Umweltverträglichkeitsbericht Schwyberg – Die Analyse

Eine kritische Beurteilung des Umweltverträglichkeitsbericht vom 19.06.2009 durch Christof Merkli / IG WINDLAND. Der originale Bericht liegt uns vor. Er darf mal wieder nicht veröffentlicht werden. Untenstehend die Antworten zu den einzelnen Abschnitten des UVB, fett hervorgehoben. Aufgrund der Antworten kann man auf die Aussagen des UVB schliessen:

Allgemeines: Die jährliche Stromproduktion von 36 GWh ist eine sehr optimistische Annahme, die auf keinerlei empirischen Daten beruht. Es wird weder diese Annahme noch die grobe Schätzung der suggerierten 9’000 versorgten Haushaltungen nachgewiesen. Es findet nicht einmal eine Annäherung statt. Diese wichtige Grundlage, die am Schluss des Berichts zum positiven Fazit führt, kann nicht im Ansatz nachgewiesen werden. Vergleiche mit bestehenden, besser positionierten Anlagen wie den Mont Crosin lassen vermuten, dass die effektive Stromproduktion wesentlich geringer ausfällt.
Nachweis: Nennleistungsbereinigt produziert der Schwyberg im Vergleich zum Mont Crosin maximal 22 GWh. Erschwerend für den Schwyberg kommt dazu, dass hier mit massiven Einbussen wegen der Enteisungsmassnahmen gerechnet werden muss (bis zu 35% der Leistung im Winter). Der Mont Crosin verfügt bisher über keine Enteisungsvorrichtung (Zubau noch unklar).

Zusammenfassung: Da weder die Energieproduktion noch die Nachteile richtig beurteilt wurden, kann die Umweltverträglichkeit nicht genügend begründet werden.

Beschrieb des Vorhabens: Die massiven Verstärkungsbauten für die Zufahrt zu den Bauplätzen haben Kosten zur Folge. Hier müssen sich die betroffenen Gemeinden absichern. Eine einseitige Belastung der Gemeindebudgets ist zu vermeiden. Da die Gemeinden nur minderbeteiligt sind an der „Schwyberg Energie AG“, dürfen sie sich auch nicht über diesen Anteil an den Nebenkosten beteiligen. Das hätte eine Quersubventionierung zu Gunsten der Groupe Greenwatt zur Folge und müsste durch die Stimmbürger im Gemeindebudget zuerst Zustimmung finden.
Ausbaukosten des Mittelspannungsnetzes als Folge der Einspeisung erneuerbarer Energie kann unter Umständen durch die Swissgrid vergütet werden.

Auswirkungen auf Umwelt während dem Bau: Die Transportkosten sind für den Bau dieser Anlagen horrend. Der Aufwand übersteigt das Vorstellungsvermögen eines mit Menschenverstand ausgestatteten Geistes. Wie kann man eine Infrastruktur als „grün“ bezeichnen, wenn 9’000 Tonnen Material durch halb Europa gekarrt werden, ohne dass man die positive Klimawirksamkeit auch nur im Ansatz Nachweisen kann?
Die eingesparten 32’000 Tonnen CO2 im Vergleich zu einem Ölkraftwerk zeigt, wie weit die UVB von der Realität entfernt ist. Wer betreibt denn ein Ölkraftwerk? Sie kommen nur in ölfördernden Staaten des Nahen Ostens zum Einsatz. Gemüsehändler vergleichen doch Rosinen auch nicht mit Kürbissen. Die Zahlen entbehren jeglicher Grundlage. Ein Nachweis fehlt im Ansatz. Für die CO2 Emission einer Windkraftanlage ist der Transportaufwand marginal. Die Produktion der Flügel, des Stahls und des verwendeten Betons macht ca. 80% der CO2 Emissionen aus. Darüber wird in diesem UVB kein Wort verloren. Das Fazit „.. werden die CO2 Emissionen des Transports innerhalb von nicht einmal 2 Wochen amortisiert“ ist falsch. Ein Nachweis dieser doch sehr gewagten Aussage wird nicht versucht. Es würde sich auch kein solches Resultat ergeben.
Nachweis: http://windland.ch/doku_wind/06_XIII_Windkraft.pdf

