Der Patient

Unsere globalisierte Kultur ist schwer krank. Die Krankheit wird erst unter Fachleuten fundiert diskutiert – aber spüren tut es jeder Bewohner der ersten Welt. Nennen wir diese Krankheit einfach mal „Morbus energeticus„. Das bedeutet in etwa so viel wie „Energiekrankheit„. Auf jeden Fall passt diese Bezeichnung genau zur Krankheitsursache, nämlich dem übermässigen Genuss von Energie. Es ist eine reine Suchtkrankheit.

Lasst uns dieses Thema nun frisch aufrollen. Nehmen wir zur Abwechslung mal andere Beispiele und bessere Gründe, um das Thema zu beschreiben. Es soll auf keinen Fall wissenschaftlich daherkommen! Aber trotzdem so genau wie möglich beschreiben, was dem Patienten denn fehlt. Also nicht weniger als die Quadratur des Kreises:

Nennen wir den Patienten zum besseren Verständnis einfach Esmeraldo Globales, ein rein zufällig gewählter Name, der die Menschheit repräsentieren soll. Ja, nur die Menschheit, denn interessanterweise haben niedere Geschöpfe mit Energie keinerlei Probleme. Ausgenommen vielleicht, wenn sie sich unerwartet in einem Kochtopf wiederfinden oder gerade als Gemüse gedünstet werden. Für Gemüse ist das kein echtes Problem, weil Gemüse ja kaum etwas daran auszusetzen hat und wir annehmen, dass die fleischlichen Geschöpfe schon vor längerer Zeit das Zeitliche gesegnet haben.

Dieser Vergleich führt mich zum eigentlichen Problem des Patienten Esmeraldo Globales. Seit über 150 Jahren ernährt sich dieser ungesunde Mensch mit 70% fossilem Schlamm und Staub  aber lediglich mit 30% feinem, grünem, nachwachsendem Kraut. Selbst das nachwachsende Kraut stammt zu einem grossen Teil aus schlamm- und pulverbefeuerten Anlagen der Gemüsebranche. Das musste einfach zu gesundheitlichen Problemen führen: Schwärende, triefende, offene Wunden, überhitzter Kreislauf und ein Gemeinzustand, der sich dauernd um den Kollaps bewegt. Seit einem Erdbeben ist es noch schlimmer geworden: Jetzt hat er auch noch Angst vor unbekannten drohenden Gefahren. Ein psychisches Problem ist die typische Begleiterscheinung und hat erwartungsgemäss panische und unpraktische Reaktionen zur Folge. Auch beim pflegenden Personal.

Es reicht nicht, dass es unserem Patienten körperlich und psychisch sehr schlecht geht. Er wird auch noch völlig falsch behandelt. Nennen wir die pflegende Schwester der Anonymität halber Visiona Verte. Sie ist eine äusserst liebenswürdige und sympathische Person. Aber leider hat sie bei der Ausbildung vor allem die schönen, erfolgreichen Jungärzte bewundert und beim Thema Wundpflege sass sie gerade hinter der Säule.

Die gutmütige Visiona Verte kommt also ins Zimmer des Patienten (sie ist momentan omnipräsent ) und setzt zur ersten notfallmässigen Behandlung an. Auf die offene Wunde mit pulsierend spritzendem Blut klebt sie ein kleines grünes Windradpflästerchen, das gerade mal den hundertsten Teil der Wunde abdeckt und schmiert eine Fingerspitze voll photovoltaische Salbe darum herum. Gegen die schwärende, eiternde Wunde möchte sie ein paar Liter Zeichen und Symbole auftragen. Diese Arznei ist aber dermassen flüchtig, dass sie sich noch vor der Behandlung in Luft aufgelöst hat. Sie behilft sich mit einem intelligenten aber äusserst teueren Netz. Damit kann Visiona Verte lediglich einen kleinen Teil des Körpers abdecken. Der Rest kommt mit der Hauptlieferung in ca. 30 Jahren.

Der Gesamtzustand des Patienten kann nur deshalb stabil gehalten werden, weil die Herz-Lungen-Maschine einen einwandfreien Dienst verrichtet. Der Patient würde mit der Abschaltung der Maschine sofort wegsterben. Da kommt der Spitaldirektor angerannt und teilt dem Pflegepersonal entsetzt mit, dass der Hauptgenerator des Spitals gefährliche Risse aufweise und im 9’000 Km entfernten Schwesterspital gerade die Keilriemen durch die Luft geflogen seien. Er empfielt dringend den eigenen Generator SOFORT abzuschalten. Man habe zwar keinerlei Keilriemen im eigenen System. Aber handeln sei ein Gebot der Situation. Der Generator unterstehe sowieso einem Generalverdacht und man habe ja genug grüne Salben und Pflaster an Lager. Man müsse sie nur endlich aus dem Keller heraufholen. Wichtig sei allerdings die höchst effiziente Anwendung dieser Pflaster. Dann würde man den ausgefallenen Generator mit links ersetzen können. Es sei alles da, was man brauche!

Der Haustechniker des Spitals, der natürlich genau weiss, dass das Abschalten des Generators den Kollaps einiger Patienten zur Folge haben würde, nimmt die Anweisung zum Abschalten entgegen und lässt sich viel Zeit dazu. „Suppen werden nie so heiss gegessen, wie sie gekocht wurden“, pflegt er sich in solchen Situationen zu sagen.

Der Pflegebetrieb nimmt also seinen gewohnten Lauf, der Generator läuft weiter und alle sind zufrieden. Da beginnt eine kleine Gruppe von Patienten, die von den weit entfernten problematischen Keilriemen gelesen hat, zu revoltieren. „Wir bestehen darauf, dass nun sofort jeder Generator abgeschaltet wird“. „Das sind alles Schrottgeneratoren, auch diejenigen ohne Keilriemen!“ Sie beginnen auf allen Gängen und Treppenhäusern damit, eilends geschriebene Flugblätter zu verteilen und stacheln die anderen  Patienten dazu an, die gleichen Forderungen zu stellen. „Wir wollen keine Ärzte mehr, die mit Generatoren arbeiten, wir wollen Ärzte, die mit grünen Pflastern und Salben und intelligenten Netzen behandeln!“, rufen sie nun alle im Chor.

Die Ärzte, um ihre Vormachtstellung im Spital besorgt, beruhigen die revoltierenden Patienten und versprechen ihnen, so bald wie möglich auf alle Generatoren zu verzichten. Natürlich wissen auch sie ganz genau, dass ohne die Generatoren im Spital praktisch nichts läuft. Aber das trauen sie sich nicht den Patienten zu sagen, denn einzelne Patienten haben damit begonnen, den generatorfreundlichen Ärzten kleine Briefbomben nach Hause zu senden.

Es bleibt den Ärzten wohl nichts anderes übrig, als die Lieferung der intelligenten Netze und der grünen Windradpflästerchen beim Lieferanten zu reklamieren. Damit in Zukunft wenigstens die Ränder der offenen Wunden behandelt werden können. Das Problem wird sich auf alle Fälle irgendwie lösen. Man munkelt, dass beim Abschalten der Generatoren ja auch schlagartig weniger Patienten da seien. Das hat doch etwas Wahres – oder etwa nicht?

Suisse Eole: Jetzt handelt man endlich – private Windparks in den eigenen Vorgärten als ultimative Lösung

Eine kleine Sensation

Die Aktivisten der Windradlobby gehen aufgrund der Geschehnisse in Japan in die Offensive! Wie Reto Rigassi, Geschäftsführer der Suisse Eole  heute an einer eigens einberufenen Pressekonferenz mitteilt, wollen die privaten Exponenten endlich vorwärts machen mit dem Aufstellen von Windkraftanlagen. Es sei absolut notwendig, zur Rettung unserer Zivilisation, dass jetzt etwas geschehe und die Visionen umgesetzt würden!

Wie sieht das nun im Detail aus?

Weil alle Windparkprojekte grundlos bekämpft würden, hätten sich nun viele Idealisten dazu aufgerafft, die geplanten Windräder in ihrer unmittelbaren Nähe zu bauen. Reto Rigassi geht voran:

„In meinem Garten hat es zwar lediglich 100 m2 freie Fläche. Aber das genügt ja vollends für eine Grosswindanlage. Ich habe der Baubewilligung eine selber verfasste Betriebsrechnung beigelegt. Diese liegt nun auf der Wohngemeinde zur Einsicht auf.“

Es soll eine Vestas V90 gebaut werden. Reto Rigassi kann damit nicht nur sich selber, sondern auch 1’000 (Eintausend) weitere Nachbarn bedienen. Weitere Exponenten wollen es Reto Rigassi gleichtun. So meldet sich Eric Nussbaumer, Beat Jans, Robert Horbaty, Markus Geissmann, Michael Kaufmann, Robert Cramer und viele andere Windradfreunde zum gleichen Tun an. Ihre Vorgärten würden sie gerne opfern, sagen sie alle unisono.

Auf die möglichen Emissionen der Anlagen angesprochen, reagiert Reto Rigassi etwas ungehalten:

„Seit Jahren werden unbewiesene Behauptungen wie Lärm, Infraschall, Eiswurf und mangelnde Effizienz vor allem von der IG WINDLAND, aber auch von der neu gegründeten Organisation „Paysage Libre – Freie Landschaft“ erhoben. Wir wollen jetzt damit beweisen, dass dem nicht so ist. Windräder sind Symbole der Ruhe und Harmonie. Wir sind alle stolz, anstelle eines langweiligen Gartenhäuschens nun über solch tolle Anlagen verfügen zu dürfen.“

Das Vorbild hat schon Schule gemacht. In der Gemeinde Remetschwil wollen die Windradunternehmer Theresia Meier-Wettstein und ihr Kollege Anton Friedrich dasselbe tun.

„Unsere Vision war schon immer von Uneigennützigkeit und wahrer Sorge um die Natur verbunden. Es ist nichts als billig, wenn wir jetzt vorangehen und jeweils eine ursprünglich auf dem Heitersberg geplante Anlage des Typs ENERCON 82 bauen. Die Baueingabe für den Heitersberg ziehen wir zurück und verfassen jeweils eine Neue für unsere schönen Gartenwindanlagen. Den Strom geben wir gerne gratis an alle Remetschwiler ab, denn wir erhalten ihn ja ebenfalls kostenlos von der Schöpfung.“

Christof Merkli von der lokalen Gegnerschaft, darauf angesprochen, findet diese Idee hervorragend. Er habe schon immer gewusst, dass in den Köpfen der Windbauern eigentlich ganz anständige Absichten hausen würden. Er entschuldigt sich für seine teils massiven Angriffe auf den geplanten Windpark auf dem Heitersberg:

„Es ist, wie Frau Meier-Wettstein schon früher gesagt hat: Man muss miteinander diskutieren, dann ergeben sich ganz tolle Möglichkeiten für die Rettung unseres Planeten und unserer Schöpfung.“

Weiter führt er aus, er habe sich wahrscheinlich hier ziemlich getäuscht und blickt bei diesen Worten leicht beschämt zu Boden. Er findet die zwei neuen Standorte ideal:

Der Förderverein Windenergie Aargau macht auch mit

Thomas Leitlein vom „Förderverein Windenergie Aargau“ will auch nicht zurückstehen. „Es ist traurig, dass das Gemüsebeet umgepflügt wird„. Er sei sich aber bewusst, dass seine Taten der Schöpfung gut tun würden und das ihm diese kleinen Nachteile wie Eiswurf und Schattenwurf  millionenfach vergütet werden. Gott habe ein wohlwollendes Auge auf ihn und alle Gleichgesinnten geworfen. Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit würden auf jeden Fall Oberhand gewinnen, da sei er sicher. Mit den Nachbarn habe er noch nicht gesprochen. Aber das sei reine Frommsache.

So werden die Visionen der Windkraftfreunde doch noch Realität. Kann damit die leidige Diskussion um Windkraft endlich abgeschlossen werden? Wir hoffen es!

Frédy Froidevaux sieht sich bestätigt

In St. Brais wurde vor über einem Jahr schon eine Anlage in der unmittelbaren Nähe eines Windradfreundes aufgestellt. Der Gemeindepräsident war der eigentliche Vorreiter der „Vorgartentechnik„, die sich nun wahrscheinlich in ganz Europa schnell ausbreiten wird.

„Wir sind stolz, dass wir diese Anlagen inmitten unserer Postkartenidille bauen durften. Obwohl immer wieder der Vorwurf von Bestechung und investiertem Schwarzgeld aus den Caiman Islands in der Presse erscheinen, lassen wir uns davon nicht abhalten. Wir sind stolz!“

18.4.2011 – Aprilscherz

Es war eigentlich offensichtlich – aber wir erwähnen es sicherheitshalber trotzdem: Dies war unser Aprilscherz des Jahres 2011. Oder hat jemand wirklich geglaubt, dass die Exponenten der Windradlobby in ihren eigenen Gärten solche Monstermaschinen aufstellen würden? Nicht einmal in ihre Nähe lassen sie diese Industrianlagen – sie wissen genau, welche Nachteile daraus erwachsen. Das mutet man nur anderen Leuten zu und bezeichnet sie gerne als Egoisten, die solche Anlagen nicht in ihrer Nähe haben wollen – eine Umkehrung der Tatsachen, wie sie bei diesen Ideologen leider zur Tagesordnung gehört.

Wenn Energiepolitik durch Panik getrieben ist: Die Antwort von Bundesrätin Doris Leuthard auf die Fragen der Interpellation Forster

Revision: Der Artikel wurde am 12. Juli 2011 neu formuliert. Einzelne Passagen wurden dahingehend geändert, dass eine Diskussion auch auf nationaler Ebene möglich wird und keine Personen mehr „vor den Kopf gestossen“ werden. Manchmal sind harte Formulierungen notwendig um als machtlose Gruppierung etwas Grösseres zu bewegen.

Die Recherchearbeit eines Jahres zu Windkraftnutzung in der Schweiz wird durch ein Erdbeben weggewischt

Die Interpellation Forster zur „Windenergienutzung und deren Förderung in der Schweiz“ wurde im Verlauf des Jahres 2010 von verschiedensten Ingenieuren, Direktbetroffenen und kritischen Energiespezialisten in demokratischer Art und Weise diskutiert und formuliert. Es sollte eine fundierte Fragestellung zu dringenden offenen Punkten der Erneuerbaren Energiepolitik des Bundes entstehen. Der Bundesrat sollte mit gezielten Fragen dazu gebracht werden, die völlig fehlgeleitete Entwicklung im „Windenergiebereich“ zur Kenntnis nehmen zu müssen und die richtigen Korrekturen einleiten zu können. Grundsätzlich war man sich bewusst, dass man gegen einen Goliath antreten würde. Es war von Beginn weg klar, dass die von der Suisse Eole über einen Zeitraum von 10 Jahren falsch und irreführend informierte Bevölkerung nur mit enormem Aufwand auf ein vernünftiges Gleis zurückgeführt werden könnte. Zunächst schien alles den gewohnten Gang zu nehmen. In einer ersten Antwort hat der Bundesrat mehrheitlich oberflächlich, aber immerhin zu zwei Punkten zufriedenstellend geantwortet (zwei von sieben Fragen):

Frage 3

CO2: Wie gross ist die prozentuale Wirkung des im Jahr 2030 geplanten Windstromanteils von 600 GWh auf die Gesamtemission des Treibhausgases CO2 durch den Gesamtenergieverbrauch der Schweiz?

