf dem Heitersberg, auf dem Schwyberg auf dem Güggeliberg und wie sie alle auch immer heissen sollen.

Nur den Nachweis dazu – den findet man nirgendwo.

Wenn es da überall „genug Wind“ hat, dann sollte der Mont Crosin folgendermassen aussehen: 8760 Jahresstunden * 7.6 MW = 66 GWh Stromproduktion. Es werden aber jährlich nur 9 GWh produziert? Wo bleiben bloss die restlichen 57 GWh?

Es verlangt niemand, dass der Wind wie auf dem Meer immer weht. Es gibt auch da Ausnahmen, Flauten genannt. Aber auf dem Mont Crosin ist es genau umgekehrt: Von 7 Wochentagen drehen sich die Windräder gerade mal an 1 Tag.

Hat es da wirklich „Genug Wind„?

Es geht auch richtig – Offshore oder im Talgrund

Offshore – Weg von der Küste! Wenn man die rein technische Seite der Windkraftnutzung anschaut, ist das eine gute Lösung. Da hat es zwei wichtige Bedingungen, die bei Windkraftnutzung stimmen müssen:

  • Genug Wind
  • Andauernder Wind (Windklasse I = max. 50m/s, durchschnittlich 10m/s)

Erzeugter Strom ist zu einem guten Teil Bandenergie (zuverlässige Produktion, weil konstanter Wind)
Offshore hat natürlich auch einige Nachteile: So ist der Anteil der grauen Energie massiv erhöht (Mehraufwand Beton und Bau) und das Stromkabel muss aufwändig  gesichert an das Festland geführt werden. Ausserdem häufen sich Meldungen über Infraschallemissionen, die allerdings vor allem während dem Bau störend auf die Fauna einwirken. Aber mit dieser Kombination kann man etwas Wichtiges erhalten, das im Binnenland Schweiz praktisch unmöglich ist:

Zuverlässige Stromproduktion!

In der Schweiz gibt es sehr wenige Standorte, die wirklich genug Wind aufweisen. Im Unterwallis, in Collonges steht eine E70, die interessante Windeigenschaften ausnützt: Durch die tägliche Sonneneinstrahlung erwärmt sich das Rhonetal, es entsteht ein relativ gleichmässiger Windstrom, der durch die Anlagen am Talgrund ausgenützt werden kann. Mit der Abkühlung dreht der Wind. So kann wieder Energie – diesmal in entgegengesetzter Richtung – gewonnen werden. Fast wie bei einem Gezeitenkraftwerk. Zusätzlich wirkt die Talverengung als Windbeschleuniger. Es kann hier nicht so viel Strom produziert werden wie an der Nordseeküste. Aber für schweizerische Verhältnisse ist der StandortColonges  ideal.