Auswirkungen auf die Umwelt während dem Betrieb: Die Landschaft verliert ihren Charakter vollständig. Es ist ein kompletter Verlust jeglicher positiver landschaftlicher Eigenschaften vorgesehen. Diese Landschaft findet mit den 9 WKA schlicht „nicht mehr statt“. Das RPG definiert das Ziel des Landschaftsschutzes wie folgt: „Nach Art. 17b RPG sind Schutzzonen „besonders schöne sowie naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvolle Landschaften“. Diese Situation als „Verträglichkeit der neuen Windkraftanlagen mit den Landschaftsschutzgebieten“ zu deklarieren, ist gegen den Sinn des Raumplanungsgesetzes. Das Aufstellen der WKA wird äusserst negative Auswirkungen auf diese schöne Gegend haben. Da keinerlei Nutzen für Gesellschaft und Natur nachgewiesen werden kann, stellt sich hier die Frage ernsthaft: Warum stellt man solche Anlagen mitten in ein Erholungsgebiet erster Güte? Ein Erholungsgebiet, dass auf einer simplen Grundlage aufbaut: Die intakte Landschaft. Warum krümmt sich der Naturschutz und der Landschaftsschutz nicht unter schmerzlichen Qualen, wenn er an die Realisierung dieses Projekts denkt? Wo sind die grünen Politiker, die sich um einen einzelnen Arvenwald sorgen, die unmittelbar betroffenen Menschen und Tiere des Schwybergs aber gedankenlos diesen Maschinen aussetzen? CO2 Reduktion findet auf dem Schwyberg nicht statt. Der Nachweis der CO2 Reduktion von Windkraftanlagen ist nicht möglich. Nachweisen kann man aber, dass WKA in ihrem Lebenszyklus neben CO2 auch noch weitere schädliche Treibhausgase emittieren. Das bisschen Transportaufwand, das in diesem UVB beschrieben wird, deckt nicht einmal einen Zehntel der CO2 Emissionen, die für den Bau dieser Anlagen in die Atmosphäre entlassen werden. Es deckt nicht einmal im Ansatz die strukturellen und systemisch bedingten Emissionen, die durch Windkraftanlagen produziert werden.

Das Freiburger Stimmvolk wurde beim Thema Windenergie belogen

Die Gesellschaft des Kantons Freiburg hat der Zerstörung des Landschaftsbildes durch Windkraftanlagen in Abstimmungen zu Raumplanungsänderungen zugestimmt. Wenn man aber die Argumentation solcher Abstimmungsinformationen an die Bevölkerung analysiert, stellt man fest, dass mit unwahren und teilweise massiv übertriebenen und falschen Fakten die Bevölkerung getäuscht wurde. Von all den Argumenten wie „Versorgung“, „CO2 Reduktion“ und der repetitiv wiederholten Aussage von „genügend Wind haben“ bleibt nach eingehender Nachprüfung nichts mehr übrig. Es sind vorgeschobene Argumente, die sich beim Nachrechnen in Luft auflösen. Das Stimmvolk wurde in wesentlichen Teilen mit falschen Informationen versorgt.
Nachweis: http://windland.ch/doku_wind/06_XIII_Windkraft.pdf
und http://windland.ch/doku_allgemein/AXPO_Erneuerbare_Kernkraft_Kohlendioxyd.pdf