Antwort des Bundesrates:

Legt man den Schweizer Produktionsmix zugrunde (dieser ist für die CO2-Reduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll relevant), beträgt die CO2-Reduktionswirkung von 600 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen 17‘400 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht 0,033 Prozent der gesamten CO2-Emission der Schweiz aus dem Jahr 2009. Legt man den Verbrauchsmix zugrunde, beträgt die CO2-Reduktionswirkung 92‘400 Tonnen CO2 Äquivalent jährlich. Dies entspricht 0,178 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009.

Bis 2030 wird in der Schweiz eine starke Reduktion der Treibhausgase angestrebt. Demnach wird die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser.

Fazit zur Antwort: Windenergienutzung ist weder jetzt noch im Jahr 2030 relevant für den CO2-Ausstoss der Schweiz. Weder für die Erreichung der Ziele des Kioto-Protokolls, noch im angedeuteten Fall, wenn „die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser“ wird. Diese Zahlen entsprechen weitgehend der unabhängig davon durchgeführten Studie von Binswanger/Merkli.

Frage 4

Netzstabilität: Wie wird die installierte Leistung aus Windkraftanlagen ersetzt oder ausgeglichen, wenn sich die Windverhältnisse durch Sturm oder Flaute schnell ändern und der Energieeintrag im Stromnetz wegbricht (Sekunden- und Minutenausgleich)?

Antwort des Bundesrates:

Die Regel- und Reserveleistung, die bei der Nutzung von Windkraftanlagen benötigt wird, ist direkt abhängig von der Qualität der Windleistungsprognose. Wenn ein Sturm oder eine Flaute perfekt vorhergesagt werden könnten, wäre keine Regel- und Reserveleistung nötig. Da jedoch nicht von einer perfekten Windleistungsprognose ausgegangen werden kann, müssen abhängig von der installierten Windleistung andere flexibel regelbare Kraftwerke, z. B. Gas- oder Wasserkraftwerke, Leistungsreserven vorhalten. Diese Leistungsreserven bieten die Kraftwerke dem Netzbetreiber auf dem Regelenergiemarkt an. Der Netzbetreiber fragt auf dem Regelenergiemarkt die Menge an Regel- und Reserveleistung nach, die für einen stabilen Netzbetrieb erforderlich ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass die erforderliche Menge an Regelenergie bei zunehmender Nutzung von dargebotsabhängigen Energiequellen wie Windenergie steigt, was potenziell zu höheren Kosten für Systemdienstleistungen führt. Wie hoch dieser zusätzliche Regelbedarf genau ist, hängt jedoch von vielen Faktoren wie z. B. der Grösse der Regelzone und der Charakteristik des Stromnetzes ab.

Fazit zur Antwort: Der Bundesrat sieht hier klar vor, dass die Regelenergie mit Wasser und Gaskraft vorgehalten werden muss. Was er dabei nicht bedenkt, ist, dass auch Kernkraft dazu benützt wird. Das ist die Grundlage der Wirkung, dass sich Strom aus Windenergie systemisch bedingt in Luft auflöst, weil die Regelenergie die durch Windenergie erzeugte Stromenergie mindestens neutralisiert, wenn nicht sogar überbietet. Im besten Fall gibt es also KEIN Strom aus Windkraft, im schlechtesten Fall müssen die zuverlässigen Grosskraftwerke noch zusätzlichge Energie „vorhalten„, damit keine Netzstörungen auftreten.

Die Fragen 1,2,5,6 und 7 wurden nicht zufriedenstellend beantwortet

In der Diskussionsrunde am 16. März  im Ständerat nimmt Frau Ständerätin Erika Forster Stellung zu den mehrheitlich mangelhaften oder sogar falschen Antworten des Bundesrates. Sie erläutert in einfachen Worten, dass die Interpellation offensichtlich nicht genügend beantwortet wurde. Es wird in der spürbar verärgerten Antwort  klar ersichtlich, dass der Bundesrat einmal mehr auf die im Bundesamt für Energie gut vertretene Suisse Eole abgestützt hat, wenn Bundesrätin Doris Leuthard Folgendes sagen kann:

Wir haben Ihre Fragen beantwortet. Es ist ja nicht ein Bericht, sondern die Beantwortung einer Interpellation. Sie haben somit auch kurze Antworten auf Ihre Fragen erhalten. Ich glaube, wir haben es korrekt und umfassend dargestellt.

Wie wenn man bei kurzen Antworten nicht auch die Wahrheit sagen sollte: Ausser zwei wurden alle restlichen Fragen minimalistisch, falsch und völlig ungenügend beantwortet! Offenbar soll mit aller Macht verhindert werden, dass die für die Suisse Eole schwierigen Fragen zur Diskussion gelangen. Das Erdbeben in Japan hat der Bundesrätin die eingehendere Beantwortung verunmöglicht. Man muss sich momentan aus politischen Gründen auf ein von Interessengruppen aufgebauschtes Ereignis reagieren und hat keine Kapazität mehr frei für solch „nebensächliche“ Fragen der Schweizer Energiepolitik. Der Bundesrat reagiert auf grünes Geschrei, anstatt mutig zu agieren, wie es sich für ein staatliches Führungsgremium gehören würde.
Das gefährliche Element ist hier
, dass sich der Bundesrat dieser Manipulation durch ideologische Kräfte offensichtlich nicht bewusst ist. Über die halbstaatliche Organisation Suisse Eole können Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen direkten Einfluss nehmen auf die Entscheide und das Bewusstsein des Bundesrates. Es müssten sich jedem beteiligten Politiker die Nackenhaare sträuben, wenn er sich dieser Tatsache bewusst wird. Die Machenschaften werden aber von einem grossen Teil der Politiker still und leise geduldet. Grund: Mangelndes Wissen und Desinteresse. Das Thema Windkraftkritik wirft keine neuen Wähler ab. Die dumbe Schönrederei der „grünen Energie“ allerdings schon.

Die Demaskierung einer manipulierten Landesregierung

Frau Leuthard konnte sich nicht sonderlich viel Zeit nehmen, diese Diskussion vorzubereiten. In den Tagen des drohenden GAU in Fukushima ist im politischen Bern alles drunter und drüber geraten. Es waren nun die Tage der Opportunisten angesagt: Gute Politiker äussern sich besorgt wenn das Volk etwas drückt. Betroffenheit muss gezeigt werden. Ernste Gesichter müssen gemacht werden. Da kann man sich nicht mit Detailfragen abgeben. Wir werden hier diese Arbeit für uns selber nachholen und die Antworten etwas genauer analysieren müssen. Frau Bundesrätin Leuthard sagt im Weiteren zur Beantwortung der Interpellation Forster:

Es ist nun aber halt so, dass es auch in der Schweiz windet – nicht überall; es gibt in einem ganz beschränkten Ausmass optimale Flächen, die sich dafür eignen. Die Forschung – das ist nicht nur eine Studie des BFE und des Bafu, sondern das sind wissenschaftliche Studien – geht davon aus, dass die Windenergie bis 2030 einen Beitrag von 600 Gigawatt leisten kann. Das wären rund 200 grosse Windturbinen, wenn sich hier nicht die Technologie so entwickelt, dass es noch wesentlich effizientere Anlagen gibt.

Frau Bundesrätin Leuthard hat die Fragen nicht richtig verstanden. Es ging dabei lediglich um das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag der Windkraftnutzung – Frau Ständerätin Erika Forster hat es noch wenige Minuten vorher erwähnt! Es ist allen Experten klar, dass man ein Potenzial von 600 Gigawattstunden bis ins Jahr 2030 aus der Schweiz herausquetschen kann. Erstens ist das aber nachweislich mit 200 Anlagen nicht annähernd möglich und zweitens ist die realistische Zahl von 300 Anlagen für die lediglich zwölf  im Konzept Windenergie Schweiz als „Prioritär“ bezeichneten Standorte nicht durchführbar, weil man an zwölf gut bewindeten Standorten nicht 300 solche Anlagen unterbringen kann. Diese erwähnte Studie würde uns übrigens äusserst stark interessieren. Es wäre nicht die erste „Wissenschaftliche Studie„, die mit tendenziöser Gesinnung und einem bestimmten Parteibuch im Kopf verfasst worden wäre.
Die Antwort impliziert eben gerade dieses Missverhältnis zum Aufwand, denn die weiteren nicht so gut bewindeten Standorte sind nun definitiv nicht mehr als „verhältnismässig“ oder als „effizient“ zu bezeichnen. Es sollen hier schlicht und einfach Anlagen auch an ungeeigneten Standorten durchgedrückt werden, damit die Windradlobby auch schön bauen und verdienen darf. Mit Erzeugung von Strom hat das aber herzlich wenig zu tun, gerade dann wenn man die zufriedenstellende Antwort zur Frage 4 der Interpellation liest, es dem Bundesrat also eigentlich klar sein sollte, dass hier etwas nicht funktionieren kann. Man stützt sich auf Studien von befangenen Fachleuten, von denen es im um das Bundesamt für Energie herum geradezu wimmelt. Auf die erwähnten zukünftigen „effizienteren Anlagen“ kann der Bundesrat noch lange warten. Windkraft ist fertig entwickelt, eine entscheidende Verbesserung des Wirkungsgrades ist im Gegensatz etwa zur Photovoltaik praktisch ausgeschlossen. Denn seit über 5 Jahren gibt es da keinerlei Verbesserung mehr. Seit der getriebelosen Technik für Windkraftwerke wurde der hervorragende Wirkungsgrad von 50% nicht mehr verbessert. Es wird lediglich noch mit Höhe und Grösse operiert – eine fatale Entwicklung für die landschaftliche Schönheit der Schweiz. Lärmtechnisch sind wir ebenfalls schon lange am optimalen Ende angelangt. Es häufen sich weltweit die Reklamationen gerade zum Lärm modernster Anlagen. Aber es geht im gleichen Stil weiter:

Der Bundesrat ist überzeugt: Windenergie leistet einen Beitrag zu unserer Versorgung, Windenergie ist eine saubere Energie. Es gibt aber Beeinträchtigungen, es gibt Lärm, das ist unbestritten. Auch hier wird sich die Technologie sicher noch verändern.

Windenergie leistet keinen Beitrag zu unserer Versorgung, weil wir zu wenig Windaufkommen haben. Die Sauberkeit ist äusserst umstritten. Es gibt also „Beeinträchtigungen„, aber wenn die mit der Information der Bevölkerung beauftragte Suisse Eole lügt und betrügt, darf man mit viel Aufwand und eigenen Kosten zwar reklamieren. Es wird dann vielleicht zur Kenntnis genommen, aber geschehen tut nichts. Wieder glaubt hier der Bundesrat daran, dass „die zukünftige Technik“ es schon richten wird.

Man kann über die Distanzen zwischen Wohnhäusern und Windkraftanlagen diskutieren, auch solche Fragen muss man sich immer wieder stellen, aber die heutige Gesetzgebung scheint mir angesichts der Geografie der Schweiz nicht allzu sehr daneben zu sein. Die modernen Windkraftanlagen sind heute 130 bis 150 Meter hoch und damit auch gut sichtbar. Wenn wir sie wesentlich weniger hoch bauen würden, hätten wir ein Problem mit Vögeln und Fledermäusen – dann hätte ich nicht die Landschaftsschützer, sondern die Tierschützer böse gemacht – und vor allem natürlich auch eine Beeinträchtigung der Funktionalität der Windkraftanlagen.

Das war genau das, was wir von Ihnen erwartet haben, Frau Leuthard – Diskutieren bitte! Ihre beauftragten Windkraftexperten sind nämlich nicht in der Lage zu diskutieren. Wenn man den Abstand zu Wohnhäusern von der Geografie abhängig macht, zeigt man damit, dass man auch hier nichts begriffen hat Es sind MENSCHEN, die in unmittelbarer Nähe von  Windkraftwerken leben und sich über Kopfweh, Migräne, Schlafstörungen, Verwirrtheit, Tinnitus und weitere Störungen in der Interpellation Forster geäussert haben. Fledermäuse haben mit hohen Anlagen ein grösseres Problem – das zum nächsten Irrtum, den der Bundesrat einfach so locker von sich gibt. Sie sind total falsch informiert Frau Leuthard!  Und zu den lieben Vögeln: Ihre wunderbaren, technisch versierten Windbauern scheren sich keinen Deut um irgendwelche Vögel, die darunter leiden. Es geht diesen Leuten lediglich um politische Macht und einen völlig verqueren Idealismus, dem es vor allem an Fakten und Bodenhaftung mangelt.

Es sind auch hier Zielkonflikte, die wir bewältigen müssen.

Das ist reines Rhetorik, Frau Bundesrätin! Lassen Sie uns endlich unsere Bedenken belegen und stellen Sie ihre sogenannten Experten in den Senkel. Wir sind hier, lassen Sie uns diese Zielkonflikte endlich mit einer demokratischen Basis „bewältigen„.

Stellen wir uns diesem Prozess, schaffen wir einen Rahmen, in den selbstverständlich auch die Folgen des Lärm- und des Landschaftsschutzes eingebettet sind. Aber im Moment müssen wir wirklich um jede Kilowattstunde froh sein, die wir einsparen oder die wir sicher und sauber selbst produzieren können.

Einverstanden! Wir stellen uns diesem Prozess gerne und haben mit der Interpellation Forster auf bundesebene damit den Anstoss gegeben. Den Rahmen sehe ich so: Eine Gruppe von Experten, die von jeder Lobby unabhängige Aussagen zu Windkraftnutzung machen, die sie auch belegen können. Die unabhängige Organisation Paysage Libre – Freie Landschaft hat diese Experten und rekrutiert sie landesweit aus allen Regionen der Schweiz. Sie ist die kritische Seite der schönredenden Suisse Eole. Wir benötigen für unsere Arbeiten keine 1. Klass-Generalabonnemente. Aber vielleicht etwas Unterstützung durch einen diskussionsbereiten Bundesrat, der sich nicht durch einseitige Information zu dermassen falschen Aussagen hinreissen lässt. Lassen Sie uns mit der ehrlichen Beantwortung der Interpellation Forster beginnen, Frau Leuthard!

Anhang

Genügend und ungenügend beantwortete Fragen und unsere detaillierte Sichtweise dazu

Frage 1 und 2

Aufwand und Ertrag: Wie erklärt sich das Missverhältnis zwischen dem grossen Aufwand für Bau und Betrieb, den hohen Gestehungskosten, der landschaftszerstörenden Wirkung, den Belastungen für Natur und der betroffenen Anwohnern von Windkraftanlagen und der zuverlässigen Erzeugung von lediglich 1 bis 2 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs durch diese Technologie?

