Die Landschaft des Heitersberges ist geschützt. Die Zone der kantonalen Raumplanung heisst "Landschaftsschutzzone". In der Nutzungsplanung der Gemeinden Remetschwil und Spreitenbach ist diese Zone sogar als "Verbotszone" definiert. Es dürfen keinerlei Bauten in diesem Gebiet bewilligt werden. Ausnahmen sind Kleinbauten wie Unterstände, die mit einer Ausnahmebewilligung erstellt werden können. Riesige Industriebauten wie ein Windkraftwerk gehören nicht dazu. Neben dem Windkraftwerk (Pfeil) würde auch ein Waldnaturschutzgebiet und ein Pflanzenschutzgebiet sowie eine Wasserschutzzone zu liegen kommen. Man kann sich denken was da geschieht, wenn hier im grossen Stil gebaut wird.
Der Sinn einer Landschaftschutzzone ist der Erhalt dieser
"besonders schönen sowie naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvollen Landschaft" (chRPG Art. 17b). Wir haben das schon in unserem
Grundlagenpapier Raumplanung behandelt und kommen zum Schluss, dass der Heitersberg alle Voraussetzungen für eine schützenswerte Landschaft erfüllt. Wenn in dieser Landschaft ein Kraftwerkspark erstellt werden kann, was ist dann noch schützenswert?
Wir benötigen nicht nur Energie für unseren Fernseher und den Kühlschrank. Wir benötigen auch Energie für unsere Seele. Auf dem Heitersberg kann die Seele, der Geist und der Körper auftanken. Wegen mangelndem Windaufkommen sind Windräder für die Schweiz die falsche Wahl zur Abschöpfung der neuen erneuerbaren Energieen.