Vergleich produzierte Strommenge mit Fussballfeldern und Solarpanels (Photovoltaik): Das Flächenmass Fussballfeld passt gut zur Argumentation dieses UVB. Ein Fussballfeld kann zwischen minimal 4050m2 und 8250m2 gross sein. Ein solches Mass entspricht in etwa den grosszügigen Abweichungen dieses UVB gegenüber der Realität. Rechnet man nämlich die 350‘000 angegebenen m2 Solarfläche mit der Leistung der tatsächlich installierten Anlage der Infrawerke bei Münsingen, würde man damit 48 GWh pro Jahr produzieren. Und das erst noch wesentlich zuverlässiger als mit Windkraft. Mit einer  Anlage aus dem Jahr 2006!
Hier zeigt sich das Grundprinzip dieses UVB: Vergleiche etwas Schlechtes mit etwas noch schlechterem, dann erhält man gute Aussagen zu Gunsten des Schlechten …

Fledermäuse: Die Aussagen sind sehr widersprüchlich. Die Informationen sind dermassen spärlich, dass man dringend VOR der Bewilligung zum Bau der Anlagen weitere Studien über das Verhalten der örtlichen Fledermauspopulation anstossen muss. Es wurden keinerlei aktuelle Erkenntnisse verwertet. Studien der amerikanischen Fledermausspezialistin Erin Baerwald sind nicht im Ansatz berücksichtigt worden. So sind die tiefen mittleren Windgeschwindigkeiten auf dem Schwyberg eine nicht zu unterschätzende zusätzliche Gefahr für Fledermäuse. Bei hohen Windgeschwindigkeiten stellen Fledermäuse in der Regel die Jagdtätigkeit ein. Hohe Rotationsgeschwindigkeiten sind also nicht das Problem. Da die Verhältnisse auf dem Schwyberg aber meistens tiefe Windgeschwindigkeiten aufweisen, ist mit erhöhter Flugtätigkeit zu rechnen. Hinweise aus diesen amerikanischen Studien deuten darauf hin, dass im Gegensatz zu Aussagen im UVB, hohe Anlagen ein grösseres und nicht ein kleineres Risiko für Fledermäuse darstellen. Die zitierte Aussage des Fledermausschutzes ist in dieser Form nicht zulässig. Sie ist politisch geprägt und enthält eine Falschaussage zum Thema Klimawandel. Die Aussage „…wird Rücksicht genommen auf bedrohte Kolonien, deren Jagdlebensräume und Flugkorridore …“ trifft auf den Schwyberg nicht zu, da das notwendige Wissen dazu fehlt. Die Aussage, dass der weltweite Klimawandel 20-30% der Tier- und Pflanzenarten gefährdet, ist ohne jede wissenschaftliche Grundlage. Dass Windkraftanlagen KEINE Lösung für den Klimawandel darstellen, wurde hier bereits eindrücklich belegt.

Vögel: Warum werden immer Erfahrungen aus Deutschland herangezogen, wenn es um Vögel und Windkraft in der Schweiz geht? Wir haben durch die Vogelwarte Sempach hervorragende Studien vorliegen, die sich sehr differenziert zur Problematik äussern. Die Aussagen aus Deutschland sind bei uns kaum direkt anzuwenden. Aber die Vogelwarte Sempach äussert sich dazu halt etwas kritischer. Der UVB behauptet „die beste Datenbasis für getötete Vögel durch menschlichen Einfluss gibt es in den USA“. Wahrscheinlich, weil sie der Windradlobby in den Kram passt. Diese Vergleiche halten einer Nachprüfung nicht stand. Wie der Titel schon sagt: „Geschätzte Vogelverluste…“. Dann darf ich auch mal schätzen? Ich schätze, dass durch Windräder in Europa ca. 50 – 100 Mio Vögel getötet werden! Wer jetzt sagt, dass könne man nicht beweisen, dem sage ich: Stimmt, das kann ich nicht beweisen! Aber genau deshalb brauchen wir jetzt professionelle Studien einer Vogelwarte Sempach. VOR dem Bau, nicht nachher! Ein UVB, der sich auf Schätzungen abstützen muss, ist nicht gerade vertrauenswürdig. Vor allem dann, wenn die Schätzungen immer zu Gunsten der Windkraftnutzung ausfallen.