2. Entwicklungspotenzial: Weshalb wird mit der Windkraftnutzung eine Technologie angewendet, propagiert und massiv gefördert, deren technische und preisliche Entwicklung abgeschlossen ist und die wegen ungünstiger Voraussetzungen weder jetzt noch in Zukunft einen sinnvollen Teil an die Stromversorgung der Schweiz beitragen kann?

Antwort des Bundesrates:

1./2. Die bundesrätliche Energiepolitik basiert auf den vier Säulen Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien, Grosskraftwerken und Energieaussenpolitik. Das auf dieser Politik basierende Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (SR 730.0) verlangt einen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2030 um zusätzliche 5400 GWh. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn alle erneuerbaren Energiequellen gemäss ihren Potenzialen dafür genutzt werden. Die Windenergie ist gemäss Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (SR 730.01) ein Teil davon.

Moderne Windenergieanlagen nutzen die Windverhältnisse in der Schweiz optimal aus. So werden heute in der Schweiz 2000 Volllaststunden, an sehr guten Standorten bis 2400 Volllaststunden erreicht; dieser Wert entspricht einem norddeutschen Küstenstandort. Schweizer Strom aus Windenergie ist mit Gestehungskosten von knapp 20 Rappen pro Kilowattstunde vergleichsweise günstig. Die Schweiz ist kein Windland wie Dänemark, Deutschland oder Spanien; sie verfügt aber über eine Anzahl Standorte, welche für die Windenergienutzung gut geeignet sind.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 1 und 2

Frage 1 wurde nicht beantwortet. Die grundsätzliche Energiepolitik des Bundesrates wird nicht in Frage gestellt. Das formulierte problematische Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag wird nicht im Ansatz beantwortet.

Frage 2 wurde nicht beantwortet. Die Volllaststunden haben mit dem technischen Entwicklungspotenzial wenig bis nichts zu tun. Wir hätten gerne gehört, warum der Bundesrat eine preislich konsolidierte und technisch ausgereifte Technologie fördert, wenn dadurch kein Beitrag an die sichere Landesversorgung aber umso mehr die Motivation politischer Ideologen zur Überbauung der schönsten Landschaften ausgelöst wird. Die technische Entwicklung der Windkraft ist weitgehend abgeschlossen und lässt keine grossen Entwicklungsschritte mehr zu. Bei Windkraftanlagen ist es darüber hinaus eine Tatsache, dass grössere Anlagen pro produzierte KWh teurer in der Anschaffung und dem Unterhalt sind. Das ist ein weiterer wichtiger Indikator, dass der Markt spielt und die Kosten nicht weiter optimiert werden können. Die Windräder benötigen als einzige Anschubhilfe nur noch genug Wind. Die preisliche und technische Entwicklung ist im Gegensatz zu anderen „Neuen Erneuerbaren Energiequellen“ weitgehend abgeschlossen. Die Förderung von Photovoltaik, die über erhebliche preisliche und technische Entwicklungspotenziale verfügt, ist im Gegensatz dazu gut begründbar. Das Hauptziel einer Subventionierung ist die Förderung einer positiven Entwicklung zu einem zukünftig nutzbaren Potenzial. Bei der Windkraftnutzung wird das für die Schweiz nie funktionieren, weil die Grundlage für die Technologie nicht oder nur ungenügend vorhanden ist: Genug Wind.

Die Antwort des Bundesrates stammt offensichtlich aus der Feder der Suisse Eole. Zuerst redet man ein nicht nachzuweisendes Potenzial her und formuliert es dann als „wichtiger Teil der Energiepolitik des Bundesrates“. Diese Verdrehung funktioniert für praktisch alle Argumente der Suisse Eole. Es sind vorgeschobene Argumente und Behauptungen ohne technisch fundierte Grundlagen. So hört man die Floskel „Die Schweiz ist kein Windland“ oft auch von Befürwortern der Windenergie. Der Bundesrat beschliesst dann aber auf Anraten der Suisse Eole Leistungsziele, die nur mit sehr vielen, weil ineffizient arbeitenden Windturbinen zu erreichen sind. Das wirft die unbeantwortete Frage 1 erneut auf. Die Beratung des Bundesrates durch die Suisse Eole führt regelmässig zu falschen Entscheidungen dieses staatlichen Organs. Das kann am Beispiel der ungefragt beantworteten Volllaststunden aufgezeigt werden: Gemäss den verfügbaren Informationen erzeugte die produktivste Anlage am Standort Martigny im Jahr 2009 eine Menge von 5‘159 MWh Bruttoertrag Strom. Das entspricht 2‘516 Volllaststunden. Auch die ältere Schwesteranlage in Collonges erreicht sehr gute Werte. Die beiden Standorte sind in der Schweiz einmalig und verfügen über Windbedingungen, die nur durch die spezielle Lage bei der Verengung des Rhonetals begründet sind. Diese hervorragenden Werte zum Durchschnitt der Schweiz zu erheben, ist fachlich höchst problematisch. Bei allen anderen Standorten werden wesentlich geringere Leistungen erreicht (Alle Werte aus dem Jahr 2009):

  • Gütsch (Daten nur von Anlage 1 auswertbar): 1392 Volllaststunden
  • Mont Crosin (Daten der neuen Anlagen nicht verfügbar): 1112 Volllaststunden
  • Feldmoos: 617 Vollaststunden

Die durchschnittliche Anzahl Volllaststunden dieser momentan einzig nachvollziehbaren Anlagen der Schweiz beträgt: 1040. Die Anlage Gütsch steht an einem  „prioritären Standort“ gemäss Konzept Windenergie Schweiz. Der Mont Crosin wird als „der Windpark der Schweiz schlechthin“ bezeichnet. Die in der Beantwortung des Bundesrates erwähnten „2‘400 Volllaststunden“ und „der norddeutsche Küstenstandort“ sind die klassische Ausnahme von der Regel. Wie die aktuellen Windleistungsdaten eindrücklich aufzeigen, sind auch die einen Landesdurchschnitt suggerierenden „2‘000 Vollaststunden in der Schweiz“ eine auf falschen Angaben beruhende und deshalb irreführende Aussage. Exakt durch diese von der Suisse Eole propagierten und durch keine empirischen Daten belegbaren Aussagen ist unsere Frage 1 nach dem Missverhältnis begründet. Denn die Suisse Eole unterstützt mangels „sehr guten“ auch völlig ungeeignete Standorte für den Bau von WKA. Dort reichen die Windverhältnisse nicht einmal an die Minimalanforderungen des Deutschen EEG heran. Nur durch die Massierung solch minimal effektiver Anlagen kann die Suisse Eole daran denken, die von ihr selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Für die rund 300 Anlagen zur Erreichung der energiepolitisch verlangten 600 GWh Leistung im Jahr 2030 stehen in der Schweiz nicht genug „gute Standorte“ zur Verfügung. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Windkraftbranche jedes kleinste Windaufkommen von um die 4.5m/s als „genügend Wind“ bezeichnet. Hier muss man sich daran erinnern, dass die minimale Windgeschwindigkeit für einen effektiven Betrieb in Deutschland mit 6.4m/s auf 80 Meter über Grund bezeichnet wird. In Deutschland werden keine anderen Windkraftanlagen eingesetzt als bei uns. Die technisch optimale Windgeschwindigkeit einer Anlage des Typs Enercon 82 (Martigny, St. Brais, Peuchapatte, Heitersberg, Schwyberg) liegt bei 8.5m/s. Hier von Verhältnissen „wie an der Nordseeküste“ zu reden ist etwas sehr gewagt, denn keiner dieser Standorte erreicht gesicherte 6m/s Windgeschwindigkeit auf 80 Meter über Grund. Die in Martigny eingesetzte Anlage weist einen Referenzertrag nach EEG von 31 GWh in 5 Jahren Betrieb auf. Die leistungsfähigste Anlage der Schweiz erreicht also gerade mal 83% einer für die Küstenstreifen Norddeutschalands gebauten Anlage. Und auch das nur mit für die Schweiz einmalig guten Verhältnissen, die man ausschliesslich im Rhonetal bei Martigny findet. Die falsche Antwort auf die richtige Frage 2 belegt exakt die Tatsache, dass die Suisse Eole über das Bundesamt für Energie dem Bundesrat geschönte Angaben macht, die der Realität nicht annähernd entsprechen. Für die Erreichung der Leistungsziele im Jahr 2030 MÜSSEN auch an ungeeigneten Standorten Windparks gebaut werden. Nimmt man nun die von der Suisse Eole erklärten Ziele von 4‘000 GWh Stromproduktion aus Windenergie im Jahr 2050 sieht man vollends, wie diese Leute denken. Der Wirkungsgrad einer modernen Windkraftanlage stagniert seit über 5 Jahren bei 50% – ein sehr guter Wert. Leistungsverbesserungen können lediglich durch bauliche Massnahmen erreicht werden: Noch höhere Türme und noch grössere Rotoren. Wo das hinführt ist offensichtlich: Die Landschaften der Schweiz sowie die Lebensqualität tausender von Menschen werden einer ideologischen Illusion geopfert. Verschiedene vielversprechende Windkraftprojekte im Alpenraum wurden bereits abgebrochen, weil die realen Verhältnisse nicht den Träumen der Suisse Eole entsprechen (Sanetsch, Furka, Gotthard u.v.m). Es ist unverständlich, warum der Bundesrat auf eine für die Schweiz untaugliche Technologie setzt und seine Entscheidungen gegen jedes bessere Wissen lediglich auf „Experten“ abstützt, die ungestraft weit entfernt von jeder Unvoreingenommenheit, Professionalität und sachlicher Transparenz argumentieren dürfen.

Schweizer Strom aus Windenergie ist mit Gestehungskosten von knapp 20 Rappen pro Kilowattstunde vergleichsweise günstig.“

Diese Aussage ist einfach falsch. Die Gestehungskosten des Schweizer Windstroms sind nachweislich die höchsten der Welt. Das ist auch meteorologisch einfach zu erklären: Es ist allgemein bekannt, dass die Entfernung zu den Küsten der Meere einen direkten Einfluss auf das Windaufkommen hat. Wer die Karte der Windparks von Deutschland anschaut, findet eine eindrückliche grafische Erklärung dazu. Hier liegt eine Verwechslung mit der weit verbreiteten und ebenfalls nicht belegbaren Aussage des basler Windidealisten Rudolf Rechsteiner vor, die Windenergie werde immer billiger. Ökonomische Studien aus Deutschland belegen schon in der zweiten Generation das genaue Gegenteil. Die Kombination von Subventionierung und CO2-Zertifikatshandel haben eine ungesunde und kostspielige Goldgräberstimmung erzeugt, die für die Volkswirtschaften praktisch aller Länder Europas nur Schaden und keinerlei Nutzen hervorgebracht haben. Im Vergleich mit Europa hat die Schweiz noch den zusätzlichen Kostentreiber „mangelndes Windaufkommen“. Aus der Sicht der Hersteller und der Betreiber von Windanlagen ist das sicher eine lukrative Sache. Irgendwo müssen die Kosten ja wieder als Gewinn ankommen.

Die Aussage stimmt erst recht nicht im Kontext mit der allgemein akzeptierten Tatsache, dass sich Investoren sehr schwer tun mit den Beteiligungen an Schweizer Windparkprojekten. Eine von Robert Horbaty mit viel Geld aus der Schatulle des Bundesamtes für Energie in englischer Bankensprache erstelltes Werbedokument für die internationalen Investoren hat daran nichts geändert. Die dort geforderten 5-7% Rendite erreichen nur wenige Anlagen. Die Begründung des im internationalen Vergleich viel zu hohen kostendeckenden Beitrags des KEV belegt, dass offensichtlich die Gestehungskosten in der Schweiz die höchsten sein müssen.

Hier kann man nun wählen: Entweder sind die Gestehungskosten „vergleichsweise günstig“, dann brauchen wir keine „kostendeckende Einspeisevergütung“ auszuschütten. Oder sie sind eben nicht so günstig, dann stimmt die obige Aussage des Bundesrates nicht.

Frage 3

CO2: Wie gross ist die prozentuale Wirkung des im Jahr 2030 geplanten Windstromanteils von 600 GWh auf die Gesamtemission des Treibhausgases CO2 durch den Gesamtenergieverbrauch der Schweiz?

Antwort des Bundesrates:

Legt man den Schweizer Produktionsmix zugrunde (dieser ist für die CO2-Reduktionsziele unter dem Kyoto-Protokoll relevant), beträgt die CO2-Reduktionswirkung von 600 GWh Strom aus erneuerbaren Quellen 17‘400 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr. Dies entspricht 0,033 Prozent der gesamten CO2-Emission der Schweiz aus dem Jahr 2009. Legt man den Verbrauchsmix zugrunde, beträgt die CO2-Reduktionswirkung 92‘400 Tonnen CO2 Äquivalent jährlich. Dies entspricht 0,178Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz aus dem Jahr 2009.

Bis 2030 wird in der Schweiz eine starke Reduktion der Treibhausgase angestrebt. Demnach wird die Reduktionswirkung im Verhältnis zu den gesamten Treibhausgasemissionen in Zukunft grösser.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 3

Frage 3 ist genügend beantwortet. Binswanger / Merkli errechnen eine Reduktion von maximal 30‘000 Tonnen oder 0.059% des gesamten CO2 Ausstosses, berücksichtigen aber ein neu zu erstellendes Gaskraftwerk in ihren Berechnungen nicht. Ein zur Stützung der Windstromleistung systemisch bedingtes Gaskraftwerk würde die CO2-Bilanz der Windkraftnutzung massiv in den positiven Bereich bringen. Die Antwort ist trotzdem zufriedenstellend genau und nachvollziehbar. Das Fazit dieser Antwort kann mit gutem Gewissen so formuliert werden:

„Der Einsatz von Windkraft ist nicht relevant für die Erreichung der im Kyoto-Protokoll vereinbarten CO2-Reduktionsziele für die Schweiz“.

Frage 4

Netzstabilität: Wie wird die installierte Leistung aus Windkraftanlagen ersetzt oder ausgeglichen, wenn sich die Windverhältnisse durch Sturm oder Flaute schnell ändern und der Energieeintrag im Stromnetz wegbricht (Sekunden- und Minutenausgleich)?

