Die Raumplanung für Windkraftanlagen ist in der Schweiz gesetzlich oftmals nicht geregelt. Es gibt dazu viele Dokumente vom Bund und auch von den Kantonen. Der Kanton Wallis, das Bündnerland und auch der Kanton Solothurn sind relativ weit in der Raumplanungsgesetzgebung für den Bau von Windkraftwerken.
Eine Gemeinsamkeit haben alle diese Diskussionen: Oft sind sie geprägt von fehlendem Grundwissen über die technischen Auswirkungen dieser Anlagen. Es wird allgemein von der nachweislich ungenügenden Windgeschwindigkeit von 4.5 m/s gesprochen. Dabei wird noch nicht einmal genau geregelt, ob dieses durchschnittliche Windaufkommen auf Nabenhöhe oder am Boden gemessen werden soll. Selbst die Branchenorganisiation Suisse Eole empfiehlt in der Presse und in offiziellen Dokumenten eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens 6m/s. In der Ausführung machen die Kantone so ziemlich was sie wollen.
Auch die Abstände von Wald und Wohnsiedlungen sind regelmässig viel zu kurz definiert. Es wird oft auf das ungenügende Konzept Windenergie Schweiz hingewiesen. Darin werden mindestens 300 Meter Abstand zu bewohnten Gebäuden bei einer Nabenhöhe von 70 Metern und 50 Meter zum Waldrand gefordert. Auf eine Definition wie dieser Abstand gemessen wird, verzichtet das Konzept aus dem Jahr 2004 leider komplett. Gilt der Turm der Windkraftanlage oder die Spitzen der Rotoren? Hier äussert sich das Dokument „Vorschläge zur Raumplanung für Windkraftanlagen im Aargau“ ganz spezifisch und erklärt auch gleich, warum die Abstände wesentlich grösser sein müssen.
Je nach politischen Mehrheiten wird grosszügig als genügend empfunden, was technisch oft völlig unsinnig ist. Das ist der Grund, weshalb die IG WINDLAND schon im Frühling 2009 eine umfassende Dokumentation zum Thema geschrieben hat. Es ist eine Zusammenfassung der rechtlichen, technischen und politischen Forderungen. Die Bedingungen werden darin aus technischer Sicht erklärt und Empfehlungen bzw. Forderungen werden raumplanerisch umsetzbar formuliert. Diese Vorschläge zur Raumplanung für Windkraftanlagen wurden im Herbst 2009 mehrmals revidiert und von ProNatura Aargau sowie der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz mit Ergänzungen erweitert. Es ist damit ein Standardwerk für die Entwicklung der Raumplanung für Windkraft geworden.
Das Originaldokument „Vorschläge zur Raumplanung für Windkraftanlagen im Aargau“ kann unter www.windland.ch heruntergeladen werden.
Neueste Kommentare