In diesem UVB vermisse ich folgenden wichtigen Punkt zur Vogelproblematik: Die Befeuerung für den Flugverkehr hat für die Problematik des Vogelschlags eine eindeutig negative Wirkung. Und noch etwas Wichtiges: Greifvögel wie der Steinadler, der Mäusebussard und der Rotmilan gewöhnen sich absolut NICHT an Windräder. Der Steinadler hat in den letzten Jahren seinen Lebensraum in den Jura ausgedehnt. Auf dem Weg dahin fliegen sie unter Umständen geradewegs über den Schwyberg. Greifvögel können mit der unnatürlichen Bewegung der Windräder nicht umgehen. Sie schätzen Distanzen falsch ein. Das ist auch kein Wunder bei der Geschwindigkeit der Flügelspitze von 290 Km/h. Selbst menschliche Intelligenz kann bei diesen Geschwindigkeiten eine gefahrlose Querung z.B. der Autobahn nicht mehr abschätzen. Wie soll es dann ein Greifvogel können? Sind die intelligenter?

Für genauere Aussagen muss hier ebenfalls eine vollständige Studie vorliegen. Die vorliegende Analyse ist einseitig zu Gunsten der Windkraft interpretiert. Eine Studie muss vor der Bewilligung der Anlagen abgeschlossen werden. Ein UVB, der mit einseitigen Schätzungen und ideologisch geprägten Floskeln argumentiert, kann nicht akzeptiert werden.

Lärm: Die Überlagerung von Windradlärm durch Umgebungsgeräusche ist eine oft gehörte Mär. Der Wind wird jedoch durch die Rotoren dahingehend modifiziert, dass die Geräusche pulsierend werden. Pulsierender Lärm ist aber das eigentliche Problem bei Lärm aus Windkraftanlagen. Selbst leisester pulshaltiger Lärm stört die Nachtruhe nachhaltig. Die Lärmschutzverordnung sieht bei pulsierendem Lärm eine Verschärfung der geltenden Geräuschlevels vor. Der zu beachtende Wert K3 wird im UVB nicht erwähnt. Unter Berücksichtigung dieser Pegelkorrektur fällt die positive Beurteilung des Lärms in sich zusammen.

Abstand zu bewohnten Gebäuden: Wird mit mindestens 150m angegeben. Alle bewohnten Gebäude, die weniger als 420 Meter zu diesen WKA stehen sind nach dem „Konzept Windenergie Schweiz“ zu nahe gebaut. Das Konzept Windenergie Schweiz wird für die Zertifizierung Naturmade Star ausdrücklich erwähnt. Da die Abstände nach dieser Definition wesentlich zu klein sind, kann der hier produzierte Strom nicht als „Naturemade Star und Naturemade Basic – Compliant“ bezeichnet werden.
Die in den Kriterien beschriebene „Selbstbeschränkung“ der Suisse Eole, nur „umweltverträgliche“ Anlagen aufzustellen, ist hier nicht annähernd erfüllt. Weitere Immissionen wie Infraschall und Schattenwurf verlangen einen Mindestabstand von mindestens 1‘500 Metern von Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden. Eine Missachtung dieser Werte ist eine unzumutbare Beeinträchtigung des Lebensraumes von Menschen.

Grundwasser: Jede WKA hat eine gewisse Menge Hydrauliköl, die bei einem Unfall das Grundwasser potenziell gefärden. Es kann sich pro Anlage um mehr als 1000 Liter handeln. Das ist im UVB NICHT berücksichtigt. Unfälle mit WKA sind genügend dokumentiert. Diese Tatsache einfach zu ignorieren, heisst die Verschmutzung des Trinkwassers einer ganzen Region zu gefährden.