Antwort des Bundesrates:

Die Regel- und Reserveleistung, die bei der Nutzung von Windkraftanlagen benötigt wird, ist direkt abhängig von der Qualität der Windleistungsprognose. Wenn ein Sturm oder eine Flaute perfekt vorhergesagt werden könnten, wäre keine Regel- und Reserveleistung nötig. Da jedoch nicht von einer perfekten Windleistungsprognose ausgegangen werden kann, müssen abhängig von der installierten Windleistung andere flexibel regelbare Kraftwerke, z. B. Gas- oder Wasserkraftwerke, Leistungsreserven vorhalten. Diese Leistungsreserven bieten die Kraftwerke dem Netzbetreiber auf dem Regelenergiemarkt an. Der Netzbetreiber fragt auf dem Regelenergiemarkt die Menge an Regel- und Reserveleistung nach, die für einen stabilen Netzbetrieb erforderlich ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass die erforderliche Menge an Regelenergie bei zunehmender Nutzung von dargebotsabhängigen Energiequellen wie Windenergie steigt, was potenziell zu höheren Kosten für Systemdienstleistungen führt. Wie hoch dieser zusätzliche Regelbedarf genau ist, hängt jedoch von vielen Faktoren wie z. B. der Grösse der Regelzone und der Charakteristik des Stromnetzes ab.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 4

Frage 4 ist genügend beantwortet. Windprognosen sind in Deutschland tatsächlich ein wichtiges Instrument für die Prognose der Leistung aus Windkraft. Diese Situation kann für die Schweiz mindestens ebenso gelten. Nicht abgedeckt mit diesem Mittel ist die technische Abschaltautomatik grosser Windkraftanlagen. Sie lässt die Produktion bei ca. 90 Km/h Windgeschwindigkeit und ohne grosse Vorwarnzeit innert weniger Sekunden wegbrechen. Diese Abschaltautomatik verhindert schwere Schäden an der Konstruktion, Getriebe und Lager der Windkraftanlagen. Stürme treten im europäischen Rahmen oft regional auf. Systemisch bedingt sind deshalb immer mehrere Windparks davon betroffen. Da für diesen Fall die Regelenergie im teuren Sekundenausgleich benötigt wird, muss diese durch Produktion konventioneller Kraftwerke vorgehalten werden. In Deutschland war das im Jahr 2003 immerhin eine Leistung von 3 GW, die schon unter normalen Verhältnissen bereitgehalten und bei häufigem Nichtgebrauch komplett verloren ist. In der Schweiz dürfte sich diese verlorene Stromleistung für den Sekundenausgleich bei stürmischen Verhältnissen auf 600 MW belaufen. Unter Umständen benötigt die angestrebte Leistung aus Windkraftanlagen des Jahres 2030 die gleiche Kapazität aus konventionellen Kraftwerken – und neutralisiert sich damit selbst. Bei stürmischen Verhältnissen muss mit dem Wegbrechen der gesamten Windkraftleistung gerechnet werden. Ein Sturm wie Lothar würde alle WKA zur Abschaltung zwingen. Kurz vor der nicht prognostizierbaren Abschaltung wären konventionelle Kraftwerke wahrscheinlich in gedrosseltem Betrieb, damit das Netz nicht überlastet wird. Der Regelspannungsbedarf steigt nun massiv an, weil die konventionellen Kraftwerke nicht in der Lage sind, in der notwendigen Geschwindigkeit zu reagieren. Nur grossangelegte Batterien in der Bauart der Vanadium-Redox-Flussbatterie könnten hier Abhilfe schaffen. Aktuell sind diese weder verfügbar noch technisch ausgereift für einen Grosseinsatz im Grid. Sie würden den Windstrom auf jeden Fall preislich noch weiter in die Höhe treiben. Fazit dieser zufriedenstellenden Antwort: „Je mehr Windkraftwerke das Stromnetz bedienen, desto grösser ist der Bedarf an teurer Regelenergie zur Netzstabilisierung“. Die fixe Netzanbindung der Windkraftanlagen ist und bleibt die Achillesferse einer sinnvollen Stromversorgung. Bei regelmässigen Flauten tragen die rund 20‘000 Windkraftanlagen Deutschlands mit einer Nennleistung von 25‘177 MW gerade noch 1% ihrer möglichen Leistung bei (250 MW). Das, obwohl die Anlagen über ganz Deutschland verteilt und einige Offshore – Anlagen am System beteiligt sind. Deutschland verfügt aktuell über ein Windkraftäquivalent von 25 grossen Kernkraftwerken und hat bisher kein einziges echtes KKW abschalten können. Wie man oben sieht, ist das nur logisch. Genaue Windprognosen nützen wenig, wenn es trotzdem keinen Wind hat. Deutschland verfügt über das mindestens doppelt so grosse und wesentlich zuverlässigere  Windaufkommen als die Schweiz.

Frage 5

Abstände: Wie lassen sich die im internationalen Vergleich massiv zu kurzen Abstände bestehender und projektierter Anlagen zu Wohngebäuden und Wanderwegen erklären? Auf welche Grundlagen stützt sich das Bundesamt für Energie in seinen über die Vereinigung „Suisse Eole“ geäusserten Empfehlungen von „in der Regel genügenden 300 Meter Abstand“, obwohl dies auch in Saint Brais kritisiert wird? Kürzlich hat auch das jurassische Parlament die Prüfung einer Mindestdistanz von etwa 1000 Metern zu den Wohngebäuden verlangt.

Antwort des Bundesrates:

Wer Windenergieanlagen in der Schweiz bauen will, hat die ordentlichen Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden zu durchlaufen, in welchen die Gesetzmässigkeit des Vorhabens geprüft wird. Die zuständigen Behörden haben im Rahmen dieser Verfahren alle nach der Umweltschutz- und der Raumplanungsgesetzgebung erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der geplanten Anlagen anzuordnen. So haben sie dafür zu sorgen, dass die massgebenden Lärmbelastungsgrenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 eingehalten werden. Daraus ergeben sich u. a. die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Die im Bericht „Konzept Windenergie Schweiz“ erwähnte Distanz von 300 Metern wurde zur Modellierung möglicher Standorte verwendet. Der Bericht weist aber auch darauf hin, dass die Vorschriften der LSV für die Abstände zu Wohngebieten massgebend sind. Den Kantonen und Projektierenden steht die von den Bundesämtern für Raumentwicklung, für Umwelt und für Energie (BFE) im März 2010 publizierte „Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen“ zur Verfügung. Diese Vollzugshilfe zeigt auf, auf welcher Verfahrensstufe welche Umweltaspekte geklärt werden müssen, um die Eignung eines potenziellen Windenergieanlagestandorts und dessen Umweltkonformität nachzuweisen.

Unsere Sichtweise zur Beantwortung der Frage 5:

Die Frage 5 ist ungenügend beantwortet. Das „ordentliche Baubewilligungsverfahren“ ist keine Garantie für eine einwandfreie Umsetzung der lediglich als „Empfehlungen“ existierenden „Vorschriften“ für Windkraftanlagen. Weil die offiziellen Stellen mit der Beurteilung von unklaren Halbvorschriften und Teilempfehlungen völlig überfordert sind. Die einzig wirklich durchsetzbare Vorschrift ist die erwähnte LSV, die aber zur Lärmbeurteilung für Windkraftanlagen NICHT geeignet ist. Das von der EMPA durch den Akustiker Kurt Heutschi entwickelte Dokument „Lärmermittlung und Massnahmen zur Emissionsbegrenzung bei Windkraftanlagen“, das diese Lücke einigermassen schliessen sollte, wurde typischerweise – weil für die Windradlobby unangenehm – hier nicht erwähnt. Durch diesen Mangel an klaren Vorschriften und Hinweisen wird Tür und Tor geöffnet für anarchische Verhältnisse, wie wir sie in der Baubewilligungsphase der Anlagen von St. Brais, Peuchapatte, Schwyberg und auch Heitersberg immer wieder erleben werden und auch schon erlebt haben. „Offizielle Stellen des Bundes“ wie die Suisse Eole und auch das Bundesamt für Energie informieren die Bevölkerung mit staatlichen Mitteln dahingehend, dass 4.5m/s Wind und ein Abstand von 300 Meter genügen sollen. Sie erzählen auch allen, die es hören wollen, wie unproblematisch, grün und leise diese Anlagen sind. Sie versprechen den Ersatz konventioneller Kraftwerke und wickeln so jeden Naturschützer um den Finger. Es werden phantasievolle Zahlen von tausenden von Haushalten hochgehalten, die mit solchen Anlagen „versorgt“ werden können. Der Staat schaut nur zu und weiss es offensichtlich selber nicht besser.

Die gleichen halbstaatlichen Stellen verbreiten Falschinformationen skrupellos gegen jedes bessere Wissen, obwohl das gesamte Ausland und sogar schweizerische Beispiele aufzeigen, dass hier grobfahrlässig, unbewusst oder bewusst Fehler gemacht werden, die die Lebensumstände der Anwohner nachhaltig verschlechtern. Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte werden mit dem Bau von Infrastrukturanlagen und rundumerneuerten Weidezäunen geködert. Auch vor aktiver Bestechung der Gemeinden durch finanzielle Zuschüsse schreckt man nicht zurück. Diese so vor jeglichem kritischen Denken bewahrten Gemeindemitglieder verzichten auf ihr einzig wirksames Mittel der Einsprache, weil das Projekt in der Meinungsbildungsphase durch die Exponenten der Windradlobby dermassen positiv dargestellt wird, dass man davon einfach begeistert sein muss und mit Freude seinem Untergang entgegenträumt. Wenn dann kurz nach der Einweihungsfeier das Dröhnen der zu nah gebauten Anlagen in die ruhigen Stuben drückt und der ungestörte Schlaf zur Ausnahme wird, beginnt man plötzlich zu zweifeln. Nur dann ist es eben für jede Opposition zu spät. Es sind staatliche Stellen, die die Bevölkerung belügen und weder vorher noch nachher irgendeine Hilfestellung zur Aufklärung oder Lösung geben. Lieber werden die Kritiker als „Spinner“, „Egoisten“ und „Asoziale“ dargestellt. Es herrscht ein grosser Nachholbedarf für eine klare Regelung für diese Industrieanlagen, weil solche Anlagen in jeder Beziehung neu sind:

  • Sie kommen mitten in den schönsten Landschaften zu stehen.
  • Sie werden am Rand ruhiger verschlafener Dörfer gebaut, die wegen der Landwirtschaft zur  Lärmschutzzone III (Industrie) gehören. Sie emittieren aber nicht wie die Landwirtschaft WENIGE Nächte und Tage im Jahr periodischen Lärm. Sie emittieren potenziell JEDE Nacht und JEDEN Tag pulsierenden Lärm und versehen diesen tagsüber noch mit dem passenden bewegten Schattenwurf.
  • Sie emittieren einen enormen Anteil an unhörbarem, problematischem Infraschall, der pathologische Folgen noch in einer Entfernung von 3‘500 Meter nachweislich bewirken kann.
  • Sie haben ein technisches Gefährdungspotenzial in relativ weiten Umkreis. Das wurde zwar mehrfach und eindeutig nachgewiesen (Testsite Gütsch und Andere), aber in den Bauunterlagen zum Windkraftwerk Heitersberg (Beispiel) wird ein Abstand von 46 Metern zum Wanderweg als „für die Wanderer ungefährlich“ bezeichnet. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 280 Metern – nur um das für ein einziges Beispiel darzustellen – wäre hier mit den gängigen Formeln für die Berechnung des Eiswurfs angebracht.

Und das soll alles mit einer Lärmschutzverordnung rechtsgenügend beurteilt werden, in der kein Wort zum Thema Windenergie geschrieben steht? Gemeinderäte und Gemeindepräsidenten, die den Unterschied zwischen elektrischer Leistung und Strommenge nicht im Ansatz verstehen, beurteilen solche Anlagen (St. Brais, Peuchapatte). Es ist unverständlich, dass der Bundesrat die unprofessionelle Informationspolitik seiner halbstaatlichen (Suisse Eole) und staatlichen Organe (Energiedepartement) einfach zur Kenntnis nimmt und zum nächsten Traktandum weitergeht ohne auf die Bedürfnisse der kleinen Leute Rücksicht zu nehmen. Wie sollen sich normale Bürger gegen eine staatliche Desinformationskampagne zu Wehr setzen? Woher sollen die breiten Massen das Wissen herholen, das offensichtlich nicht einmal im Bundesamt für Energie in genügendem Umfang vorhanden ist? Von der Migros Clubschule?

„Die im Bericht „Konzept Windenergie Schweiz“ erwähnte Distanz von 300 Metern wurde zur Modellierung möglicher Standorte verwendet.“

In Tat und Wahrheit wurde das Thema im Konzept Windenergie Schweiz viel detaillierter ausgearbeitet. Die Methode für die Abstandsdefinition für Wohngebiete wurden in vier Szenarien abgebildet (Konzept Windenergie Schweiz, Methode der Modellierung, Punkt 3.3.4, Seite 16):

Heute sind lediglich die Szenarien „100 m Nabenhöhe“ und „70 m Nabenhöhe“ relevant. Es zeigt sich hier deutlich, dass die Antwort des Bundesrates sträflich vereinfachend ausfällt. Wird das Konzept Windenergie umgesetzt, muss bei heutigen Anlagen schon ein wesentlich grösserer Abstand eingehalten werden. Die Aussage der Suisse Eole wird damit als übliche Beschönigung zu Gunsten der dichteren Verbauung und gegen jeglichen Anstand gegenüber den Anwohnern demaskiert. Es ist klar ersichtlich, dass im Konzept ein Verhältnis zwischen Nabenhöhe und Abstand vorausgesetzt wurde. Genau diese Tatsache wird heute bei allen beratenden Aussagen der Suisse Eole in voreingenommener Weise zu Gunsten der Windbauern ausgelegt. Dies ist eines von vielen Beispielen, warum die Suisse Eole als Beraterin der Gemeinden, der Kantone und selbst des Bundesrates nicht taugt. Es müsste jeweils eine Gegenanalyse durch eine neutrale Stelle eingeholt und gegenübergestellt werden. Was aber in der Realität auf Gemeindeebene geschieht, ist Folgendes (Beispiel Projekt Windpark Heitersberg):

Für das Baugesuch für den Windpark Heitersberg haben die Betreiber den Antrag auf „Vereinfachte Profilierung“ gestellt. Der Gemeindekanzler als Vertreter des verantwortlichen Gemeinderates fragt aus unwissender Unsicherheit den Kanton um Rat an. Die kantonale Behörde fragt die Suisse Eole als offizielle Stelle an, wie die Profilierung einer WKA gehandhabt wird. Diese sagt als Vertreterin der Windradlobby, dass eine „Vereinfachte Profilierung“ selbstverständlich möglich sei, worauf der Kanton diese Angaben kritiklos an die ausführenden Gemeindebehörden weitergibt. Selbst ein gut begründeter Gegenantrag der Gegner des Windparks Heitersberg konnte den Entscheid zu Gunsten der Baugesuchsteller nicht verhindern.  Das führt zu der etwas skurril anzuschauenden Profilierung einer 150 Meter hohen Industrieanlage mitten im Landschaftsschutzgebiet, wie sie die Windradlobby auch im gesamten Mittelland zu bauen wünscht.


