IG Gegenwind
Bauherrschaft Windpark Heitersberg
Behörden
IG WINDLAND
29. September 2010: Die mitlerweile als "Mittelland Windergie GmbH" auftretende Bauherrschaft macht nach jahrelangem Geplänkel endlich die schon dreimal angekündigte Baueingabe. Sehen sie hier die Komplette Baueingabe ohne techn. Angaben Enercon 82 (22 MB).
Der Gemeinderat Remetschwil nimmt die Eingabe entgegen, lehnt sie aber "wegen Bewilligungsunfähigkeit ab".
Die IG WINDLAND bereitet sich auf die Einsprache vor. Es ist schon jetzt klar, dass die IG Wind 90% ihrer Hausaufgaben noch nicht gemacht hat. Es sollte dabei bleiben ... Die einzig wirklich wahrheitsgemässe Information ist der geografische Standort. Alles andere ist mindestens ungenau, wenn nicht einfach falsch. Analyse der Baueingabe.und ergänzende Transportstudie. 67 stimmberechtigte Einwohner (90%) des Sennhofs unterschreiben eine Petition für die Änderung der Emissionszone III in die Emissionszone II. Der Gemeinderat nimmt sie entgegen und verspricht Behandlung bei der nächsten Revision der Bauordnung.
Dezember 2010: Die Mittelland Windenergie GmbH ersucht beim Gemeinderat Remetschwil um "Vereinfachte Profilierung" und zwingt ihn zur Veröffentlichung des Baugesuches.
Der Gemeindekanzler bewilligt diesen Antrag ohne Konsultation des Gemeinderates (der in dieser Sache Entscheidungsträger ist) und selbstverständlich ohne eine Information an die IG Windland. Die Argumente sind mehr als fadenscheinig und widersprechen eindeutig dem Sinn des BauG. Antwort des Kanzlers per e-mail
Nach Bekanntwerden dieses Fanals verfassen wir über unseren Anwalt sofort einen Gegenantrag Nichteintreten. Der Gemeinderat lehnt unseren Antrag ab und stellt sich erwartungsgemäss hinter den fragwürdigen und selbstherrlichen Entscheid des Kanzlers. Wir lassen in unserem Blog etwas Dampf darüber ab.
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