Eiswurf: Es gibt dazu genaue Berechnungsverfahren. Die Aussagen sind unrichtig und irreführend. Der Schlussbericht Eiswurf über die Testanlage Gütsch wurde offensichtlich nicht zu Rate gezogen. Das Verhalten gerade bei diesen Anlagen ist so, dass man die Wanderwege zuverlässig über die gesamte Zeit des möglichen Eiswurfes absperren muss. Die geforderten 10 Meter Sicherheitsabstand um die WKA für den Wintertourismus sind lächerlich und entbehren jeglicher Logik. Der Abstand müsste mindestens 100 Meter sein, wenn die Anlage steht. Da nach der Enteisungsphase die Anlage automatisch wieder anläuft und dann Eisstücke durch die Fliehkraft weggeschleudert werden, muss dieser Abstand wesentlich weiter gefasst werden.
Die vom Vertreter der wega energiemanagement gmbh am Abend des Podiumsgesprächs vorgelegten Unterlagen beschreiben die Entwicklung eines verbesserten Verfahrens zur Erkennung von Eisbildung auf Strukturen (Projekt MEMFIS). Das hat mit meinen Aussagen, wenn überhaupt, nur am Rande zu tun und sollte wohl eher eine grossartige Geste zur Anzweiflung meiner Aussagen sein. Das Vorgehen der wega gmbh ist exemplarisch für die Windkraftlobby: Wo Argumente fehlen, muss im Zweifelsfall ein kleines Theater aufgeführt werden. Auf wissenschaftliche Aussagen oder sogar Beweise und Gegenargumente warten wir auch hier am Heitersberg schon lange. Man hofft auf die Gutgläubigkeit von Politikern und Volk.

Sturm und Sicherheitsabstand: Sollten diese Anlagen ausser Kontrolle geraten, genügt ein Sicherheitsabstand von 140+10 Metern nichts. Werden die Rotoren durch unerwartete technische Probleme von der Nabe getrennt, fliegen grosse Teile im Umkreis von 500 Metern herum. Eine blinde Technikgläubigkeit kann die Bedenken nicht ausräumen. Ein Restrisiko wird auch im UVB erwähnt und muss sich in den Sicherheitsabständen wiederspiegeln. Der Turm einer WKA fällt nicht einfach um. Beispiele gibt es dazu  genügend.

Blitzeinschlag: Totalverlust durch Blitzeinschlag kann nicht ausgeschlossen werden. Das muss sich in den Sicherheitsabständen wiederspiegeln. Siehe dazu Bemerkungen zu „Sicherheitsabstände“ und „Grundwasser“.

Steuerung der Anlagen: Gemäss MELANI (Melde- und Analysestelle Informationssicherung) sind SCADA – Systeme (Supervisory Control and Data Acquisition) einer erhöhten Gefährdung durch Hackerangriffe ausgesetzt. Durch bewusste Fehlmanipulation der Steuerung können die Anlagen zerstört werden, wenn sie nicht professionell geschützt sind. Darauf ist ebenfalls einzugehen.

Abstand zu Wald: Der Abstand zu Wald muss an der äusseren Sektorgrenze der durch die Rotoren bestrichenen Fläche gemessen werden. Messungen basierend auf den Turm sind widersinnig. Die Rotoren würden den Waldrand praktisch erreichen. Das entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn des definierten Waldabstandes, der zum Schutz der Vögel und der Verminderung von leistungsverhindernden Wirbelbildung hinter dem Waldrand gedacht war.

Luftreinhaltung und Klimaschutz: Die herangezogenen Zahlen des Frauenhofer Instituts sind alt und falsch. Die EMPA hat diese Fehlinterpretation schon länger korrigiert. Werte aus der Realität belegen eine starke Belastung des Klimas durch Windkraftanlagen, weil die unsichere Stromversorgung im europäischen Netz mit viel Kohle- und Gaskraftanlagen ausgeglichen werden muss. Die im UVB herangezogenen Daten sind nicht belegt und können durch aktuellere Studien der ETH Zürich und der EMPA klar widerlegt werden. Der Vergleich mit der Leistung des Perollessees oder überhaupt mit einem Speichersee ist an den Haaren herbeigezogen. Dass ein Speichersee die Landschaft mehr belasten soll als 9 Riesenrotoren auf einem weithin sichtbaren Berg ist eine durchschaubare Konstruktion von Nichtigkeiten, um die tatsächliche Verschandelung eines Windparks riesigen Ausmasses schönzureden.