Der mittlere Pfosten weist eine Höhe von 3 Metern auf. Der angedeutete Turmboden ist nicht im Wasser. Die per e-mail übermittelte Antwort und Begründung auf den Gegenantrag lautete:

„Nachdem die Profilierung vorgängig mit der Rechtsabteilung des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt abgesprochen wurde, entsprechende Fotomontagen vorliegen und sämtlichen Personen ob Gegner oder Befürworter die effektiven Masse der Anlage bewusst sind, verzichtet der Gemeinderat, auf seinen Entscheid zurückzukommen.“

Im Antrag der Baugesuchsteller wurde ein e-mail von Reto Rigassi, Geschäftsführer der Suisse Eole, als Beleg der „Usanz“ beigelegt. Er sagt dazu:

„.. meines Wissens wurden bisher bei keiner der grossen Windenergieanlagen Bauprofile erstellt. Bisher war man sich weitgehend einig, dass mit Fotomontagen (und teilweise mit Sichtbarkeitsanalysen) die Abmessungen viel besser und kostengünstiger beurteilt werden können.“

Damit wurde klar gegen den Sinn der Bauprofilierung gemäss BauG verstossen. So geschieht das in der Schweiz laufend. Die von der Suisse Eole eigenmächtig interpretierte Abstandsdefinition des Konzepts und die Beratung der Behörden gegen jede Vernunft ist bei weitem nicht die einzige bewusste Aufweichung aller Regeln. Die Suisse Eole beruft sich gerne auf das Konzept, wenn es ihr passt. Wenn es den Betreibern von Windkraftanlagen nicht in den Kram passt, wird es auch nicht beachtet oder bis zur Unkenntlichkeit verdreht.

Frage 6

Referenzleistung und Referenzwind: Weshalb wurden die einfachen und für jeden Betreiber einer WKA transparenten Effizienz- und Subventionsbedingungen für Windkraftanlagen des deutschen EEG (Mindestproduktion von 60 Prozent der spezifischen Referenzleistung eines Anlagentyps während fünf Jahren und die jahresdurchschnittliche Mindestwindgeschwindigkeit von 6,4 m/s) in der schweizerischen EnV nicht übernommen oder durch komplizierte und kaum nachvollziehbare eigene Formeln ersetzt, die im Übrigen immer noch auf einer technisch unerklärlichen Mindestwindgeschwindigkeit von 4,5 m/s, diesmal auf 50 Meter über Grund, aufgebaut sind?

Antwort des Bundesrates:

Das BFE hat bei der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung das deutsche Vergütungssystem für Windenergieanlagen geprüft und die für die Schweiz geeigneten Elemente übernommen. Die Schweizer Lösung ist einfacher und derart ausgestaltet, dass die maximale Vergütung 20 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Projekte an Standorten mit ungenügenden Windverhältnissen werden so bereits in der Planungsphase abgebrochen.

Unsere Sichtweise zur Antwort auf Frage 6:

Die Frage 6 ist ungenügend beantwortet. Im EEG werden verbindliche Mindestanforderungen an Windkraftanlagen gestellt. Erstens die durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6.4m/s und über 5 Jahre ein sogenannter Referenzertrag (in der Anfrage „Referenzleistung“ genannt), der sich aus einer öffentlich zugänglichen Liste im Internet ablesen lässt. Hätte das Bundesamt das EEG direkt übernommen, würden in der Schweiz nur die Anlagen in Collonges und Martigny gebaut. Die anderen, inklusive der Mont Crosin würden unter diese Limiten fallen. Das EEG wurde im Jahr 2004 dahingehend geändert, dass das Nichterreichen eines Referenzertrages von 60% zum Verlust der Abnahmepflicht und damit der Streichung jeglicher Subventionen für diese Anlagen führt. Das ist einfach und übersichtlich. Begründung: „Verhinderung ineffizienter Anlagen im Stromnetz“.

Wenn der Bundesrat sagt, dass die schweizerische Lösung einfacher sei, dann irrt er gewaltig. Zur Berechnung der Referenzertrags einer Windkraftanlage benützt das Bundesamt für Energie in der Revision der Energieverordnung vom 2. Februar 2010 eine komplizierte Regelung. Man muss mehrere weitere Informationsquellen kennen und suchen und damit hochkomplexe arithmetische Formeln berechnen, um dann einen Referenzertrag zu erhalten, der ziemlich genau EINEM DRITTEL der geforderten Leistung einer deutschen Anlage gleichen Typs entspricht.

Warum konnte nicht einfach auf die bewährte Liste des EEG zurückgegriffen werden? Gibt es irgendeinen technischen Unterschied zwischen dem deutschen Wind und dem schweizer Wind? Ja, natürlich, den gibt es schon! Der deutsche Wind ist offensichtlich ein wesentlich häufiger anzutreffender und weitaus stärker blasender Geselle. Wenn also die Vereinfachung KEIN Grund für die unerklärlichen Abweichungen vom EEG ist, was ist es dann? Beschönigung der Verhältnisse vielleicht? Die in der Verordnung erwähnten 4.5m/s Wind sind ein klarer Indikator dafür. Wer 4.5m/s Windaufkommen als Grundlage einer Windkraftverordnung nimmt, muss sich nicht wundern, wenn wir „sehr viele gute Standorte“ haben. Der gedrittelte Referenzertrag passt übrigens gut zu der ursprünglich geforderten Einspeisevergütung der Windradlobby: 28 Rappen pro Kilowattstunde sind das DREIFACHE der in Deutschland vergüteten Subventionen. Die für die Schweiz schlussendlich gewährten 20 Rappen sind immer noch doppelt so viel. Zur Erinnerung: Es sind nicht die Subventionen, die den Strom produzieren, sondern der starke Wind. Die Regelung, dass 4.5m/s Windaufkommen für einen ökonomischen Betrieb ausreichen sollen sind weltweit einmalig. Man findet diesen Wert lediglich in der Schweiz. Alle anderen Staaten müssen diesen Würg nicht machen, damit sie ein nichtexistentes Windaufkommen als „genug Wind haben“ bezeichnen können. Weil sie in der Regel über genug Wind von 6m/s und mehr verfügen …

„Projekte an Standorten mit ungenügenden Windverhältnissen werden so bereits in der Planungsphase abgebrochen.“

Das obige Zitat ist eine Wiederholung wert. Es gibt nach der gängigen Regel von mindestens 4.5m/s Windaufkommen auf 50 Meter über Grund nur wenige Standorte in der Schweiz, die über „ungenügend Wind“ verfügen. Mit dieser Floskel will die Suisse Eole und die Exponenten des Bundesamtes einfach die ganze Schweiz als Potenzialgebiet erklären. Technisch ist das aber – wie oben dargelegt – nicht haltbar. Es entspricht vielleicht den Träumen der Windradlobby. Denn nur so hat man im Jahr 2050 eine kleine Chance die wunderbaren 4‘000 GWh Strom aus Windkraft zu erhalten. Wo wollen sie die 2‘000 Windkraftanlagen hinstellen?

Die Windradlobby verwendet als Leistungsdefinition gerne die Windgeschwindigkeit auf verschiedensten Höhen. Sie kann damit wunderbare Potenziale für die Schweizer Verhältnisse konstruieren. Das Bundesamt für Energie hat bei der Übernahme der EEG – Bedingungen exakt feststellen können, dass mit einer direkten Übernahme der Leistungsbedingungen über die einzig sinnvolle Definition der Stromleistung (Referenzertrag in 5 Jahren in GWh im Gegensatz zu Windleistung in m/s) für die Schweiz praktisch keine Potenziale nachzuweisen sind. Denn selbst die für Deutschland empfohlenen minimalen 6.4m/s Wind auf 80 Meter Höhe über Grund werden in der Regel nachrangig zum Referenzertrag bewertet. Die Begründung ist einfach: Nur der Referenzertrag kann wirklich nachgewiesen werden. Die Windleistungen sind immer Ergebnisse mathematischer Gleichungen und weisen ein grosses Potenzial an Fehlinterpretation auf. Genau das eben, was die Suisse Eole benötigt, um dem Bundesrat schwammige Angaben machen zu können. Würde der Referenzertrag des EEG direkt übernommen, hätte der Bundesrat ein mächtiges Mittel zur Planung, Steuerung und Beurteilung des effektiven Windpotenzials in der Hand. Ein Beispiel dazu:

Die Anlage Feldmoos im Entlebuch wurde mit Trompeten und Fahnen als „Grosse Innovation und Teil der regionalen Versorgung“ einer medial gut vorbereiteten Bevölkerung verkauft. Der Referenzertrag dieser Anlage erreicht nach EEG einen katastrophalen Wert von 37,5%. Sie unterschreitet leistungsmässig die Subventionsbedingungen (60% Referenzertrag von 10 GWh) um sagenhafte 76%! Die Leistungsprognose der Windradlobby lag bei 1 GWh/a, was praktisch 50% über der effektiv produzierten Leistung liegt. Solche Abweichungen sind nicht erklärbar mit jährlichen Windschwankungen, sondern lediglich mit einer systematischen Übertreibung des Potenzials. Dieses Vorgehen ist bei jedem Windkraftprojekt der Schweiz zu beobachten. Die Anlage Feldmoos hat die Jahresleistung 2010 noch nicht ausgewiesen. Dafür gibt es bestimmt gute Gründe. Feldmoos ist einer der vielen Belege, warum die Verantwortlichen des Bundesamts für Energie damals bewusst auf die äusserst einfache und aussagekräftige Referenzertragsdefinition des EEG verzichtet haben: Das fehlende Windpotenzial zu verschleiern. Es hat dem Bundesrat damit willentlich die tauglichen Mittel zur Beurteilung vorenthalten.

Frage 7

Politische Agitation der Suisse Eole: Ist es zulässig, dass sich die Suisse Eole unter Verwendung staatlicher Mittel mit unausgewogener Information direkt in private und lokalpolitisch stark umstrittene Windkraftprojekte einmischt?

Antwort des Bundesrates:

Die Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz, Suisse Eole, führt im Rahmen des bundesrätlichen Programms Energie Schweiz seit 2001 Informations-, Beratungs- und Ausbildungstätigkeiten durch. Dort, wo Suisse Eole staatliche Mittel erhält, wird sie auf Qualitätssicherung und auf die bestehenden Grundlagen verpflichtet (Windkonzept 2004, Empfehlungen 2010): Projekte sollen technisch, ökologisch und sozial eine hohe Qualität aufweisen. Suisse Eole wird zudem regelmässig von kantonalen Fachstellen bei der Erarbeitung von Konzepten und Richtplänen beratend beigezogen.

Unsere Sichtweise zur Beantworung der Frage 7:

Die Frage 7 ist ungenügend beantwortet. Dass die Suisse Eole regelmässig von kantonalen Stellen als „Offizielle Stelle in Fragen für Windkraft“ angefragt wird, ist leider offensichtlich. Damit erklärt sich die Tatsache, dass die meisten kantonalen Stellen voreingenommen handeln. Sie werden genauso einseitig und falsch informiert, wie die gesamte Bevölkerung. Die Suisse Eole missbraucht ihren halbstaatlichen Status für das Erreichen ganz privater Ziele. Keine Rede von „Verpflichtung auf Qualitätssicherung“. Das ist wursteln und mauscheln auf hohem Niveau. Robert Horbaty, Vorgänger des jetzigen Geschäftsleiters Reto Rigassi, ist und war direkt am Bau von Windkraftanlagen in der Schweiz beteiligt. Als Geschäftsführer der Firmen ADEV und der ENCO Energieconsulting hat er jahrelang auf mindestens zwei Hochzeiten getanzt.  Reto Rigassi ist wie praktisch alle Exponenten der Suisse Eole ein dogmatischer Atomkraftgegner und im Speziellen auch noch Vorstandsmitglied der Vereinigung NWA Aargau (Nie wieder Atomkraftwerke). Sein Motiv zur Verbreitung der Windenergieanlagen ist nicht mit einer gesicherten und grünen Stromversorgung der Schweiz zu erklären. Sicher aber mit der unrealistischen Vorstellung seiner politischen Freunde, die Kernkraftwerke mit dem verbreiteten Einsatz von erneuerbarer Energie abzulösen. Er wird dabei offensichtlich von Exponenten des Bundesamtes für Energie unterstützt:

  • 7. Januar 2008, Gemeindesäli Remetschwil: Der damalige Co-Geschäftsführer der Suisse Eole, Reto Rigassi tritt am Informationsabend der IG WIND plus (Initianten Windpark Heitersberg) auf und unterstützt das Projekt.
  • März 2009, Eole-Info Nr. 16, Zeitschrift mit Verweis auf Windfest und direktem Link zur Homepage der Initianten des Windparks.
  • 13. Juni 2009, Auftritt von Reto Rigassi am Windfest Heitersberg 2009, ein reiner Propagandaanlass für den Windpark Heitersberg.
  • Juni 2009, Eole-Info Nr. 17, Zeitschrift mit Kurzbericht über Windfest Heitersberg und direktem Link zur Homepage der Initianten des Windparks.
  • Juni 2010, Eole-Info Zeitschrift mit unkritischem Beitrag über das Windfest auf dem Heitersberg.
  • 15. Oktober 2010, Aussage in der dem Artikel der AZ vorausgegangenen Pressekonferenz zur Präsentation der getätigten Baueingabe: «das ist die erste Grossanlage im Schweizer Mittelland und damit ein Pionierwerk», sagt Markus Ahmadi von Suisse-Eole bei der Präsentation. Auf dem Heitersberg lässt sich beweisen, «dass Anlagen hier funktionieren und das Potenzial unterschätzt wird», betont Ahmadi.
  • November 2010, Eole-Info Nr. 17, Zeitschrift mit Kurzbericht, direktem Link zu Homepage der Initianten und Portierung positivistischer Falschaussagen: „Die IG Wind plus, eine lokale Bürgerinitiative mit Pioniergeist, hat nach dreijähriger Vorarbeit Ende September das Baugesuch für eine 2,3-MW-Anlage eingereicht. Die vorgesehene Enercon E-82 mit einem Rotordurchmesser von 82 m und 108 m Nabenhöhe soll 3,5 GWh sauberen Strom liefern. Das entspricht dem Verbrauch von 1000 Durchschnittshaushalten. Remetschwil hat deren 800.“ Hier sehen wir ein typisches Beispiel einer Suisse-Eole Information: Bei einem statistisch verbrieften Verbrauch von 5.3 MWh pro Haushalt könnten lediglich 661 Haushalte bedient werden. Aber wer rechnet denn da schon nach?
  • Viele Links auf dem Server bfe.admin.ch und bafu.admin.ch, die auf das Windfest und die Initianten des Windparks hingewiesen haben, wurden offensichtlich in der Zwischenzeit entfernt. Noch im September des letzten Jahres – also kurz vor dem Bekanntwerden der Interpellation Forster – sah es bei gezielten Anfragen noch ganz anders aus.

Die von der Suisse Eole propagierten Ziele und Fakten sind unrealistisch und falsch. Es darf nicht sein, dass eine einseitige, völlig unkritische Information der Bevölkerung von einem Bundesamt finanziert wird. Für den Budgetpunkt „Akzeptanzförderung der Windenergie“ werden durch Suisse Eole über mehrere Jahre verteilt Gelder in der Gesamthöhe von CHF 1.58 Mio. für die politische Meinungsbildung der lokalen Bevölkerung aufgewendet. Es ist nicht auszuschliessen, dass direkt und indirekt weitere, uns noch unbekannte Mittel in diese politisch einseitige Informationskampagne fliessen oder geflossen sind.

