IG Gegenwind
Bauherrschaft Windpark Heitersberg
Behörden
IG WINDLAND
12. Januar 2011:
Das Baugesuch wird gegen den Willen des Gemeinderates Remetschwil veröffentlicht. Es enthält Aussagen und Berechnungen, die mit einer "Demoversion" von WinPro ausgeführt worden sind.
Die IG WINDLAND organisiert und informiert die verschiedenen potenziellen Einsprecher. Bis zum 13. Februar erreichen 62 Einsprachen darunter auch die Sammeleinsprache von Prof. Dr. Riva (20 Mandanten) die Kanzlei Remetschwil. Alle werden als gültig bezeichnet. Darunter so potente Einsprecher wie Stiftung Pestalozzi, MeteoSchweiz, Gemeinde Spreitenbach, Pro Natura Aargau, Stiftung Landschaftschutz. Es sind auch praktisch der gesamte Sennhof und Bürger von Bellikon dabei.
März 2011:
Wir erfahren davon nur unter der Hand.
September 2011:
Ablehnender Entscheid Gemeinde (Auszug) Remetschwil. Weil die Gesuchsteller so lieb sind, entscheidet sich der Gemeinderat zu einem reduziertem Kostensatz (was nicht seiner Kompetenz entspricht) und verrechnet den Gesuchstellern lediglich CHF 2'000.- anstelle der fälligen CHF 11'000.-.
Allen Einsprechern schriftlich mitgeteilt durch Gemeindekanzlei. Wir haben das erwartet.
Oktober 2011: Rekurs an Regierungsrat. Man geht mit dem Kopf durch die Wand. Das Raumplanungsgesetzt und der Artikel 24 werden jetzt auf biegen und brechen strapaziert. Der richtige demokratische Weg ist der Bauherrschaft "zu lang und zu teuer".

Über geneigte Politiker wird stark Einfluss auf die Behörden ausgeübt.

Die Gemeinde erfährt davon zunächst einmal gar nichts.

Der Rechtsdienst des Regierungsrats entscheidet sich für den völlig unsinnigen Weg der Veröffentlichung über die Amtsblätter.

Am 26. Oktober bekommen ausgewählte Behörden eine Aufforderung zur Weitergabe von Daten und die Beurteilung von technischen Elementen. Damit wird die Gemeindehoheit von Remetschwil arg strapaziert. Die Initianten des Windparks Heitersberg mobben offensichtlich auf kantonaler politischer Ebene gegen den Gemeinderat Remetschwil. Das Mangelnde Fachwissen der Behörden zum Thema Windenergie wird damit manifestiert.

Wir erfahren davon aus der Presse. Das beauftragte Anwaltsbüro informiert unseren Anwalt entgegen den Regeln der Anwaltszunft nicht.

Wir erfahren von der Veröffentlichung durch Zufall im Amtsblatt "Bergpost". Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des Rechtsdienst sagt dieser sinngemäss: "Wir haben erwartet, dass die IG WINDLAND diese Information schon an die Einsprecher verteilen". Die IG WINDLAND ist also ab sofort offizieller Pöstler des Regierungsrates! Wir sind sehr stolz!

Ohne unsere "Information" hätte die Gemeinde Spreitenbach, die Meteo Schweiz und viele Einsprecher erst zu spät davon Kenntnis erhalten und wären als Konsequenz aus dem Verfahren gefallen.

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