Bewohnte Gebäude: Alle im UVB aufgeführten bewohnten Gebäude sind gemäss Definition „Konzept Windenergie Schweiz“ alle massiv zu nah an die Windkraftwerke gebaut. Diese Gebäude werden emotionslos den gewaltigen Emissionen der WKA ausgesetzt. Solche Abstände sind weltweit als massiv zu kurz bezeichnet worden. In ganz Kontinentaleuropa sind sie schlicht einmalig. Das ist ein Versuch, die bestehenden, eh schon viel zu kurzen Abstände noch einmal zu Gunsten der Windradlobby zu minimieren. Ein absolut unethisches Vorgehen! Die betroffenen Menschen haben offensichtlich keine Ahnung was hier geschieht. Der Staat unterstütz solches Vorgehen auch noch durch übermässige Subventionen. Es ist ein Wahnsinn!

Indirekte Auswirkungen: Erntefaktor: Erntefaktoren sollten dann erhoben werden, wenn die Ernte „unter Dach und Fach ist“. Bei den erwarteten Verlusten kann die energetische Amortisationszeit getrost auf mindestens 2 Jahre angesetzt werden. Ob der produzierte Strom bei den Konsumenten angekommen ist, muss die Betreiberin zum Glück nicht nachweisen. Also auch hier: Schöne, grosse Worte, aber keine Belege.

Grundsätzliche Ueberlegungen: Der Bundesgerichtsbeschluss zum Crêt Meuron muss wieder mal herhalten. Es wird noch ein wenig interpretiert und rechtlich gebeugt. Man kommt zum Schluss: Es ist ein Abwägen der Vor- und Nachteile gefordert. Deshalb zeigt dieser UVB vor allem die Vorteile und blendet die meisten Nachteile einfach aus. Meine Interpretation: Die Gegner können viele Nachteile dieses Windparks einwandfrei nachweisen, die wenigen unbewiesenen Vorteile holen das nicht auf. Also: Ein Entscheid zu Gunsten des Landschaftsschutzes und der Natur kann mit gutem Gewissen gefällt werden: Keine Windkraftwerke auf dem Schwyberg!

Schlussfazit im UVB: „In Anbetracht des grossen Erntefaktors und der beträchtlichen Einsparung von Treibhausgasen und Schadstoffen erachten wir die geplanten Windenergieanlagen als umweltverträglich.“

Fazit IG WINDLAND: Da der Erntefaktor nicht einmal im Ansatz nachgewiesen wird und die beträchtliche Einsparung von Triebhausgasen und Schadstoffen nicht stattfindet, erachten wir die geplanten Windenergieanlagen als NICHT umweltverträglich.
Es besteht kein echter Bedarf an Anlagen, die nur Kosten verursachen und für die Gesellschaft keinen Vorteil, aber viele Nachteile bringen. Dieser UVB ist extrem einseitig, unvollständig und in wesentlichen Teilen falsch. Er ist ein klares „Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten der Windradlobby“. Er kann als Grundlage eines positiven Schlusses zu Gunsten des Windparks Schwyberg nicht Verwendung finden. Es sind echte, neutrale Stellen und Fachkräfte hinzuzuziehen, die dieses Projekt professionell beurteilen können. Anstelle gefälligen Nickens im Kantonsparlament Fribourg empfehle ich den verantwortlichen Politikern eher eine Untersuchung wegen Korruptionsverdacht gegen die beteiligten Firmen und Behörden.

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