In der Frage der Windenergienutzung für die Schweiz wird nicht mit gleich langen Spiessen gekämpft. Es wäre schön, wenn der Bundesrat wenigstens auf die Fragen der Betroffenen Anwohner eine anständige Antwort bereit hätte. Wenn  man sich auf die eigenen Experten abstützt, hört man immer nur die genehmen Antworten. Wir haben nun ein paar unangenehme Fragen und Antworten in die Diskussion geworfen. Mal sehen, ob sich die Vernunft doch noch durchsetzt.


Eine schwere Hypothek für WWF und CVP Aargau

Mit der zynischen Aktion „Energie-Revolution“ wollten die Klimaneurotiker der Grünen und Linken Parteien die günstige Stunde der japanischen Katastrophe im Grossen Rat ausnutzen. Das wahrscheinlich über 20’000 Tote zählende Unglück einer ganzen Nation wird von Kernkraftgegnern und den profitorientierten Windbauern schamlos ausgenützt um ihre verqueren Ziele der „grünen Energieproduktion“ gegen jede Vernunft durchzupauken. Obwohl kein einziges Menschenleben als direkte Einwirkung der Kernkraftnutzung verloren wurde. Alle Toten sind die direkte Folge des starken Erdbebens und des gewaltigen Tsunami.

Der wiederholte Missbrauch dieser schrecklichen Einzelschicksale durch die Atomgegnerschaft ist dermassen unmoralisch, dass man darüber nur noch betretenes Schweigen hört. Das Vorgehen dieser Extremisten wird noch unglaublicher, wenn man weiss, dass Atomkraft weltweit die sicherste Form der Energiegewinnung – aus der Sicht der verlorenen Menschenleben – ist. Alex Bauer von der Weltwoche hat dazu einen der wenigen fundierten Berichte in der deutschen Medienlandschaft veröffentlicht.

Ganz an vorderster Front dieser unmoralischen und ethisch höchst problematischen Vorgänge steht die Präsidentin des WWF Aargau und Mitglied der CVP-Fraktion im Grossen Rat Aargau. Seit Jahren fällt Regula Bachmann damit auf, dass sie sich mit extremen Gruppierungen der Windradlobby und – bezeichnenderweise – der Lobby der Kernkraftgegner verbündet hat. Die Argumente reichen jeweils nicht über die Standardsprüche wie „Zeichen setzen„, „Wir müssen etwas tun“ und „Es hat genug Wind“ hinaus. An Anlässen der Windradlobby gibt sie sich bescheiden als „keine Fachfrau für Windkraft“ aus. Das hindert sie nicht daran, entgegen besseres Wissen blind für eine grossflächige Überbauung der schönsten Landschaften mit Windkraftwerken einzusetzen. Diverse Vorstösse im Grossen Rat Aargau gehen auf ihre Person zurück. Es darf wohl laut gefragt werden, was die Motivation einer Naturschützerin zum Bau von Industrieanlagen in Natur-und Landschaftsschutzgebieten ist. Würde es auch nur EINEN grünen“ Grund geben, müsste man das endlich mal klar nachweisen. Unserer Meinung nach gibt es diesen EINEN Grund für diese dumme Energiepolitik nicht einmal im Ansatz. Damit wird sie für die CVP eine schwere Hypothek.

Während sich Pro Natura und nun auch Greenpeace klar gegen den unvernünftigen Bau dieser Anlagen aussprechen, verbleibt die WWF-Präsidentin stur bei ihren extremen Ansichten über erneuerbare Energie. Der von langer Hand vorbereitete Angriff auf die Kernenergie ist im Grossen Rat kläglich gescheitert. Nicht, weil die Argumente von den bürgerlichen Politikern missachtet würden – nein, die griffigen Argumente fehlen der Antiatomlobby schlicht und einfach komplett. In der aktuellen Diskussion um erneuerbare Energie ist die Zeit längst abgelaufen, wo man mit oberflächlichen Sprüchen à la Geri Müller und Genossen das gläubige Staunen der Bevölkerung und der Politiker bewirken konnte. Die Fakten sind nun auch einer breiten Bevölkerung bewusst geworden. Man lässt sich nicht mehr mit „genug Wind“ zu voreiligen Schlüssen verleiten.

Wie lange schaut der WWF Aargau noch zu?

Die Organisation WWF ist weltweit eine hervorragende Institution. Ihre Arbeit auch der lokalen Gruppen für den Erhalt einer gesunden Natur ist bewundernswert. Die Aktionen für Kinder und Jugendgruppen kann man getrost als wichtigen edukativen Beitrag zu unserer Umweltkultur bezeichnen.
Umso mehr wundert es, dass sich die wenigen Extremisten an der Spitze des WWF Aargau immer noch behaupten können. Der WWF Aargau läuft Gefahr, in der Wahrnehmung der Bevölkerung von einer Umweltschutzvereinigung zur reinen Anti-Atombewegung zu mutieren. Wenn der WWF diese ungesunden Geister nicht bald abschüttelt, läuft er Gefahr, von einer aufgeklärten Bevölkerung als Rattenfänger für äusserst unmoralische Anliegen verstanden zu werden. Der damit einhergehende Vertrauensverlust ist signifikant und wird sich über längere Zeit auch in den fehlenden Mitgliederbeiträgen manifestieren. Die restliche sinnvolle Arbeit muss darunter leiden.

Greenpeace Schweiz fordert erweiterten Abstand von Windturbinen zum Wohnraum

Man kann das ruhig als kleinen Paradigmenwechsel innerhalb der Organisation Greenpeace bezeichnen. Bisher war die offizielle Meinung weit weg von jeder Realität. Sie entsprach dem allgemeinen Mainstream, der Windräder als wunderbare und problemlose Technik gegen Klimaprobleme und Kernkraftwerke versteht.

Nun scheint sich doch langsam die Vernunft auch bei Greenpeace einzustellen. Man hat offenbar bemerkt, dass all die Luftschlösser der Suisse Eole keiner wissenschaftlichen Grundlage entsprechen. In einem aktuellen Blog – Eintrag der Greenpeace Schweiz formuliert Françoise Minarro die neue Strategie:

Greenpeace soutient les énergies renouvelables et les éoliennes en particulier. L’organisation trouve souhaitable et justifié que les éoliennes soient construites en dehors des zones d’habitation; elle est favorable à l’élargissement du périmètre de nuisance afin de préserver les habitants.

Sie bezeichnet weiter den von der Suisse Eole propagierten Mindestabstand von 300 Metern als „klar ungenügend“ und erwähnt den empfohlenen Abstand von mindestens 1’500 Metern im Ausland. Eine Forderung, die hier in der Schweiz seit Jahren von der IG WINDLAND und nun auch von der Dachorganisation „Paysage Libre – Freie Landschaft“ unter anderen Verbesserungen gefordert ist.

Hansjörg Haas, Verantwortlicher für die Greenpeace in der Romandie, sieht auch in der maximalen Höhe der Anlagen ein Problem und möchte sie auf die Höhe der Bäume beschränken:

Pour Hans-Joerg Haas, responsable romand de Greenpeace, les éoliennes devraient appartenir exclusivement aux communautés locales et être soutenues par la Confédération. A son avis, la taille d’une éolienne ne devrait pas dépasser les plus hautes cimes des sapins du Jura, soit 30 à 35 mètres de haut.

Wir gratulieren der Greenpeace Schweiz für diese längst erwarteten klaren Worte gegen eine untaugliche, unmoralische und unmenschliche Umsetzung von „Grüner Energie“.

Berechnung der Magnitude und Energie von Erdbeben

Übersetzung durch Christof Merkli, Original in englischer Sprache von by Robert Coontz on 15 March 2011

Wie kann man die Mangnitude 9.0 des Japanischen Erdbebens vom 11. März 2011 mit demjenigen von Neuseeland mit einer Magnitude von 6.3 vergleichen?

Die Nachrichten über die Erdbebenkatastrophe in Japan benützen zwei Begriffe: Magnitude und Energie. Es ist nicht schwierig, die beiden unterschiedlichen Arten der Bewertung auseinanderzuhalten. Man kann das selber nachrechnen und damit die Unterschiede erkennen.

Die Magnitude misst die Bewegung oder etwas süffissanter ausgedrückt, „das Schütteln“. Die alte Richterskala, die heute nicht mehr benützt wird, hat die Bewegung des Untergrundes gemessen (Amplitude der Erdbebenwellen). Sogenannte Momenten-Magnituden, benützt seit 1970, gründen auf kompliziertere Formeln, waren aber für die Vergleichung verschiedener Erdbeben gut geeignet.

Die Magnitudenskala ist logarithmisch. Das bedeutet, wenn man den Wert 1 dazuzählt, wird die Bewegung um das 10-fache stärker. Ein Erdbeben der Magnitude 5 „schüttelt“ also zehnmal mehr als eines der Magnitude 4; Ein Erdbeben der Magnitude 6 „schüttelt“ wiederum zehnmal mehr als eines der Magnitude 5 usw.

Um die Bewegungsdifferenz zweier Erdbeben zu vergleichen, subtrahiert man die kleinere Magnitude von der grösseren Magnitude und potenziert den erhaltenen Wert mit 10: 10^(M1-M2).

Zum Beispiel, wenn die Magnitude eines Erdbebens den Wert 6 und das andere den Wert 4 erreicht, beträgt die Differenz 2 und das stärkere Erdbeben „schüttelte“ also 10^2 or hundert mal mehr als das schwache Erdbeben.

Fraktionale Differenzen werden gleich berechnet. Man erhöht die Magnitude um 0.1 und man multipliziert die Bewegung mit 10^(0.1) oder 1.259—eine Erhöhung von 26%. Eine Erhöhung der Magnitude um 0.3 bedeutet eine Verdoppelung der Bewegung.  Das ist eine einfache aber griffige Regel, die man sich merken muss.

Das Messen der Bewegung ist nicht die einzige Art, um Erdbeben untereinander zu vergleichen. Ein anderer Ansatz ist die Bezeichnung der relativen freigesetzten Energie. Um das darzustellen, muss lediglich ein einfacher Schritt zur Berechnung eingefügt werden: Die Differenz der Magnituden wird um 50% erhöht um das Resultat dann als Potenz von 10 zu ermitteln. Die Formel dazu lautet: 10^((M1-M2)*1.5).

(Das funktioniert so, weil die Energie sich mit einem Verhältnis von 3/2 zur Magnitude rechnet)

Ein letztes Beispiel: Vergleichen wir das Magnitude 9.0 Erdbeben von Japan mit der Magnitude 6.3 des Erdbebens von Neuseeland. Die Differenz der Magnituden beträgt 2.7, also ist die Differenz der Bewegung 10^2.7 oder über 500 mal stärker. Die Differenz der freigesetzten Energie beträgt 10^(2.7*1.5) = 10^4.05 oder das 11,220 -fache.

Hier kann man noch mehr über das Thema erfahren: U.S. Geological Survey’s earthquake site.

Warum die Suisse Eole endlich einen starken Gegner braucht – Paysage Libre am 7. März gegründet

Die Windradlobby findet in der Schweiz seit über 10 Jahren ein ungesundes Klima der unkritischen Befürwortung durch alle Schichten der Bevölkerung vor. Mit einer unvergleichlichen Medienkampagne wurde die Bevölkerung seit Jahren auf die grossflächige Verbauung der Schweiz durch diese Technologie vorbereitet. Ohne auch nur die kleinste Kritik der Medien, der Energieexperten und der Behörden.

Im Gegenteil! Anstelle des Gebots einer fundierten Informationspolitik, durften die Ökofundamentalisten unter Zuhilfenahme ihres Bundesrates Moritz Leuenberger im Bundesamt für Energie Einsitz nehmen. Dort schreiben sie seit Jahren die Dokumente und Bedingungen vor, die sie dann in der Privatwirtschaft in gutes Geld ummünzen können. Gut bezahlte „Berater“ mit Doppel- und Vielfachmandaten bei privaten und öffentlichen Stellen der Energiebranche haben die Grundlagen dieser grossen Schweinerei vorbereiten dürfen. Sie bedienen sich noch heute an den Töpfen und Kassen des Bundes.

Es wurde mit allen Mitteln Einfluss genommen: Kein Dokument des Bundesamtes für Energie im Themenbereich Windkraft wurde durch neutrale Fachkräft geschrieben. In den Begleitgruppen wurde sorgfältig darauf geachtet, dass die politisch extrem Linke und Grüne immer Oberhand behalten sollte. Kein Wunder, sind diese Dokumente ohne wissenschaftlich fundierte Grundlagen geschrieben worden. Alle Regeln der Vernunft wurden von Beginn weg mit Füssen getreten. Eine unbrauchbare Energieverordnung und eine noch unbrauchbarere „Kostendeckende Einspeiseverfügung“ (KEV) waren nicht die einzigen faulen Eier, die im Bundesamt gelegt und durch einen unwissenden Bundesrat befruchtet wurden. Es wundert deshalb nicht, dass aus der betroffenen Bevölkerung nun die Notbremse gezogen werden muss.

