Urteil Verwaltungsgericht Koblenz 2002 |
Zitat: "Die vorbeschriebene Grundstücksnutzung wird durch den Betrieb der Windkraftanlage nachhaltig und unzumutbar beeinträchtigt. Dies beruht darauf, dass der Abstand dieser Anlage vom Hausanwesen der Klägerin mit ca. 300 m sehr gering ist. Die oben beschriebenen negativen Auswirkungen des Betriebs der Anlage werden daher voll auf das Hausanwesen der Klägerin durchschlagen. Zu diesem Eindruck trägt auch die Höhe der Anlage bei. Diese ist mit fast 90 m sehr hoch". |
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Aargauisches Baugesetz BauG |
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Allgemeine Verordnung zum AG Baugesetz (ABauV) |
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Dekret Landschaftsschutz Aargau |
§ 1 Gegenstand des Landschaftsschutzes ist die Landschaft in ihrer Gesamtheit, bestehend aus der natürlichen Eigenart, ihren kulturhistorischen Werten sowie allen ihren Wohlfahrtsfunktionen. |
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Bundesgerichtsurteil gegen Landschaftsschutz Crêt-Meuron |
"SL und SHS sind enttäuscht über dieses Urteil, das einen Grundsatzentscheid
weiter verzögert. Die Windenergie ist als erneuerbare Energiequelle förderungswürdig.
Dafür die nicht erneuerbare Ressource „Landschaft“ zu
opfern, ist aus Sicht des Landschaftsschutzes unverhältnismässig. Dies umso
mehr, als die Windenergie nur einen äusserst geringen Beitrag zur
Energieversorgung des Landes leisten kann." |
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EEG 2009 |
Energie-Einspeisegesetz Deutschland aktuell und komplett |
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Energieverordnung EnV |
Energieverordnung CH Stand 1. Januar 2010 |
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Richtlinie KEV Windenergie alt |
Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a EnG Windenergie Anhang 1.3 EnV |
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Richtlinie KEV Wind 2011 |
Richtlinie kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Art. 7a EnG Windenergie Anhang 1.3 EnV |
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Richtlinie KEV 2011 |
Nur Nettoertrag wird vergütet (früher Bruttoertrag) |
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FAQ KEV |
FAQ Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) (Artikel 7a Energiegesetz neu) |
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EnV Änderung Februar 2010 |
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EnV 2012 |
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EnV Änderung 01.03.2012 |
Die KEV Vergütung für Windkraftwerke wird auf 21.5 Rappen erhöht |
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Loi Grenelle 2 |
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