In ihrem Argumentatorium gegen eine vernünftige Energiepolitik mit Windkraftwerken beweist die Suisse Eole einmal mehr, dass eine starke Opposition gegen diese Machenschaften dringend notwendig ist. Während die Exponenten der Suisse Eole fürstlich entlohnt werden und mit bezahlten 1. Klasse – Billeten der SBB herumreisen, darf sich die Vereinigung „Paysage Libre“ komplett aus dem eigenen Sack finanzieren. Normale Berufs- Hausfrauen- und -Männer müssen in der kostbaren Freizeit gegen einen Moloch ankämpfen, der durch verirrte Ideologen im Bundeshaus herangezüchtet wurde. Dafür wird ihnen von der Windbranche regelmässig eine unbewiesene und auch nicht vorhandene Nähe zur „Atomlobby“ vorgeworfen. Ohne politisches Mandat wurde geld- und machtgierigen Personen erlaubt Bundesmittel und Bundesstellen für die untaugliche Technologie der Windkraftnutzung in der Schweiz zu missbrauchen. So schreibt z.B. die Suisse Eole als Gegenargument zu den dringend notwendigen Abständen zu bewohnten Gebäuden die  heuchlerischen Worte :

„1. Kein Windenergieprojekt ohne Zustimmung der örtlichen Bevölkerung

Mit dem in der Schweiz geltenden Bewilligungsverfahren für Windenergieanlagen mit kantonaler Richtplanung, kommunaler Nutzungsplanung und Baubewilligung ist eine ausgesprochen starke Mitbestimmung der örtlichen Bevölkerung sichergestellt. Pauschale Abstandsempfehlungen im Ausland tragen dem Umstand Rechnung, dass die örtliche Bevölkerung über wenig Mitbestimmungsrechte verfügt.“

Exakt dies ist beim Beispiel Heitersberg nicht der Fall. Hier hat die Windradlobby schon lange aufgehört daran zu glauben, die Bevölkerung könne mit falschen und irreführenden Argumenten zu ihrem Unglück überredet werden. Gegen jeden demokratischen Anstand drückt die verantwortliche Mittelland Windenergie GmbH deshalb das Projekt mit rein rechtlichen Mitteln durch. Sie meint, den Ausnahmeartikel 24 des Raumplanungsgesetzes dazu missbrauchen zu dürfen. Und wie soll die Bevölkerung kompetent mitbestimmen können, wenn sie vorher jahrelang durch Falschinformationen der Windbranche einer Gehirnwäsche biblischen Ausmasses ausgesetzt worden ist? Trotz dieser Gehirnwäsche wären die Wähler am Heitersberg nicht unaufgeklärt an die Urnen geschritten: Die lokale Opposition hat offensichtlich die besseren Argumente gefunden, als sie durch die Suisse Eole verbreitet worden sind. So musste man nun Zuflucht zum RPG 24 nehmen. Das ist der undemokratische Weg.
Wenn sich die lokale Bevölkerung nicht mit Händen und Füssen wehren würde, könnte nach Massgabe der Suisse Eole hier schon lange ein Windkraftwerk drehen. Mit unglaublich kleinem Abstand von 350 Metern bei einer Gesamthöhe von 149 Metern und mitten im schönsten Erholungsgebiet tausender Limmattaler und Reusstaler Menschen! Trotz drohendem Eiswurf im Umkreis von 280 Meter Radius und einem maximalen Abstand von 46 Metern zum nahen Wanderweg darf die Bauherrschaft ungestraft behaupten „es besteht keine Gefahr für die Wanderer„. Gegen jede dokumentarisch belegte Tatsache, notabene! Die wesentlichen Belege wie Windaufkommen, Schattenwurf, Eiswurf oder Lärm wurden nicht nachvollziehbar belegt oder unter Verwendung falscher Werte und Methoden ausgewiesen. Eine Analyse dieser Falschinformationen ist nur unter Beibezug der äusserst seltenen Experten der Gegenseite möglich. Selten, weil in der Regel – unbezahlt agierend.

Solche Verhältnisse werden durch die Suisse Eole gefördert. Das Projekt Heitersberg wird sogar als „Türöffner für die Verbauung des Mittellandes“ verstanden. In praktisch jeder Ausgabe der bundesfinanzierten „Eole-Info“ wird für den Heitersberg geworben. Mit anderen Worten: Fällt der Heitersberg, fällt das gesamte Mittelland.

„3.Strenge gesetzliche Anforderungen

Betreffend der möglichen negativen Auswirkungen durch Lärm und Schattenwurf bestehen in der Schweiz gleichwertige Anforderungen wie im Ausland. Umliegende Wohnbauten werden dadurch verbindlich vor einer übermässigen Beeinträchtigung geschützt. – Windenergieanlagen werden gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) grundsätzlich als Neuanlagen der Kategorie Industrie- und Gewerbelärm beurteilt ….“

Diese verlogene Verzerrung der wahren Situation ist ein weiter Beweis der nicht vorhandenen Objektivität dieser Organisation. Hier von „strengen gesetzlichen Anforderungen“ zu reden ist dermassen scheinheilig, dass die Suisse Eole beim baldingen ableben sofort in den Windradhimmel einziehen darf. Es gibt in der Schweiz KEINE verbindlichen Vorschriften für Windkraftwerke, die auch nur dem Hauch einer „gleichwertigen Anforderung“ mit dem Ausland standhalten. Die Lärmschutzverordnung kennt keine Windkraftwerke und lässt deshalb auch gar keine sinnvolle Beurteilung zu.  Die ergänzende Dokumentation der EMPA und dem Akustiker Kurt Heutschi wird durch die Suisse Eole mit den gleichen unsinnigen und dummen Argumenten bekämpft wie alles, was ihr nicht in den Kram passt.

Wie lange schaut der Bundesrat diesem Treiben noch zu? Weshalb darf sich eine Gruppe von fundamentalistischen und dogmatischen Ideologen dermassen in die Arbeit eines Bundesamtes einmischen? Das ist mit normalem Lobbying nicht mehr zu erklären. Hier müssen offensichtlich dermassen grosse Anreize monetärer Art vorhanden sein, dass man eigentlich nur noch von mafösen Zuständen reden kann. Wie ein alter, korrupter König lässt sich der Bundesrat von diesen Leuten tagein- und tagaus auf der Nase herumtanzen. Im Energiebereich sind wir zur reinen Bananenrepublik verkommen. Wenn sich Politiker reihenweise wie schlappe Nicker und Jasager verhalten, sollte das dringend bei den Wahlen korrigiert werden.

Die Paysage Libre wird den Part des Kritikers wohl alleine übernehmen und der Suisse Eole in Zukunft noch mehr auf die Finger schauen müssen. Denn es muss sofort ausgemistet werden. Die Suisse Eole ist nicht in der Lage, eine objektive Energiepolitik für Windkraftwerke zu betreiben. Wenn an ihrer Spitze die höchsten Funktionäre von Organisationen wie „Nie wieder Atomkraftwerke“ sitzen, wird diese Diskussion nie den Boden von Fakten erreichen. In der Energiepolitik haben Extremisten mit Wahnvorstellungen nichts verloren.

Urteil Verwaltungsgericht bestätigt Lärmrichtwertzuschlag durch Impulshaltigen Lärm

Wie EUROTICKER am 23. Februar 2011 meldet, hat die 5. Kammer des deutschen Verwaltungsgerichts ein interessantes Urteil gegen den Nachtlärm von Windkraftanlagen gesprochen. In zwei Urteilen vom 16. Februar 2011 (5 K 3/08 und 5 K 4/08) wurde den Klagen von Anwohnern aus Rissenthal statt gegeben. Sie haben sich über „übermäßige und untypische Schallemissionen“ der nahen Windräder beklagt. Nach einer Nachmessung, die den vorgeschriebenen Nachtlärmpegel von 40dbA bestätigt hat, besuchten die Richter die Anlage und begutachteten den Lärm „vor Ort„. Dieser Besuch war anscheinend überzeugend, wurde die Impulshaltigkeit und die Notwendigkeit eines entsprechenden Zuschlags bei Lärmgutachten von den Richtern klar bestätigt.

Die Suisse Eole sieht das ganz anders

Lärmschutzvorschriften für Windkraftwerke sind in der Schweiz inexistent. Die herangezogene Lärmschutzverordnung des Bundes verliert dazu kein Wort. Windkraftwerke gelten als „Industrielärm“ und werden deshalb sehr rudimentär behandelt. Das Bundesamt für Umwelt hat den Akustiker Kurt Heutschi und die EMPA damit beauftragt, ein Dokument zu erstellen, dass als Ergänzung angewendet werden sollte. Kurt Heutschi weist akribisch nach, dass die Pegelkorrektur K3 für den Impulsgehalt des Windkraftlärms notwendig ist und setzt sie bei 4 dbA an.
Wie üblich ohne jede nachvollziehbare Begründung wehrt sich die Branchenvereinigung der Windradlobby „Suisse Eole“ mit Händen und Füssen dagegen. Die halbstaatliche Organisation für die einseitige Beeinflussung der Bundesgesetzgebung zu Gunsten der Investoren und Betreiber von Windkraftwerken kämpft gegen jegliche Korrektur. Dies sei nicht nötig und scheut sich nicht davor, unauffindbare Studien „aus Deutschland“ als Begründung heranzuziehen – eine durchschaubare Taktik, die immer wieder angewendet wird, um die unausgegorenen und in der Regel nicht nachweisbaren Behauptungen zu untermauern.

Planungswert in der Schweiz ist zu hoch angesetzt

Die rechtlich verbindliche Lärmschutzverordnung definiert den Planungswert gemäss der den Wohnzonen zugeordneten Empfindlichkeitsstufen. So liegt der Planungswert für den Tag und für die ESII bei 50 dbA. In der Nacht sind für die gleiche Empfindlichkeitsstufe noch 40 dbA zulässig.
Das Problem ist dabei, dass Kernzonen von landwirtschaftlichen Weilern wegen der in wenigen Tagen des Jahres  Nachtlärm erzeugenden Landwirtschaft in die ESIII eingeteilt wurden. Damit konnte sinnvollerweise die landwirtschaftliche Tätigkeit bei Saat- und Erntezeit geschützt werden. Zum Zeitpunkt dieser Regelung gab es noch keine Windkraftanlagen. Projekte wie Heitersberg, St. Brais oder Peuchapatte liegen nun genau am Rande solcher Zonen. Für die Einwohner dieser verschlafenen und ruhigen Orte gilt also ein Planungswert von sagenhaften 50 dbA für die Nacht als Planungswert, der für die Bewilligung eingehalten werden muss. Das liegt ganze 10 dbA über den Werten, wie sie zum obigen Urteil aus Deutschland passen würden. Diese armen Schweizer müssen also den doppelten Lärm aushalten und dürfen nach Massgabe der Suisse Eole noch nicht einmal vom Abzug für die Impulshaltigkeit profitieren!

Die deutsche Regelung kommt nahe an Vorschläge aus England

Schon vor Jahren hat eine Studie für England ergeben, dass der Nachtlärm bei höchstens 33 dbA festgelegt werden sollte. Bezeichnenderweise wurde diese Studie umgehend schubladisiert, bis sie dann doch unter peinlichen Umständen und nach einer privaten Intervention im Büro für Information hat veröffentlicht werden müssen. Auch in England sitzen die Windradlobbyisten offenbar mitten im Verwaltungsapparat.

Dabei darf man nicht den falschen Eindruck zulassen, die Forderung nach 33 dbA sei etwas übertrieben. Diese Lautstärke entspricht dem Geräusch des Lüfters eines laufenden Laserdruckers. Im Schlafzimmer ist dieser Lärmpegel immer noch sehr gut wahrnehmbar und stört selbst dann, wenn er keinen Impulsgehalt hat. Bei offenem Schlafzimmerfenster hört man bei dieser Regelung immer noch den Lüfter eines Laserdruckers, der sich sinngemäss jede Sekunde ein- und wieder abschaltet. Findet jemand, diese Regelung sei „übertrieben“? Dann soll er oder sie das mal eine Nacht lange versuchen. Über den Kater würden wir gerne berichten.

Windenergie Lindenberg – ohne Wind

Nachdem der Förderverein Windenergie Aargau am Heitersberg  am Widerstand der lokalen Bevölkerung gescheitert ist, versuchen es die gleichen Leute nun auf dem Lindenberg. In der nähe von Müswangen, Gemeinde Hitzkirch, möchten die Initianten zum nächsten Streich ausholen.

Das nächste Windfest findet schon am Lindenberg statt

Während das erste und zweite Windfest noch auf dem Heitersberg stattgefunden hat, mussten die umtriebigen „Pioniere“ nun das Feld räumen. Das nächste Windfest findet gemäss der Pressemitteilung am 25. Juni auf dem Lindenberg statt. Da hat es nach Hoffnung der Mittelland Windenergie GmbH und des vorgeschobenen Fördervereins Windenergie Aargau noch genug schlechtinformierte Leute, die den Halbwahrheiten der Windradlobby Glauben schenken. Weil die „Heitersberger Hunde“ nicht nur intensiv gekläfft, sondern auch in die fetten Waden der Windradlobby gebissen haben, zieht die Windradkaravane einfach zur nächsten Quelle weiter und leckt da ihre Wunden. In der Pressemitteilung der GV der Windradeuphoriker findet man den lustigen Zusatz „… ist es doch nicht ganz einfach, gegen die obskuren Finanzquellen der Gegnerschaft anzutreten.“ – Eine gewagte Aussage für Leute, die sich durch den Staat mit Millionenbeträgen subventionieren lassen und zusätzlich über ein nationales Budget von CHF 1.58 Mio für die „Akzeptanzförderung der Windkraftnutzung“ verfügen dürfen. Die Opposition gegen unvernünftige Windräder bekommt bisher weder von wirtschaftlicher noch von staatlicher Seite auch nur einen roten Rappen für den Kampf gegen diesen Wahnsinn und darf alle Kosten vollständig aus dem eigenen Sack bestreiten.

Die Windverhältnisse sind auch auf dem Lindenberg schlecht

Während der Auseinandersetzung um den Heitersberg wurde immer offensichtlicher, dass die privaten Windmessungen nicht viel taugen. Sie wurden deshalb als „Geheimsache“ erklärt. Nicht einmal eine Weibull – Verteilung findet man zum Thema Heitersberg. Die Angaben schwanken seither zwischen 5,3m/s Wind und 7m/s Wind. Selbstverständlich ohne die Grundlage jeglichen Nachweises oder einer Methodik. Die Windkarte der Meteotest weist auf dem Heitersberg, am Standort der geplanten ersten Anlage, eine Windgeschwindigkeit von 4.01 – 4.5m/s Wind auf 50 Meter über Grund aus. Winddaten der Lägern, bestätigen dies exakt.

Auf dem Lindenberg wurde im Gegensatz zum Heitersberg eine professionelle Windmessung durch die Meteotest durchgeführt. Die lokale Windlobby sagt dazu:

„Das Windgutachten wurde auf die letzen 15 Jahre zurückgerechnet und führte zu einem positiven Ergebnis. Das Ergebnis ermutigte die Initianten zur Weiterführung des Projektes.“

Die Meteotest weist ein exakt gemessenes Windaufkommen von 4,4m/s auf 50 Meter über Grund aus. Das ist selbst nach den minimalistischen und geschönten Mindestbedingungen der Suisse Eole und des aktuellen Richtplantextes, der in Vernehmlassung steht, zu wenig Wind. Da im Richtplanentwurf der Lindenberg aber komplett als „Potenzialgebiet“ ausgewiesen wurde, zeigt sich, wie stark der politische Druck auf die ausführenden Behörden des Kantons Aargau ist. Nach dieser exakten Windmessung hätte das Fazit ausschliesslich heissen sollen: Der Lindenberg ist KEIN Potenzialgebiet. Wer jetzt noch an der mangelnden Bodenhaftung dieser Pioniere zweifelt, ist wirklich ein Optimist.

Als wenn man das nicht schon aus dem Konzept Windenergie hätte lesen können. Schon damals war es eigentlich allen Verbänden und selbst der Windradlobby klar, dass das gesamte Mittelland KEINE wirklich guten Standorte zu Verfügung stellen kann. Hier die Liste, die man auch auf wind-data.ch anschauen kann. Typischerweise ist der Heitersberg auf dieser Liste nicht aufgeführt. Hier finden sich nur die Winddaten, die gewisse wissenschaftliche Mindestbedingungen erfüllen:

Standort x-Koordinate y-Koordinate Höhe Messperiode Messhöhe Wind 50 m
Charrat 577’227 108’844 460 04.06 – 08.07 10, 30, 50 m 4.4 m/s
Sanetsch 588’230 131’280 2’250 08.08 – 09.09 20, 35, 50 m 4.4 m/s
Metschstand 604’500 143’560 2’106 11.88 – 09.89 10 m 5.3 m/s
St-George 509’745 150’630 940 11.06 – 11.07 20 m 5.6 m/s
Rinderberg 593’740 150’850 2’013 11.88 – 11.89 10 m 5.8 m/s
Rellerli 586’730 152’050 1’898 11.88 – 11.89 10 m 5.0 m/s
Piz Nair 781’350 152’940 2’700 11.01 – 10.02 10, 20, 30 m 2.9 m/s
Gotthard 686’100 156’600 2’130 12.00 – 08.02 10, 20, 30 m 5.8 m/s
Grimsel 668’750 156’700 2’180 12.00 – 06.02 10, 20, 30 m 4.4 m/s
Umbrailpass 829’625 159’050 2’500 11.06 – 09.07 10 m 4.3 m/s
Grosse 

Scheidegg

650’550 167’650 1’970 05.89 – 11.89 10 m 4.8 m/s
Schwyberg 587’094 172’650 1’576 07.07 – 11.07 66, 86, 100 m 5.2 m/s
Flüelapass 791’380 180’940 2’380 12.09 – 08.10 40, 60, 80 m 4.0 m/s
Ste Croix 

(La Gîte sup)

526’250 183’700 1’277 01.98 – 10.99 20, 30, 40 m 5.2 m/s
Oberschwanden 598’160 184’930 912 11.88 – 11.89 10 m 3.8 m/s
Oberbalm 598’660 190’850 895 11.88 – 10.89 10 m 4.0 m/s
Montagnes de 

Buttes

529’900 194’420 1’240 100 m 5.2 m/s
Rütiboden 641’341 196’707 1’050 07.06 – 05.07 10 m 3.7 m/s
Feldmoos 649’325 204’675 1’010 02.98 – 05.99 12.5, 25 m 4.7 m/s
Heimisbach 625’599 205’832 860 08.09 – 07.10 25, 50 m 2.7 m/s
Igelrain 588’090 205’920 702 04.01 – 03.02 13, 27 m 4.5 m/s
Grand Coeurie 550’943 206’296 1’330 07.99 – 08.00 50 m 6.9 m/s
Farnlialp 633’375 206’750 1’274 11.88 – 11.89 10 m 4.6 m/s
Rothenfluh 696’310 208’645 1’557 12.04 – 06.05 10, 20, 30 m 2.8 m/s
Les Pradières 553’235 209’095 1’380 01.99 – 12.99 10, 20, 30 m 6.9 m/s
Chaumont 565’100 211’100 1’130 permanent 10 m 5.2 m/s
Schaber 627’575 212’060 951 05.89 – 11.89 10 m 4.8 m/s
Dürrenroth 625’062 212’589 825 05.08 – 06.09 25, 50 m 4.3 m/s
Crêt Meuron 555’728 212’710 1’392 09.99 – 08.00 50 m 6.2 m/s
Rigi-Seebodenalp 677’875 213’460 1’031 permanent 10 m 3.1 m/s
Flums Prodalp 739’700 215’950 1’670 12.97 – 10.98 20, 30 m 2.9 m/s
Friesenberg 622’200 216’250 815 12.88 – 10.89 10 m 4.8 m/s
La Racine 550’770 217’420 1’260 11.99 – 11.00 10, 20, 30 m 5.3 m/s
La Joux du Plane 563’541 217’675 1’210 07.06 – 09.07 24, 48 m 4.5 m/s
Twannberg 579’607 218’736 968 07.08 – 06.09 24, 48 m 4.2 m/s
Biel 586’880 220’130 432 permanent 10 m 2.6 m/s
Mt. Sujet 577’650 220’750 1’380 11.94 – 03.95 10, 30 m 6.1 m/s
Petit Chasseral 571’830 221’000 1’571 11.88 – 11.89 10 m 8.3 m/s
Fischbach 635’109 221’078 753 11.08 – 04.10 25, 50 m 4.4 m/s
La Chaux d’Abel 560’080 222’410 1’062 04.89 – 11.89 10 m 4.1 m/s
Frémont 572’400 222’764 1’280 10.97 – 09.98 10 m 5.6 m/s
Mont Soleil 564’350 223’300 1’230 12.01 – 12.02 10, 20, 30 m 5.3 m/s
Mt. Crosin 

(La Côte Sud)

567’850 225’200 1’238 01.94 – 03.95 10, 30 m 5.3 m/s
Mt. Crosin 

(Chalet Neuf)

571’630 227’520 1’252 01.94 – 03.95 10 m 4.9 m/s
Peu Girard 565’848 229’164 1’124 12.04 – 04.06 10, 30, 50 m 4.6 m/s
Lindenberg 665’795 231’380 820 01.08 – 03.09 10, 18, 40 m 4.4 m/s
Lajoux 579’110 237’435 1’040 12.03 – 12.04 10, 30, 50 m 4.7 m/s
Rebevillier 580’130 237’560 1’041 12.88 – 11.88 10 m 5.3 m/s
Schwengimatt 617’467 237’647 1’065 09.07 – 09.09 24, 48 m 5.0 m/s
Mt. de Moutier 592’700 238’000 1’106 12.97 – 03.99 20, 30 m 4.3 m/s
Mt. De Moutier 592’730 238’040 1’105 01.89 – 11.89 10 m 4.3 m/s
St. Brais 574’716 239’150 1’050 04.03 – 12.04 30, 40, 50 m 5.8 m/s
Sool 622’165 245’915 1’010 11.88 – 11.89 10 m 4.6 m/s
Wasserfluh 643’900 253’500 840 10.93 – 12.03 20 m 5.1 m/s

Speicherung der erneuerbaren Energie als Schlüssel zur Lösung?

Unsere Sonne ist die eigentliche, zentrale Energieversorgung der Erde. Ohne die seit Jahrmilliarden andauernde Kernfusion unseres Zentralgestirns wäre kein Leben auf dem Planeten Erde möglich. Das darf man nicht vergessen, wenn man die Formen von Sonnenenergie als „Neue Erneuerbare Energie“ in welcher Form auch immer abzuschöpfen gedenkt:

  • Wärmegewinnung über Solarkollektoren
  • Stromgewinnung über Photovoltaik
  • Stromgewinnung aus der kinetischen Energie im Wind

Bei der Wärmegewinnung über Sonnenkollektoren ist der wohl effizienteste Speicher das Wasser. Wärmeenergie kann heute relativ gut gewonnen und gespeichert werden. Es ist nur verwunderlich, dass diese Technologie sich nicht im grossen Rahmen durchsetzt. Denn sie ist weitgehend ausgereift und könnte einen spürbaren Teil an den Energiebedarf unserer Haushalte beitragen. Warum stürzen sich dann trotzdem die meisten „Pioniere“ auf die unausgereiften und oftmals wirkungslosesten Technologien der Photovoltaik und Windenergie?

Vielleicht liegt es an der Tatsache, dass für den Einsatz von Wärmeenergiegewinnung aus Sonnenenergie keine staatliche Subvention ausgeschüttet wird. Abgesehen von bescheidenen, einmaligen Beiträgen ist es weder für die Industrie noch für den Betreiber finanziell interessant, solch ausgereifte Technik einzubauen. Sie amortisiert sich in der Regel erst nach etwa 10 Jahren. Das wahre Geld liegt in der „Kostendeckenden Einspeiseverfügung“, wie sie in ganz Europa dem Geldbeutel der Allgemeinheit abgezweigt und den wenigen glücklichen Pfründenjägern einer pseudogrünen und weltverbesserlichen Gruppe von Gewinnlern des heraufbeschwörten Klimawandels wieder in den Sack gesteckt wird. Sie wird bezeichnenderweise nicht in ausgereifte Technik, sondern „als Anschubhilfe“ in Projekte mit fraglicher Zukunft und noch fraglicherer Nachhaltigkeit investiert. Und weil es den meisten dieser „Pioniere“ lediglich um das Sammeln von Geld und Einfluss geht, kommt die Energiegesellschaft kaum einen Schritt weiter. Das hat in Deutschland dazu geführt, dass Quadratkilometer von Hausdächern mit billigen, ineffizienten, in der Produktion die Umwelt stark belastenden Photovoltaikpanels verbaut wurden. Wirkung für CO2-Emission und Entwicklung: Gleich Null!  Wirkung für die Stromkonsumenten: In Deutschland steigen die Strompreise regelmässig an und sind heute mit die höchsten in ganz Europa.  Ein Vorgehen, dass geschichtskundige Menschen nicht überrascht. Das war schon immer so.  Wenn man künstliche Geldanreize schafft, sind die Räuber nicht weit. Das ist schon einmal grundsätzlich der falsche Ansatz. Er hat bisher schon an die 60 Milliarden Euro gekostet. Allein in Deutschland!

Um die aus der Sonne gewonnene Stromenergie für schlechtere Zeiten aufzuheben, benötigen wir die Umformung in eine Zwischenform der Energie, die speicherbar ist: Gravitation oder chemische Speicherung. Das Erste sind klassischerweise die Speicherseen. Das Letztere sind z.B. ganz normale Batterien.

Batterien könnten die Schwankungen der Leistung überbrücken und würden die Zuverlässigkeit der notorisch unzuverlässigen erneuerbaren Energiequellen aus Sonnenenergie erhöhen . Lasst uns diese bisher unausgereifte Technik einmal genauer betrachten. Denn die Lösung einer zuverlässigen, effektiven und umweltschonenden Speicherung von Strom wäre nichts weniger als das Ei des Kolumbus!

Batterien gibt es schon sehr lange. Selbst die Babylonier sollen sie gekannt haben. Für unsere Zeit wurde sie aber erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts entdeckt. Mangels Anwendungen sollte es weitere hundert Jahre dauern, bis die Trockenbatterie durch Paul Schmidt in Berlin erfunden werden sollte. Seither gibt es unzählige Varianten, die praktisch alle unter einem oder mehreren Nachteilen zu leiden haben:

  • Selbstentladung
  • Kurze Lebensdauer
  • Giftig und gesundheitsschädlich für die Umwelt
  • Seltene, schwer zu beschaffende chemische Elemente werden benötigt
  • Teuer in der Herstellung oder Unterhalt

Man könnte wahrscheinlich noch mehr Nachteile finden. Beschränken wir uns auf diese fünf entscheidenden Nachteile für die Erklärung, warum die Produktion von Strom durch erneuerbare Energie aus Sonnenenergie bisher nicht wirklich zufriedenstellend funktionieren kann. Ohne die Möglichkeit der Speicherung ist Strom nur dann nutzbar, wenn er im gleichen Moment produziert wird. Entweder sofort oder gar nicht. Kann produzierter, nicht verbrauchter Strom nicht gespeichert werden, geht er nutzlos und spurlos verloren. Windräder mögen Megawatt von Strom produzieren, wird dieser nicht verbraucht, ist er unnütz und verloren. Stehen die Windräder – wie in der Schweiz üblich – an 6 von 7 Tagen die Woche still, müssen konventionelle Kraftwerke übernehmen. Und weil die Produktion von Strom durch Sonnenenergie (Wind gehört dazu) dermassen unsicher und unzuverlässig ist, kann damit praktisch gerade mal ein bisschen „konventioneller Strom“ aus Gas, Atom, Wasser oder Kohle eingespart werden. Eine funktionierende chemische Speichertechnologie würde dies schlagartig ändern. Gibt es denn schon so eine Technologie? Ja, es gibt sie, aber …

Die Vanadium-Redox Batterie

Anstatt sich hier nun mit allen möglichen Batterietypen herumzuschlagen, kommen wir gleich auf das Wesentliche zu sprechen: Es gibt schon länger eine Form der Stromspeicherung, die praktisch keine der fünf Nachteile hat. Die Vanadium-Redox Batterie. Vereinfacht gesagt, wird die Energie in Form von gelösten Vanadiumsalzen gespeichert. Durch die Ladung verändert sich der oxydative Zustand des gelösten Vanadiums. Bei der Entladung wird diese Reaktion umgekehrt. Schauen wir uns das Verhalten der Batterie unter dem Gesichtspunkt der „Fünf Nachteile von Batterien“ an:

Selbstentladung

Die Entladung ist noch nicht optimal gelöst. Um auch längere Flauten bei Wind- und Solartechnik überbrücken zu können, muss die Selbstentladung noch verbessert werden.

Kurze Lebensdauer

Hier ist die Vanadium-Redox Batterie gegenüber allen anderen Batterieformen klar im Vorteil. Die Lebensdauer wird heute auf ca. 20 Jahre veranschlagt. Das ist die Grundlage einer annehmbaren Amortisation und hat wichtige wirtschaftliche Vorteile.

Giftigkeit

Vanadium kommt im Erdmantel relativ häufig vor. Die Bestandteile der Batterie sind zwar nicht unproblematisch, enthalten aber praktisch keine Schwermetalle und sind fast vollständig reziklierbar. Eingeatmeter Vanadiumstaub wirkt karzinogen und ist entzündlich.

Seltenheit der verarbeiteten Resourcen

Vanadium ist kommt in gediegener Form nicht vor und muss mit aufwändigen Verfahren in reiner Form gewonnen werden. Das heisst, die Resource ist genügend vorhanden, der auch energetische Auwand für die Gewinnung ist hoch. Das relativiert sich durch die Tatsache, dass das benützte Vanadiumoxyd wiederaufbereitet werden kann und somit nicht verloren geht.

Kosten der Herstellung und Unterhalt

Die Vanadium-Redox Batterie ist in der Anschaffung sehr teuer. Das Batteriemanagement benötigt eine komplexe Infrastruktur, die aber immerhin schon in der Grösse eines Standardcontainers untergebracht werden kann. Der Unterhalt ist auch relativ aufwendig. Die Firma Cellstrom (http://www.cellstrom.com) bietet Module schon ab ca. CHF 130’000.- an, die eine Leistung von 10 KW und eine Kapazität von 100 KWh verwalten. Das wäre eine interessante Grösse auch für Einfamilienhäuser. Die Kosten lassen weder eine sinnvolle Amortisation noch einen ökonomischen Betrieb zu.

Fazit

Die Vanadium-Redox Batterie hat zwar viele Vorteile gegenüber anderen Batterietypen. Eine Lösung für das Problem der Stromspeicherung und -Pufferung für das Netz ist damit aber noch nicht erreicht. Das Potenzial dazu hat diese Technologie aber schon. Kritisch ist der Anschaffungspreis und die noch ungelöste Selbstentladung dieser Batterietechnik. Grüne Ideologen und Atomkraftgegner setzen zu unrecht auf diese Technik. Es ist aber sicher richtig, dass wenn die oben formulierten Probleme entwicklungstechnisch gelöst sind, die ökonomische Erzeugung von Erneuerbarer Energie aus Sonne und Wind einen wesentlichen Schritt weiterkommt.